Corona Impfung eine Körperverletzung?
Corona Impfung eine Körperverletzung?
Wir haben ein Klageerzwingsverfahren wegen schweren Nebenwirkungen einer Corona Impfung eingericht, der Vorwurf: Körperverletzung durch die Corona Impfung.
Im vorliegenden Fall wurde die Anzeige meiner Mandantin eingestellt, da keine ausreichenden Ermittlungen stattgefunden haben. Die Frage ist also, ob die Anzeigenerstatterin (Katharina Koenig) in die Impfung eingewilligt hat und wenn ja, wie behauptet wird, eine solche Einwilligung auch wirksam gewesen ist. Hierzu hat dich die StA aber keinerlei Gedanken gemacht. Eine Aufklärung über die Impfung hätte von dem Impfarzt erfolgen müssen. Das ist aber nicht passiert. Erst nach der Impfung stellte die Geschädigte fest, dass es Risiken gegeben hat. Wenn der Impfarzt diese nicht kannte, hätte er zumindest darauf hinweisen müssen, dass der Impfstoff nicht genügend erforscht ist.
Die öffentlich behauptete Sicherheit der Impfstoffe war von Beginn der Impfkampagne an nicht gegeben. Vielmehr waren von Anfang an schwere und schwerste Nebenwirkungen der Impfstoffe bis hin zum Tod bekannt, so dass hier eine bewusste Täuschung über die Sicherheit der Impfstoffe bzw. eine Empfehlung wider besseres Wissen erfolgte. Warum keine Ermittlungen stattfinden, ist offenbar politisch motiviert, was nicht sein darf, darf eben nicht sein. Von Seite der StA soll diesen Dinge nicht nachgegangen werden, obwohl ganz offenkundig ein Anfangsverdacht vorliegt.
Es stellt sich bis heute die Frage: wie gefährlich war Covid-19 wirklich? Hier bedarf es einer Reihe von Differenzierungen, z.B. nach Altersgruppen und Regionen. In Deutschland starben nach Angaben des RKI seit 1985 in insgesamt neun Jahren jeweils zwischen 20.000 und 30.000 Menschen an der Grippe. Covid-19 betrifft vor allem Menschen, die bereits die durchschnittliche Lebenserwartung erreicht haben und – rein statistisch gesehen – täglich an Altersschwäche sterben könnten.
Professor John Ioannidis von der Universität Stanford bezifferte die Mortalität in einer frühen Untersuchung mit 0,125 %, in einer weiteren im Oktober 2020 auf 0,23% und in einer dritten, verbesserten Studie Anfang 2021 auf 0,15 % – das sind von der Grippe nicht weit entfernte Werte. Ungeachtet dieser Erkenntnisse sprach Christian Drosten noch im September 2020 von einem Faktor 16 gegenüber der Grippe, auf Basis einer einzigen Studie aus den USA.
Das Klageerzwingsverfahen war nicht erfolgreich. Lapidar wurde festgestellt, die Impfung sei doch überwiegend gut gewesen, ohne dass weitere Ermittlungen angestellt wurde. Obwohl keine ausreichende Aufklärung vor der Impfung stattgefunden hat, würde angeblich nicht mal ein Anfangsverdacht bestehen. Fazit: man will in den Corona Fällen (bis heute) nicht ermittelt. Das Politikum Corona soll rechtlich nicht hinterfragt werden!
Video mit meiner Mandantin Katharina Koenig