Großangriff auf Talk-Format „Nachschlag“
Großangriff auf Talk-Format „Nachschlag“
YouTube / Google meint offenbar sich nicht mehr an das deutsche Recht halten zu müssen und löscht „Nachschlag-Folge“ trotz gerichtlichem Verbot und 46 weitere Videos von Dr. Paul Brandenburg
Das Format „Nachschlag“ ist eine Diskussionsendung, bei der aktuelle politische Ereignisse aus unterschiedlichen Sichtwinkeln bewertet werden. Hierfür haben sich Dr. Paul Brandenburg, Kayvan Soufi-Siavash, sowie Diether Dehm zusammengetan. Würde man „Nachschlag“ in den öffentlich-rechtlichen Medien senden, so bekäme die Sendung mit Sicherheit ein Millionenpublikum. Warum solche Formate nur noch im Internet stattfinden können, ist ein Symbol dafür, dass die Mainstream Medien nicht mehr daran interessiert sind, dass freie Meinungsäußerungen noch erwünscht sind, statt dessen langweilt man den Zuschauer seit Jahren mit Maybrit Illner und Co.
Aber auch im Internet stößt die in Art.5 Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit immer wieder an ihre Grenzen. Die großen Plattformen wie Google / YouTube, oder auch der Meta Konzern, zensieren „falsche“ und unerwünschte Meinungen nach Gutdünken. Hierfür stellen sie Richtlinien auf, die bei genauen Hinschauen vor dem Grundgesetz unzulässig sind. Dass diese Richtlinien aber ohnehin eine Farce sind, zeigt sich schon deshalb, weil bei angeblichen Verstößen auch nie gesagt wird, welcher Inhalt überhaupt gegen diese ausgedachten Vorschriften verstößt. Marktbeherrschende Unternehmen wie YouTube sind hingegen infolge der sog. Drittwirkung der Grundrechte daran gehalten, diese auch einzuhalten – selbst wenn es sich um einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag handelt.
So wurde im März dieses Jahres mal wieder ein Video aus dem Kanal von Dr. Paul Brandenburg gelöscht und dies ohne jede Begründung. Wir zogen vor Gericht und bekamen Recht. In dem Beschluss des LG Köln , Aktenzeichen: 28 O 48/24 heißt es:
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
das Video „Nachschlag (19): Machtergreifung / Corona -Verschweigen / Potsdamer Watergate – Skandal?“ unter der URL: https://www.youtube.com/watch?v=h_joZhZ34r8 zu sperren und/oder nicht mehr öffentlich wahrnehmbar zu machen wie geschehen am 13.03.2024.
Daraufhin schaltet YouTube das Video zunächst wieder frei, dies hielt aber nicht lange an. In einem unglaublichen Lösch-Orgie, wurden nun insgesamt 47 Video aus dem Kanal von Dr. Brandenburg gelöscht, darunter auch die Folge von Nachschlag, bei der wir bereits ein richterliches Lösch-Verbot erzielt hatte.
Zu den Gründen führt das Gericht aus:
Die Antragstellerin hat gegen die Antragsgegnerin aus § 241 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag einen Anspruch darauf, dass diese es unterlässt, das im Tenor genannte Video zu sperren. Durch den zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrag verpflichtet sich die Antragsgegnerin zur Bereitstellung ihrer Dienste. Hierzu gehört die Möglichkeit, Videos hochzuladen. Diese vertraglich eingeräumte Möglichkeit hat die Antragsgegnerin dem Antragsteller durch die Entfernung der Videos genommen und damit gegen die Verpflichtung, der Antragstellerin ihre Infrastruktur als Plattform zur Verfügung zu stellen, verstoßen.
Hierzu war sie nicht berechtigt. Denn der Antragstellerin wurde nicht mitgeteilt, welche konkreten Äußerungen in dem Video gegen die Richtlinien der Antragsgegnerin zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen, so dass auch der Kammer eine entsprechende Überprüfung nicht möglich war. Diese Mitteilung ist unerlässlich, da der Antragstellerin die Möglichkeit gegeben werden muss, sich konkret zu den beanstandeten Passagen zu äußern bzw. durch die Entfernung dieser eine komplette Löschung des Videos zu verhindern.
