Alles für die Umwelt

Alles für die Umwelt

Published On: April 21, 2024| 1849 words|

Von dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutzgesetz aus dem Jahre 2021 hatte ich bereits berichtet. Eine Richterin, deren Ehemann ein Grüner Lokalpolitiker ist, kam zu der Überzeugung, dass für die BRD eine Verpflichtung besteht, den Co2 Ausstoß zu reduzieren. Das ist aber nicht die Rechtsfolge, die sich aus dem Grundgesetz ergibt, vielmehr hat sich die BRD dafür einzusetzen, dass sich auch die anderen Staaten an das Abkommen von Paris halten.

Mit gutem Beispiel vorangehen funktioniert nicht
Ich würde so etwas mit Alkoholikern vergleichen. Nur weil einer aufhört zu saufen und mit gutem Beispiel vorangeht, ändert dies nichts daran, dass die anderen weiter saufen. Der beste Beleg dafür, dass die Theorie mit gutem Beispiel voranzugehen nicht funktioniert, ist doch der Atomausstieg Deutschlands. Haben die anderen Länder deshalb mit der Kernspaltung aufgehört? Nein, im Gegenteil in Japan hat man nun die AKWs nach der Katastrophe von Fukushima wieder hochgefahren. Hinzu kommt die Doppelmoral der deutschen Politik. Wenn man gegen Atomkraft ist, dann muss man nicht nur aufhören diese herzustellen, sondern auch diese zu importieren.

Dass deutsche Weltrettungs-Ideologien hoch gefährlich sind, wissen wir bereits aus der Vergangenheit. Wenn der Deutsche mit seinen moralischen Vorstellung die ganze Welt überzeugen will, dann gehen bei mir die Alarmglocken an. Die „Grüne Sekte“ ist aber inzwischen radikal geworden, man schließt sich zu kriminellen Vereinigungen zusammen, um Straftaten zu begehen („Letzte Generation“) und der Rechtsstaat schaut mehr oder weniger weg. Straftaten werden verharmlost, indem man diese rechtfertigen will, es geschehe doch für einen höheren Zweck – die Rettung der Umwelt. In einem Rechtsstaat muss das materielle Recht aber eingehalten werden, sonst sind wir beim Naturrecht. Je nach Ideologie denkt dann jeder Bürger, dass er sich nicht mehr an das Recht zu halten habe.

Jeder muss sich an das Gesetz halten Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz
Gleichzeitig sehen die Bürger, dass die Politik meint, sich selbst nicht mehr an das Recht halten zu müssen. Bestes Beispiel: die Corona Krise. Auch hier ging es darum, die Welt vor dem bösen Virus retten zu wollen. Hierfür waren alle (auch unsinnigen) Maßnahmen gut. Ob diese gegen das Grundgesetz verstoßen haben, war unseren Politikern egal – das könnten dann ja die Gerichte feststellen. Nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist aber auch die gesetzgebende Gewalt an das Recht gebunden. Dass bedeutet, dass man nicht sehenden Auges Maßnahmen beschließen darf, die gegen das Grundgesetz verstoßen, aber genau das wurde doch im „Überlebenskampf“ gegen das Virus getan. Das Grundgesetz enthält Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, das wurde aber umgekehrt, statt grundsätzlich bestehender Abwehrrechte, wurden daraus sog. Privilegien gemacht, welche sich der Bürger erst verdienen musste, zum Beispiel indem er an einem Gen-Experiment als Versuchskaninchen teilnehmen musste, wenn er seinen Arbeitsplatz und damit seine Existenzgrundlage nicht verlieren wollte.

Die rechtswidrigen Einschränkungen des Grundgesetzes, die ab dem Jahr 2020 mit dem Kampf bzw. Krieg gegen das Corona Virus begründet wurden, waren ein rechtlicher Dammbruch. Eine Aufarbeitung findet nicht statt, ebenso wie bei anderen Themen wie der rechtswidrigen Alleinentscheidung der Ex-Kanzlerin Angela Merkels (CDU), die deutsche Grenze zu öffnen bzw. nicht zu schließen und damit eine Massenzuwanderung in unser Sozialsystem zu ermöglichen.

