Remigration – was sich bei der Zuwanderung ändern muss
Im Mai 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vom Status „Verdachtsfall“, der seit 2022 gerichtlich bestätigt ist, zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Die AfD klagte dagegen und beantragte Eilschutz. Das Verwaltungsgericht Köln prüfte zwar umfangreiches Material, hält die Beweise des Verfassungsschutzes jedoch nicht für ausreichend, um die verfassungsfeindlichen Tendenzen als gesichert und das Gesamtbild der Partei prägend anzusehen. Einzelne Äußerungen oder Forderungen würden dafür nicht ausreichen; das Erscheinungsbild der gesamten Partei müsse dadurch bestimmt sein. 1
Daher gab das Verwaltungsgericht Köln am 26. Februar 2026 in einem Eilverfahren (Aktenzeichen 13 L 1109/25) dem Antrag der AfD im Wesentlichen statt. Und untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig – bis zum Abschluss des laufenden Hauptsacheverfahrens (13 K 3895/25) die AfD (Bundespartei) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen oder zu führen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ (Mai 2025) unter anderem damit begründet, dass die Partei ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis verfolge. Dies zeige sich in der Agitation gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen – insbesondere durch Forderungen nach „Remigration“, die der Verfassungsschutz als Konzept wertete, das Menschen mit Migrationshintergrund (auch deutsche Staatsbürger) allein wegen ihrer Herkunft diskriminieren und aus dem Land drängen wolle. Solche Ansätze verletzten die Menschenwürde (Art. 1 GG) und seien verfassungsfeindlich.
Viel zu kurz kommt in dieser Debatte aber die Frage, nach welchen gesetzlichen Regelungen im Ausländerrecht die Möglichkeit zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft (Einbürgerung) in den letzten Jahren immer weiter vereinfacht wurde. Das gefällt vielen Bürgern nicht. Aber wie kann diese Kritik, einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen? Es geht nicht darum, Menschen die Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen, sondern mit Einbürgerungen anders umzugehen.
Angela Merkel macht Illegalität zur Legalität
Im November 2015 sagte Merkel bei Anne Will sinngemäß: „Deshalb müssen wir Illegalität durch Legalität ersetzen.“ Das Ziel war, chaotische, unkontrollierte Einreisen – „Illegalität“ auf der Ägäis- und Balkanroute – durch geregelte, legale Wege zu ersetzen – zum Beispiel durch legale Kontingente, Resettlement-Programme, sichere Einreisewege und bessere Rückführungen.
Tatsache ist aber, dass nach Merkels Grenzöffnung fast alle Asylanträge abgelehnt wurden. Bei Syrern lag die Ablehnungsquote 2025 bei rund 95 Prozent. Bleiben durften die Syrer trotzdem, solange nicht über ihren Asylantrag entschieden worden war. Dazu kam der „subsidiäre Schutz“: solange es im Herkunftsland noch unsicher ist, konnten Syrer bleiben und sich damit die deutsche Staatsbürgerschaft praktisch „ersitzen“, obwohl kein Fluchtgrund und damit auch kein Asylgrund bestand (Illegalität), wurde der Aufenthalt in Deutschland so dennoch legal.
Möglich macht dies das deutsche Ausländerrecht, bei dem es dann nicht mehr auf einen Fluchtgrund ankommt, wenn man es nur schafft, so lange wie möglich in Deutschland zu bleiben. Als „Belohnung“ für die illegale Einreise erhält der Betroffene auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft.
2000: Änderung des Abstammungsprinzips
Das Abstammungsprinzip, auch bekannt als „Recht des Blutes“ (Ius sanguinis), ist ein zentrales Element des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Es besagt, dass die Staatsbürgerschaft primär von einem oder beiden Elternteilen vererbt wird, unabhängig vom Geburtsort. 2
In Deutschland bildet dieses Prinzip die Grundlage dafür, wie die meisten Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das Abstammungsprinzip hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1842 führte Preußen mit dem Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer Untertan das Ius sanguinis ein und verabschiedete sich damit vom bis dahin geltenden Geburtsortprinzip (Ius soli).
Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde dieses Prinzip beibehalten. Das 1913 verabschiedete Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1914 festigte es weiter und galt lange Zeit als maßgeblich. Zwischen 1914 und 1963 erwarben eheliche Kinder die Staatsangehörigkeit nur über den Vater. Erst ab 1975 konnten sowohl Vater als auch Mutter die Staatsbürgerschaft gleichberechtigt weitergeben. Nichteheliche Kinder erwarben bis 1993 nur über die Mutter die Staatsangehörigkeit. 3
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Jahr 2000 wurde dieses System geändert. Neben dem Abstammungsprinzip trat das Geburtsortprinzip (Ius soli) hinzu, um die Integration von Kindern ausländischer Eltern zu fördern. Im Jahr 1999 nahm die damals regierende rot-grüne Bundesregierung wesentliche Änderungen vor:
Fortan galt das Geburtsortprinzip neben dem Abstammungsprinzip. Kinder, die nach dem 31. Dezember 1999 in Deutschland zur Welt gekommen waren und die einen Elternteil hatten, der seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland ansässig war und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte, erhielten mit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn sie auch die Staatsbürgerschaft des ausländischen Elternteils erhielten, mussten sie sich zwischen dem 18. und 23. Geburtstag für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Damit wurde das in Deutschland seit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 geltende Abstammungsprinzip zugunsten des Territorialprinzips geändert. Man kann also festhalten, dass das Abstammungsprinzip (Recht des Blutes) bis zum Jahr 2000 die Normalität war und zwar bereits seit 1842.
2022: Aufenthaltschancengesetz
Das Aufenthaltschancengesetz (offiziell: Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts) ist ein 2022 verabschiedetes Gesetz der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP), das als Paragraf 104c ins Aufenthaltsgesetz eingefügt wurde. Es trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und schuf eine befristete Regelung für langjährig Geduldete.
Das Gesetz bot geduldeten Ausländern (Personen mit Duldung, oft ausreisepflichtig, aber Abschiebung ausgesetzt) eine Brücke zu einem dauerhaften Bleiberecht. Wer sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahre ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhielt, konnte eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate beantragen. Ziel: in diesen 18 Monaten die Voraussetzungen für eine reguläre Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25a (gut integrierte junge Volljährige) oder Paragraf 25b AufenthG (nachhaltige Integration) zu erfüllen.
Auch hier wird aus Illegalität Legalität gemacht. Anstatt den illegalen Zustand endlich zu beenden, werden einfach die Spielregeln geändert. Viele Menschen sind der Ansicht, dass es von Anfang an geplant war, dass die Syrer nicht mehr nach Hause gehen müssen. Bei solchen Regelungen spricht auch vieles für diese These. Wozu braucht es noch ein Asylgesetz, wenn jemand einfach nur lange genug in Deutschland bleiben muss, um Deutscher zu werden – dann kann das Asylrecht doch gleich abgeschafft werden.
Auch die ehemalige Bundeskanzlerin Merkel fordert Asylsuchende inzwischen zur Rückkehr auf, wenn der Fluchtgrund entfällt. „Wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist und wenn der IS im Irak besiegt ist, dass ihr auch wieder, mit dem Wissen, was ihr jetzt bei uns bekommen habt, in eure Heimat zurückgeht“, sagte Angela Merkel im Februar 2026 auf dem Landesparteitag der CDU Mecklenburg-Vorpommern. Schließlich seien auch nach dem Ende der jugoslawischen Zerfallskriege in den 90er-Jahren rund 70 Prozent der Flüchtlinge wieder in ihre Heimat gegangen, führte die Ex-Kanzlerin weiter aus.
Die Gesamtzahl syrischer Staatsangehöriger in Deutschland beträgt rund 975.000 (Ausländerzentralregister). Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind rund 250.000 Syrer, viele davon nur in Mini-Jobs. Wie die anderen zwei Drittel es jemals schaffen sollen, die Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, ist nicht ersichtlich.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland (Paragraf 9 AufenthG), der eine dauerhafte Niederlassung ohne zeitliche Begrenzung ermöglicht. Sie ist der goldene Status für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) und erlaubt uneingeschränkte Erwerbstätigkeit, Freizügigkeit in der EU (mit Einschränkungen) und ist Voraussetzung für die Einbürgerung.
Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis ist es, mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (kann durch Ehepartner erfüllt werden; Ausfallzeiten durch Kindererziehung/Pflege werden angerechnet) eingezahlt zu haben. Aber auch hier gab es Erleichterungen, durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Fachkräfte brauchen nicht 60 Monate in unser Sozialsystem einzahlen, sondern nur 36 Monate (Paragraf 18c Absatz 1 AufenthG, zum Beispiel Paragraf 18a, 18b, 18d, 18g).
2024: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) das am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, hat die Ampel-Regierung weitere Änderungen bei der Staatsbürgerschaft gesetzlich verankert. Der seit Jahrzehnten gültige Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen wurde damit aufgegeben, ebenso die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Staatsangehörigen. 5
Gemäß Paragraf 4 Absatz 1 StAG erwirbt ein Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsangehöriger ist. Seit 2000 können aber auch Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben (Paragraf 4 Absatz 3 StAG). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis.
Diese Regelung wurde durch die Reform 2024 weiter liberalisiert, um Mehrstaatlichkeit zu erleichtern. Seit 2024 dürfen Eingebürgerte ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, was das Abstammungsprinzip in einer globalisierten Welt ergänzen soll. Die Einbürgerung wurde weiter beschleunigt. Statt wie bisher acht Jahre, können rechtmäßig in Deutschland ansässige Ausländerinnen und Ausländer nun nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Bei „besonders guter Integration“ ist eine Verkürzung dieser Frist auf drei Jahre möglich, etwa wenn man beruflich oder schulisch herausragende Leistungen erbringt, sich ehrenamtlich engagiert oder Deutschkenntnisse auf C1-Niveau vorweist. Diese sogenannte Turbo-Einbürgerung wurde von der aktuellen GroKo-Regierung wieder rückgängig gemacht, nicht jedoch die Verkürzung der Einbürgerung von acht auf fünft Jahre.
Die Gesamtzahl der Einbürgerungen ist insbesondere mit Blick auf Menschen aus Syrien in den letzten Jahren stark gestiegen. Seit 2021 hat Syrien die Türkei als wichtigstes Herkunftsland von Eingebürgerten abgelöst, was die Zahl der Doppelstaatler in Deutschland weiter wachsen ließ.
Gegner der doppelten Staatsangehörigkeit argumentieren, dass diese der Integration schade, weil sie verhindere, dass sich Eingewanderte und deren Nachkommen ganz auf das Aufnahmeland sowie dessen Kultur und Werte einließen. Es würden ungerechtfertigte Vorteile durch den Besitz von zwei Staatsangehörigkeiten („Rosinenpickerei“), Loyalitätskonflikte („niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen“) bestehen und zudem wird eine Instrumentalisierung von Doppelstaatlern durch die jeweiligen ausländischen Regierungen befürchtet. Zudem setzten Einbürgerungserleichterungen durch die Hinnahme von Mehrstaatigkeit weitere Anreize für eine ungesteuerte Zuwanderung nach Deutschland.
Bundesregierung (2023), S. 18. Einen exemplarischen Einblick in die genannten Argumente von Gegner und Befürworter der doppelten Staatsangehörigkeit bietet u.a. das Plenarprotokoll einer Aktuellen Stunde zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Deutschen Bundestag am 25. Mai 2023 (Deutscher Bundestag 2023, S. 12843-12862).
Nach Jahren wird eine Ausbildung angefangen
Es wird alles getan, um illegalen Zuwanderern den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Selbst wer alle Chancen verspielt hat, erhält noch eine weitere Chance, um bleiben zu können – wenn er eine Ausbildung anfängt.