Und weiter: Auch wenn aus Sicht der Kammer nach einer kurzen Inaugenscheinnahme des Videos einiges dafür spricht, dass dieses Äußerungen enthält, die gegen die genannte Richtlinie verstoßen, so ist es unerlässlich, dass diese durch die Antragsgegnerin konkret benannt werden. Nur bei einem kurzen Video mit einer offensichtlichen auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation kommt es in Betracht, dass eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passage durch die Antragsgegnerin zulässig ist.
Richtlinen und die Wissenschaft
Hierzu ist zunächst folgende zu sagen: die Richtlinien, die teils von Seiten von YouTube noch nicht mal mehr benannt werden, müssten ebenfalls auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Diesbeüglich habe ich bis heute aber kein Gericht gefunden, was sich dieser Frage annehmen würde. Bei einem Rechtsstreit, der bis vor das OLG Köln ging, hieß es dann lediglich, dass RKI habe ja gesagt – aber das RKI ist eben auch nicht DIE WISSENSCHAFT.
Ob Aussagen also falsch oder richtig sind, kommt darauf an, wie die aktuelle wissenschaftliche Meinung zu diesem Themen ist. Dabei liegt die Betonung auf Meinung und nicht auf Tatsachen. In der Wissenschaft, ob bei Corona oder anderen Themen, ändern sich wissenschaftliche Meinungen aber ständig – da kann es nicht sein, dass nur eine bestimmte Ansicht vertreten werden darf, eine andere dagegen verboten wird. Man denke nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Entstehung des Universums, bei dem lange die Rede davon war, dass es eine dunkle Materie geben muss, die aber nie ein Mensch hat finden können, heute meint man, dass es wohl andere Erklärungen gegen muss, welche Galaxien zusammenhält.
Wenn Wissenschaft aber nicht mehr Frage gestellt werden darf, mein aktuell gültigem Narrativ nicht mehr widersprochen werden darf, dann gibt es keine Wissenschaft mehr – genauso wie die Meinungsfreiheit.
Wer soll das bezahlen?
Auch den Kosten für diesen Rechtsstreit mit dem YouTube laufen wir bis heute hinterher. Nimmt man die Zustellung, welche für die Wirksamkeit der richterlichen Entscheidung erforderlich ist, nicht selbst vor, so muss man zu den Gerichts- und Anwaltskosten auch weitere Kosten für die Übersetzung an das Gericht vorschießen. So kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen, wenn man seine Rechte vor Gericht durchsetzen will, während sich YouTube in Dublin „versteckt“.
Zahlreiche Gerichte wollen zudem auch gar nicht mehr tätig werden und verweisen im Zusammenhang mit den Zuständigkeitsregeln darauf, dass man ja in Irland klagen könne, was für die Mehrzahl der Menschen und auch für Anwälte gar nicht realisierbar ist – dies ist YouTube natürlich bewusst. Auch wird oft die sog. Eilbedürftigkeit in Frage gestellt, klagt man dagegen nicht in einem Eilverfahren, sondern in der Hauptsache, kann dies Monate dauern und nicht ist so uninteressant wie die Nachrichten von gestern.
Dass YouTube dabei auf Zuruf löscht, hat der Kollege Joachim Steinhöfel schon in seinem Buch „Die Digitale Bevormundung“ ausgeführt. Und seinen wir ehrlich, YouTube ist kaum in der Lage die abertausenden Videos die täglich hochgeladen werden, auf dessen Inhalt zu überprüfen. Ich gehe daher davon aus, dass hier eine KI zu Einsatz kommt, die dann letztlich über die Meinungsfreiheit entscheidet.