Merkel Weltbild und das WIR-Kollektiv
Merkels eigenwillige Einstellung zum deutschen Grundgesetz ist dabei nicht nur von Unkenntnis unserer Verfassung geprägt, sondern entspringt meiner Ansicht nach auch ihres persönlichen Werdegangs, als Pastorentochter in einer Diktatur. Dabei steht das kommunistische Kollektiv, das „wir“ (schaffen das), im Zentrum ihres Denkens, während die Freiheit und das Recht des Einzelnen dahinter zurücktreten muss

Es wären vor allem die Medien gewesen, die auf diese rechtswidrigen Angriffe auf das Grundgesetz hätten berichten und aufklären müssen. Die Medien sind aber als vierte Säule der Demokratie völlig ausgefallen, ob dies die „Willkommenskultur“ war, die von der Mehrheit der Menschen abgelehnt wurde, oder die Corona Maßnahmen, stets haben sich die Medien auf die Seite derjenigen geschlagen, die diese Maßnahmen angeordnet haben.

Widerstand ist gefährlich geworden
Widerstand ist nicht nur nicht gewollt, sondern inzwischen sogar gefährlich geworden. Kritikern wird nicht nur der Zugang zum Arbeitsplatz verweigert, sie werden mit unsinnigen Anschuldigungen vor Gericht gezogen und ihren wird sogar die Wohnung durchsucht, mit Begründungen wie: man habe denjenigen welchen auf einer Corona Demo gesehen und er sei kritisch gegenüber des Gen-Experiments gewesen. Ärzte und Anwälte, die sich kritisch zeigten, wurden von ihren Kammern mit Verfahren überzogen – andere Ansicht ist erlaubt, aber dann musst du eben damit rechnen, dass dir deine Zulassung entzogen wird.
In dem Sinne ist es auch kein Zufall, dass nur noch 40% der Bürger glauben, ihre Meinung frei äußern zu können. Und weil es mit der systematischen Meinungsunterdrückung so gut funktioniert hat, denn bis heute gibt es weder in dem Medien noch in der Politik auch nur irgendeine Konsequenz für das Meinungsdiktat und die Missachtung des Rechts, macht man natürlich weiter auf diesem Weg. Da poppt nun das Thema Umwelt wieder auf, nachdem man es vor Corona bereits über die Freiwilligkeit versucht hatte – jedoch ohne jeden Erfolg. Täglich sah man ein kleines Mädchen aus Schweden im TV, die angeblich ganz alleine und ohne jede mediale Hilfe, sich mit einem Schild vor die Schule setzte und in den Klima-Streik getreten war. Das veranlasste den Verbraucher aber nicht dazu, seinen Verbrenner zu verschrotten und sich ein E-Auto zuzulegen, um damit die Welt vor dem Co2 zu retten – alle Widersprüche dieser „wenn hinten nichts rauskommt, dann kann es auch nicht gefährlich sein – mal Beiseite gelassen.

Nur die europäische Union weiß was für den Bürger gut ist
Und so wurde dann von oben für den Bürger entschieden, dass der Verbrenner sein Ende finden müsse, natürlich von der EU, damit auch niemand den regionalen Parlamenten böse sein kann. Nach dem Klima-Beschluss des Verfassungsgerichts, hat sich nun auch ein weiteres Gericht dem Thema Umweltrettung im Alleingang angeschlossen, der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

In Zeiten von Corona, hätte der eine oder andere „Schwurbler“ gerne mal etwas von dieser 1959 von den Mitgliedern des Europarats gegründeten Institution gehört, Stichwort: freie Meinung, Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder auch Versammlungsfreiheit. Das Recht auf Versammlung kann nach der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nämlich eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, zum Beispiel zum Schutz der Gesundheit oder der Moral. Aber besser Doppelmoral, als gar keine Moral, wie die Klima-Aktivistin Luisa Neubauer vielleicht sagen würde.

Das Recht auf Privatleben nach dem Art. 8 der EMRK
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz, steht in Art. 8 der europäischen Menschenrechtskonvention. Genau dieser Artikel war nun Grundlage für das Klima-Urteil aus Straßburg, auf dieser Basis hat der Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der Klimasenioren die Schweiz verurteilt, weil die Schweiz zu wenig gegen den Klimawandel tue und damit den Schutz des Privatlebens älterer weißer Frauen verletze. Ebenso, wie beim Klima-Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts, wird hier fälschlicherweise angenommen, dass sich daraus eine nationale Verpflichtung zu noch mehr Umweltschutz ergibt, vor allem wenn der Rest der Welt gar nicht mitmacht.

