Geldmacherei im Namen des Widerstands?

Geldmacherei im Namen des Widerstands?

Published On: Dezember 12, 2024| 849 words|

Zur Entscheidung des Landgericht Würzburg, Aktenzeichen: 11 O 585/24 UWG. Dr. Schiffmann´s SpikeProtect – Geldmacherei im Namen des Widerstands?

In einem Prozess gegen die Firma, die das Produkt „Dr. Schiffmann´s SpikeProtect“ herstellt, siegt die Meinungsfreiheit mal wieder vor Gericht. Ayse Meren habe ich bereits weit vor Corona kennengelernt und war von ihren Videos immer begeistert. Nun sollte ihr der Mund verboten werden, weil sie sich über die Bodo Schiffmanns Pillen geäußert hatte. Anstatt eine Unterlassung zu unterschreiben, haben wir vor dem Landgericht in Würzburg geklagt und Recht bekommen. Die Firma Heilnatura ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Dem sehen wir gelassen entgegen.

Die Klägerin betreibt einen Telegram-Kanal: „Ayse Meren – Gesundheit, Spiritualität, Aufklärung“. Die Beklagte ist Inhaberin der Marke „Heilnatura“ und vertreibt u.a. das streitgegenständliche Nahrungsergänzungsmittel „Dr. Schiffmann´s SpikeProtect“. Ayse Meren war der Firma „Heilnatura“ angesprochen worden, ob sie auf Ihrem Kanal auch Werbung für „Dr. Schiffmann´s SpikeProtect“ machen wolle. Dies lehnte sie jedoch ab und äußerte sich wie folgt öffentlich auf Telegram zu dem Produkt:

„Diese Geldmacherei im Namen des Widerstands geht mir mittlerweile wirklich auf den Senkel! Spendenbettelei hier, Verkaufsprodukte da! Gefühlt in jedem 2. größeren Kanal begegnet einem jetzt diese Werbung! Geht es hier eigentlich um Widerstand, um die Sache, um das Wohl der Menschen (und Tiere) oder geht es wie immer und überall ums Abkassieren und um sich persönlich vorwärts zu bringen, und der „Widerstand“ wird dafür wie ein Trittbrett benutzt? Vorgestern wurde ich von der Firma angeschrieben, ob ich auch eine Partnerschaft möchte… Fast 70,-€ für ein Produkt gegen Impfnebenwirkungen! …. „

Und weiter: „Vier Zutaten, die man überall frei verkäuflich, z.T. in Bioqualität und wesentlich günstiger kaufen kann! … Das heißt, wenn Du Dir die Komponenten einzeln kaufst, dann zahlst Du in etwa die Hälfte! Außerdem hat Dr. Schiffmann scheinbar keinen Wert darauf gelegt, in welcher Qualität das Produkt angeboten wird. Wäre es Bio, dann stünde es sicherlich dabei. Nattokinase also aus China? Von genmanipulierten Sojabohnen? Wie unseriös ist das ganze? Warum überprüft diese Dinge keiner, der es auch anbietet? Das ist eine Recherche von 10 Minuten!“

Zuviel für Bodo’s „Pillendreher“ Firma. Eine Unterlassungserklärung ging raus, gegen die wir geklagt haben. „Heilnatura“ meinte sogar noch Schadensersatz mit einer Widerklage geltend machen zu können, auch dies ging nach hinten los. Das Würzburger Landgericht hat uns Recht gegeben (Aktenzeichen: 11 O 585/24 UWG) .

Nach Überzeugung der Kammer sind die beanstandeten Äußerungen im Beitrag der Klägerin/Widerbeklagten vom 15.12.2023 nämlich allesamt von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Art. 5 GG gedeckt. Damit sind weder Ansprüche der Widerklägerin nach UWG gegeben noch verletzt die beanstandete Äußerung die Beklagte/Widerklägerin in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Die Grenze zur unerlaubten, Ansprüche begründenden, Schmähkritik ist vorliegend insbesondere in der erforderlichen Gesamtschau nicht überschritten.

Die beanstandete Äußerung: „Außerdem hat Dr. Schiffmann scheinbar keinen Wert darauf gelegt, in welcher Qualität das Produkt angeboten wird“ stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, meint auch das Landgericht Würzburg. Denn: unstreitig wies das streitgegenständliche Produkt kein Bio-Logo auf. Daraus folgert die Klägerin, dass das Produkt keine Bio-Qualität aufweist. Allerdings wird dies nicht als Tatsachenbehauptung formuliert, sondern es wird ausgeführt: „Wäre es Bio, dann stünde es sicherlich dabei“.

Dies lässt die Möglichkeit offen, dass es sich um Bio-Qualität handelt, auch wenn dies – nach Auffassung der Klägerin – unwahrscheinlich erscheint, da es nicht entsprechend gekennzeichnet ist. Die Klägerin stellt weiter die als freie Meinungsäußerung zulässige Frage, wenn es denn keine Bio-Qualität ist, welche Qualität weist das Produkt auf? Sie stellt dabei die Fragen – nicht die Tatsachenbehauptungen! – auf, Nattokinase also aus China? Von genmanipulierten Sojabohnen? Wie unseriös ist das ganze? Auch im Hinblick auf die Heranziehung der Produktinformationen der Beklagten/Widerklägerin und der Auseinandersetzung mit dem konkreten Angebot des Produkts ist klar erkennbar, dass sich die Klägerin sachlich mit dem angebotenen Produkt auseinandersetzt. Die Herabwürdigung der Widerklägerin steht hier erkennbar nicht im Mittelpunkt.

Die „Schiffmann Pillen“ werden aktuell auf zahlreichen Telegram Kanälen im Sinne eines Partnerprogramms beworben, dies bedeutet, dass man Provision beim Verkauf erhält. Dagegen ist auch gar nichts weiter einzuwenden, aber wir alle wissen ja, dass Dr. Bodo Schiffmann ein großer Fan von Meinungsfreiheit ist – seine Hersteller-Firma schein diesbezüglich anders gepolt zu sein. Vielleicht sollte Bodo mal mit der Firma „Heilnatura“ darüber sprechen, dass Kritik und Meinungsfreiheit erlaubt sein müssen, auch wenn sich diese Kritik gegen „seine“ Produkte richtet.

Bodo sagt in seinem Video auch ausdrücklich: ihr könnt die Inhaltsstoffe auch selbst kaufen und zusammenstellen! Ich biete euch die Möglichkeit an, das Ganze optimal kombiniert und fertig zu kaufen. Das finde ich fair – im Gegensatz zu dem Verhalten der Firma „Heilnatura“.

Bildquelle: YouTube Kanal Dr. Bodo Schiffmann
https://www.youtube.com/watch?v=66u2W5CpF0o

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