Meinungsfreiheit nur umgekehrt
Dabei wird das Recht hier mal wieder umgekehrt, wie bei den Corona Maßnahmen. Es werden rechtswidrige „Regeln“, hier „Nutzungsvereinbarungen“ vorgegeben und wer gegen diese verstößt (es genügt dabei schon der Vorwurf, man habe gegen die Regeln verstoßen – ohne den konkreten Inhalt überhaupt zu benennen), der wird gelöscht und kann dann der Meinungsfreiheit hinterher laufen, sofern er das Geld dazu hat.
Dabei ist dies eine verkehrte Welt, denn es müsste genau andersherum sein, sofern jemand behauptet, ein Inhalt sei rechtswidrig, so wäre es doch dann an diesem gelegen vor Gericht zu ziehen und sich bestätigen zu lassen, dass man das Video löschen darf – und nicht umgekehrt.
Aber im Kampf gegen „Hass und Hetze“ im Internet wurde die Beweislast hier mal wieder umgekehrt – zu Lasten der Verbraucher, die dann einem Giganten gegenüberstehen, der auch noch im Ausland sitzt. Kürzlich habe ich noch mit dem Kollegen Steinhöfel telefoniert, der auch meinte, man müsse sich wohl mal nach einem Anwalt in Dublin umschauen, weil man vor deutschen Gerichten oft nicht mehr weiterkommt.
Nun sieht man ja an der Causa „Nachschlag“, dass selbst gerichtliche Verbote keinen Bestand mehr haben, weil die Gegenseite (YouTube) sich schlicht nicht mehr daran hält, was deutsche Gerichte beschließen. Sicherlich können wir nun ein Ordnungsgeld beantragen, dies bringt das Video aber auch nicht mehr online – hier werden also einfach Tatsachen geschaffen.
Ungleichgewicht der Mittel – ein Fall für das Kartellrecht
Dabei haben wir es mit einem Ungleichgewicht zu tun. David gegen Goliath. Denn auch Strafen von bis zu 250.000 EURO dürfen YouTube kaum interessieren. Noch im Jahre 2022 war Google von der EU zu einer Strafe von 4,3 Milliarden Euro verurteilt worden, weil es die Marktmacht des Betriebssystems Android ausgenutzt hat. Nachdem die EU-Kommission das Bußgeld verhängt hatte, passte Google seine Praktiken an.
Man sieht also, dass man YouTube Google nur über das Kartellrecht Einhalt gebieten kann und zwar mit massiven Strafen. Auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit sieht es dagegen eher düster aus, da der Konzern hier offenbar auf der „Wellenlänge“ der aktuellen politischen Machthaber „surft“. Hier lautet das Credo aber: erst mal löschen und dann kann der Verbraucher selbst schauen, wie er zu seinem Recht kommt.
Und so wird es auch in Zukunft so weiter gehen, dass NGO finanzierte „Gatekeeper“ ein Auge auf das „freie Internet“ und entscheiden, was Meinungsfreiheit ist und was nicht. Plattformen wie „X“, die bei diesem Spiel nicht mitmachen wollen, droht man inzwischen in der EU mit der Abschaltung. Ferner springen dann Werbekunden ab, um eine Finanzierung unmöglich zu machen. Das hoch gelobte „freie“ Internet soll also keine Informationen mehr enthalten, die den Regierenden unangenehm sind, statt dessen sollen wir auch im Internet immer mehr mit zwangsfinanzierten Informationen aus ARD und ZDF versorgt werden – damit sie dann bald auch im Internet nur noch Talk-Formate wie Maybrit Illner zu sehen bekommen.
Vom ZDF würde ich mir wünschen, dass sie nicht nur von Vielfalt erzählen, sondern diese Vielfalt auch auf den Bildschirm bringen würden – nach der Löschung von „Nachschlag“, wäre dies doch eine wundere Gelegenheit einen Talk mit echtem Informations- und Unterhaltungswert nun für Millionen gelangweilte TV-Zuschauer am Mittwoch um 22.15 Uhr auf den Sender zu nehmen, Norbert Himmler, oder?