Der „Schutz des Privatlebens“ der alten weißen Frauen aus der Schweiz, kann nämlich niemals erreicht werden, wenn alleine die Schweiz mehr für die Umwelt tut. Im Sinne einer Verhältnismäißigkeitsprüfung, scheitert dieser Gedanke bereits an dem Punkt der Geeignetheit, wenn die kleine Schweiz dazu verpflichtet wird klimaneutral zu werden, während der Rest der Welt sich nicht an entsprechende Abkommen hält. Wie mit dem Alkoholiker eben, wenn einer aufhört, bedeutet dies eben nicht, dass keiner mehr etwas trinkt. Das ist einfach eine Milchmädchen Rechnung, die von Ideologen aufgemacht wurde und die lediglich dazu führen wird, dass vor allem Europa nicht mehr wettbewerbsfähig sein wird, mit dem Ergebnis, dass anderen Ortes unter weit umweltschädlicheren Umständen weiter produziert wird.

Der Gerichtshof sieht seine Rechtsprechung hingegen als eine „dynamische“ und „moderne“ Rechtsprechung an. Die Straßburger Richter verstehen die EMRK als „lebendiges Instrument“, das der gesellschaftlichen Entwicklung folgen müsse. Dabei nehmen sie, die Schöpfer der EMRK auch nicht „beim Wort“, sondern „beim unausgesprochenen Wort“ – „also nicht bei dem, was gesagt und in den Verträgen niedergelegt worden ist, sondern bei dem, was hätte gesagt werden können und vielleicht auch hätte gesagt werden sollen“.

Was das Gericht also unter dem Schutz des Privatlebens und sich der daraus angeblichen staatlichen Verpflichtung ergibt, ist meiner Ansicht nach alleine der privaten Meinung und Weltbild der Richter selbst entsprungen. Wenn für unsere Richter aus Straßburg, die körperliche, psychische und moralische Unversehrtheit einer Person, ihre Privatsphäre und ihre Identität untersteht, dann frage ich mich, warum nicht genau diesen Richtern aufgefallen ist, dass eine Impfpflicht (auch eine indirekte unter Verlust des Arbeitsplatzes) bei einer längst festgestellten Letalitätsrate von 0,15% (internationaler Ratio), nicht auch gegen die Persönlichkeitsrechte und den Schutz des Privatlebens verstoßen hat.

Im Jahre 1990 hatte der Gerichtshof eine Umweltklage übrigens noch abgelehnt. Zwei Anwohner des Flughafens London Heathrow hatten wegen Fluglärms und der damit verbundenen gesundheitlichen Probleme geklagt. Der Gerichtshof in Straßburg gewichtete die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens damals höher, als die privaten Interessen der Beschwerdeführer.

Menschen überzeugen und nicht zwingen
In der Tat müssen wir die Belange von Umwelt und Wirtschaft besser in Einklang bringen, als wir dies in der Vergangenheit getan haben. Ich bezweifel jedoch, dass dies durch gesetzliche Verbote und eine Null Co2 Politik (ebenso wie eine Null Covid Politik) möglich ist. Wir müssen die Interessen zusammenbringen. In der eigenen Gesellschaft, wenn es darum geht, dass Umweltschutz nicht zu Lasten von Arbeitsplätzen gehen darf, oder nur reiche Mitbürger sich Umweltschutz noch leisten können, indem sie dann von Privilegien profitieren, während die armen Mitbürger ohne Licht in der Wohnung auskommen müssen.

Ebenso brauchen wir aber auch internationale Lösungen, die nicht darin bestehen können, dass man im Sinne einer feministischen Außenpolitik andere Staaten beschimpft wie kleine Kinder dies tun, sondern offen bleibt für gemeinsame Kompromisse. Das gilt umso mehr, als dass man es sich aufgrund der bestehenden grünen Doppelmoral gar nicht erlauben könnte, den Handel mit diesen Staaten einzustellen. Wir leben eben nicht im Tukka-Takka-Land und Wirtschaftspolitik hat auch nichts mit Kinderbüchern zu tun.

Wenn Kinder an der Macht sind, so wie es sich der Musiker Herbert Grönemeyer musikalisch wünschte, dann erleben wir genau das, was wir aktuell erleben. Wir brauchen keine Kinder an der Macht, sondern erwachsene Menschen, die diplomatisch dazu in der Lage sind Kompromisse zu schließen, anstatt sich wie im Sandkasten gegenseitig auf die Fresse zu hauen. Alles für die Umwelt ist daher auch genauso unsinnig, wie die ähnlich lautende Parole aus dem Dunkeldeutschland, wegen der ein bekannter ostdeutscher AfD Politiker aktuell vor Gericht steht.

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