Rechter Pazifismus
Rechter Pazifismus
Gemäß §§ 140 Nr. 2, 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Verbindung mit § 13 VstGB ist jedes Verhalten verboten, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung eines Angriffskrieges zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Als mein Mandant Dr. Daniel Langhans auf einer Demo zum Thema Ukraine-Russland-Krieg seine Meinung sagen wollte, wurde er kurzer Hand von der Polizei von der Bühne geholt. Anschließend wurde er vom Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil sind wir in Berufung gegangen, aber diese Berufung wurde bis heute nicht zugelassen. Der Grund: die Berufungsbegründung wurde nicht über das elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereicht, sondern per Fax. Aber nicht nur wir, sondern auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, diese scheint aber ebenfalls unzulässig zu sein, weil angeblich nicht richtig zugestellt wurde. Nachdem nun das Urteil richtig zugestellt wurde, haben wir fristgerecht Revision eingelegt – bis heute haben wir keine Rückmeldung vom Gericht. Ich möchte Sie mit diesen Formvorschriften nicht langweilen, aber Jeder sieht was passiert: man will nicht, dass dieses unhaltbare Urteil aus Hannover überprüft wird, daher greift man zu allen Tricks, um eine Überprüfung zu verhindern.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Berufungsbegründung doch tatsächlich behauptet, dass Dr. Langhans der Ukraine das Existenzrecht abgesprochen habe, da er auf der Demo ein T-Shirt mit Herz getragen hatte, eine Seite die Farben der Ukraine, die andere Seite die Farben von Russland. Eine unsinnigere Auslegung eine Herzens zur Völkerverständigung habe ich noch nie gehört. Aber worum geht es eigentlich im Kern: durch die neue Strafvorschrift § 140 StGB, haben Menschen Angst ihre Meinung zum Thema Krieg zu sagen, weil sie dann wie Dr. Langhans vor Gericht gezogen werden, ihnen die Wohnung durchsucht wird und sie als rechte Nazis beschimpft werden. Dabei stehen diese mutigen Menschen doch nur dafür, dass sie das Grundgesetz gegenüber den übertrieben Corona Maßnahmen verteidigen wollte und für die Aufnahme von Friedensverhandlung, damit das Töten in der Ukraine ein Ende findet.
Jede Diskussion zum Thema Krieg und den Hintergründen dieses Kriegs, wird erstickt, weil Menschen, die für das Ende eines Krieges eintreten wollen, vor Gericht gezogen werden. Pazifisten sind heute rechts und linke Grüne auf einmal für Waffenlieferungen in Kriegsgebiete – entgegen ihrer Wahlversprechen. Dies alles scheint auch niemanden mehr zu stören, wenn z.B. ein Kriegsminister meint, dass wir alle kriegstüchtig werden müssen. Auch nicht, wenn eine Agnes Strack-Zimmermann, entgegen der von der FDP doch immer hochgehaltenen Meinungsfreiheit ihre Kritiker monatlich mit 250 Strafanzeigen überzieht und dann auch noch Schmerzensgeld einklagt. Dann wird eher überlegt, wie man diese Politiker noch mehr „schützen“ kann, indem man besondere Strafvorschriften für Politiker einführen will, damit das „dumme Volk“ auch im Internet nicht mehr seine Meinung äußert.
Welche westlichen Werte wollte man eigentlich nochmal in der Ukraine verteidigen? Ging es da nicht um Meinungsfreiheit? Ab und an findet man doch noch mal einen Richter, der den Artikel 5 Grundgesetz ernst nimmt, aber einfacher ist es natürlich, wenn man aus Formvorschriften (und mein Fax ist doch zweifelsfrei angekommen), es verhindern kann, nochmals über ein Unrechtsurteil entscheiden zu müssen. So kann ein Richter verhindern, dass im Falle eines offensichtlich fälligen Freispruchs, er selbst als Schwurbler und Putin-Versteher geframt zu werden – wie mutlos. Gegen die Polizisten, welche die Rede von Dr. Langshans verhinderten und damit gegen die Demo- und Versammlungsfreiheit verstoßen haben, wurde übrigens gar nicht ermittelt. Sofern die Revision noch zugelassen werden sollte, werde ich weiterhin von dem Fall berichten.