Hollywood im Gerichtssaal
Hollywood im Gerichtssaal
Der Kollege Ivan Künnemann hatte mich schon vor Hannover gewarnt. Dabei war ich mir sicher, dass auch dieses Berufungsverfahren erfolgreich abschließen zu können. Es geht um das offizielle Corona-Abzeichen – die Maske. Mein Mandant ist 60% schwerbehindert, hat Asthma, Bronchitis und eine COPD. Wem wenn nicht Robert S. sollte man eine Maskenbefreiung ausstellen, frage ich mich. Allerdings hatte dies die Richterin in der ersten Instanz nicht so gesehen, denn das Attest wurde von einer Ärztin ausgestellt, die die Justiz auf dem Kieker hat – Dr. Carola Javid-Kistel.
Nun steht es einer Richterin meiner Ansicht nach gar nicht zu, zu beurteilen, ob ein Attest zu Recht, oder eben zu Unrecht ausgestellt wurde. In juristischer Hinsicht, reicht es nach gängiger Rechtsprechung aus, wenn eine körperliche Untersuchung stattgefunden hat und diese lag zweifelsfrei vor. Juristen sind schließlich keine Ärzte und der Gerichtssaal ist kein Behandlungszimmer – im Zweifel müsste eben ein Gutachter bestellt werden, dies fand aber nicht statt.
Ferner kann meinem Mandanten wohl kaum der Vorwurf gemacht werden, er habe Gebrauch von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis gemacht, wie dies in § 279 StGB normiert, denn Robert hat an die Richtigkeit des Attest geglaubt und handelte damit ohne Vorsatz einer Täuschung. Dies wurde bereits höchstrichterlich festgestellt, mein Kollege Dirk Sattelmeier, hat ein entsprechendes Urteil vor dem OLG Koblenz erwirken können.
Aber anstatt sich den rechtlich relevanten Fragen zuzuwenden, nahm die Verhandlung einen Verlauf wie in Hollywood. So wurde zunächst Polizeibeamte vorgeladen. Dass mein Mandant das Attest auf der Demo benutzt hatte, steht aber außer Frage – warum werden dann Zeugen geladen, die überhaupt nicht relevant sind. Anschließend fing dann die vorsitzenden Richterin an, aus der Krankenakte meines Mandanten vorzulesen. Auch hier fragt sich, aus welchem Zweck. Weder ich, noch die Staatsanwältin, noch die drei Richter, sind dazu in der Lage den medizinischen Befund einer Ärztin nachzuvollziehen. Als es dann noch minutenlang um die Füße meines Mandanten ging, hatte ich das Gefühl, dass einer der Schöffen aufmerksam wurde.
Dieser Verhandlungsführung, ist einfach komplett sinnlos und diente meiner Ansicht nach nur einem Zweck: ein Specktakel machen wie in Hollywood. Mit einer ernsthaften Verhandlung, hatte dies in meinen Augen aber wenig zu tun. Mein Hinweis auf den jedenfalls fehlenden Vorsatz nahm die Richterin zwar zur Kenntnis, dies änderte aber nichts daran, dass sie dann auf die Idee kam, man müsse nun noch die Richterin aus der ersten Instanz als Zeugin vernehmen. Zu welchem Beweisthema ist dabei völlig unklar, aber irgendwas muss man den Schöffen als Show bieten, wenn man sich nicht um die relevanten rechtlichen Fragestellungen kümmern will.
Die spontane Idee, die Richterin der ersten Instanz als Zeugin vorzuladen scheiterte dann daran, dass man die Kollegin nicht erreichen konnte. Hätte man sich das nicht vorher überlegen können? Der komplett sinnlose Verhandlungstag endete damit, dass mir die Richterin eröffnete, dass ich dann eben nochmal nach Hannover kommen müssen, vermutlich sogar noch zwei Termine anstehen würden. Warum weiß zwar niemand, über Recht wurde an dem Tag nicht gesprochen und so machte ich mich auf den vier Stunden Heimweg nach Köln. Fortsetzung folgt …