Warum das „Compact Verbot“ nicht halten wird
Warum das „Compact Verbot“ nicht halten wird
Innenministerin Nancy Faeser verbietet den Elsässer Verein. So muss es eigentlich richtig heißen und nicht wie Faeser es selbst sagte, sie habe das Compact Magazin verboten, das darf sie nach dem Gesetz nämlich gar nicht. Elsässer selbst sagt dazu im Interview mit Björn Banane immer wieder: wir sind gar kein Verein!
Faeser und Haldenwang vom Verfassungsschutz haben rechtlich zu einem Trick gegriffen und die Aktivitäten Esässers kurzer Hand zu einem Verein umdefiniert. Dies eröffnete ihnen die Möglichkeit nach Art. 9 Abs.2 Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Vereinsrecht, das Verbot auszusprechen.
Vereinsrecht anwendbar?
Die erste Frage die sich rechtlich stellt ist also, ob das Vereinsrecht anwendbar gewesen ist. § 2 Vereinsgesetz, bestimmt, was ein Verein ist. Demnach müsste es sich um eine Vereinigung handeln, die auf längere Zeit angelegt ist und einen gemeinsamen Zweck verfolgt. Welcher Vereinszweck dies gewesen sein soll, findet sich dagegen in keiner Satzung, weil es eine solche Satzung auch gar nicht gibt. Den Vereinszweck liefert Faeser aber gleich selbst mit, als sie auf der Pressekonferenz sagt: die „Agenda“ von Elsässer sei es gewesen, Rechtsextremisten zu vernetzen und antisemitische Verschwörungsideologie zu verbreiten, das Ziel (Vereinszweck) sei die Zerstörung der freiheitlichen Gesellschaft.
Hat Elsässer also, ohne dies selbst zu wissen, einen Verein mit dem Ziel betrieben, die freiheitliche Gesellschaft zu zerstören? Ich glaube, dies wird man ihm kaum unterstellen, geschweige denn nachweisen können und schon daher funktioniert der Trick von Faeser hier nicht, weil das Vereinsrecht gar nicht anwendbar gewesen ist und damit ihre Verbotsverfügung nach dem § 3 Vereinsgesetz gar nicht möglich ist.
Liegt ein Verstoß gegen § 3 Vereinsgesetz vor?
Aber selbst wenn man zu einer Anwendbarkeit des Vereinsrechts kommen sollte, müsste man noch feststellen, dass Elsässers Tätigkeit den Strafgesetzen zuwidergelaufen ist, oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen habe. Beides wird mal wohl schwerlich beweisen können, den erstens sagt Elsässer, dass er nie gegen Gesetze verstoßen habe, es habe in 14 Jahre niemals eine Verurteilung gegeben und zweitens hat er auch nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen, denn seine Arbeit unterliegt eindeutig der Pressefreiheit, die nach dem Art. 5 Grundgesetz geschützt ist. Dabei geht die Pressefreiheit sehr weit und kann auch nicht deshalb eingeschränkt werden, da eine Innenministerin der Ansicht ist, dies sei Hass und Hetze gewesen.
Wie also schon bei dem vorherigen Vorstoß von Faeser und Paus, wollen sich hier Politikerinnen der Ampel-Regierung anmaßen selbst zu entscheiden, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Ein unglaublicher Vorgang in einer Demokratie, der nur eine Konsequenz haben kann:
Faeser und Haldenwang müssen beide umgehend aus dem Amt entfernt werden! Sie sind eine Schande für die Demokratie, ihr Rechtsverständnis ist unsäglich und das, obwohl Faeser selbst Jura studiert hat – in dem Sinne kann sie nicht so tun, als habe sie nicht gewusst was sie getan hat. Dies war ein vorsätzlicher Angriff auf die Pressefreiheit.
Weitere Infos im Video bei Infrarot finden Sie hier.
Bildquelle: YouTube Kanal Björn Banane