Im Fernsehen werden Syrer gezeigt, die nach Jahren des illegalen Aufenthalts sich endlich dazu durchgerungen haben, in Deutschland eine Ausbildung anzufangen – seit zwei Wochen ist Mohammed bei einem Maler in der Ausbildung. Warum hat er nicht schon vor Jahren eine Ausbildung angefangen? Solche Fragen stellen die Mainstream-Reporter nicht. Aber es sei ungerecht, ihn nun abschieben zu wollen. Er wolle doch tatsächlich arbeiten gehen – schließlich soll er ja mal unsere Rente bezahlen.
Bernd Raffelhüschen berechnete, dass Migration (besonders Asylmigration) den Sozialstaat langfristig belastet, da viele Zuwanderer zunächst Leistungen beziehen und Beiträge erst später zahlen – wenn überhaupt. Laut dem Wirtschaftswissenschaftler und Hochschullehrer a.D. kostet Migration den deutschen Steuerzahler über Jahrzehnte 5,8 Billionen Euro kumulierte Nettokosten. 6
Verstößt es nicht auch gegen die Menschenwürde, wenn der deutsche Arbeitnehmer dazu gezwungen wird, eine solche gewaltige Summe – 5,8 Billionen Euro – für illegale Zuwanderer zu bezahlen, er über immer weniger Kaufkraft verfügt und lächerliche 48 Prozent Rente bekommen soll?
Dabei ist die Grundsatzfrage, ob überhaupt ein Asylantrag in Deutschland gestellt werden kann, bis heute nicht gerichtlich entschieden. Nach Paragraf 15 Aufenthaltsgesetz ist ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, an der Grenze zurückzuweisen – das ist eine zwingende Vorschrift, die seit Jahrzehnten nicht umgesetzt wird.
Laut Artikel 16a Grundgesetz kann jemand der aus einem sicheren Drittland nach Deutschland kommt, keinen Asylantrag stellen. Die logische Folge wäre die Zurückweisung an der Grenze. Zuwanderungsbefürworter behaupten allerdings, dass dies gegen das Europarecht verstieße. Wir sollten es darauf ankommen lassen und schauen, wie der europäische Gerichtshof entscheidet. Aber genau das will in Wirklichkeit keiner – sonst wäre es längst passiert.
Status Quo der Zuwanderung
Die eigenen Gesetze werden nicht eingehalten, seit Jahrzehnten nicht. Statt der erforderlichen Abschiebungen, werden illegale Zuwanderer über Jahre geduldet statt abgeschoben. Selbst diejenigen, die alle Chancen verspielt haben, bekommen noch eine weitere Möglichkeit.
Migration kostet mehr als sie einbringt. Dass Zuwanderer unsere Rente zahlen würden, ist ein weit verbreitetes Märchen. Hinzu kommen die sozialen Folgen der Migration, kulturelle Unterschiede, die durch einen Deutschkurs nicht zu beheben sind, und steigende Kriminalität.
Wer eine solche Politik betreibt, muss sich nicht wundern, wenn der Deutsche plötzlich eine sogenannte „rechtsradikale“ Partei wählt. Aber anstatt die AfD inhaltlich zu stellen – wie immer wieder betont wird – soll sie nun mit der Hilfe des Inlandsgeheimdienstes verboten werden. Inwieweit aber die Politik der selbsternannten „demokratischen“ Parteien extremistisch ist, wird vom Verfassungsschutz nicht überprüft.
Gegner der Zuwanderung werden als „rechtsextrem“ abgestempelt, sie sollen damit gegen die Menschenwürde verstoßen. Dabei haben die Altparteien doch dafür gesorgt, dass diese Einwanderung in das deutsche Sozialsystem erst möglich geworden ist. Die Altparteien haben Fakten geschaffen, indem sie die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft immer weiter vereinfacht und verkürzten und Abschiebungen nicht vornahmen, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Wenn das Schlüsselwort „Reimmigration“ ein Grund für die Beobachtung einer Partei sein soll, dann müssen auch die CDU, CSU und SPD beobachtet werden, die laut Koalitionsvertrag damit beginnen wollen. 7
Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?
Erstens muss deutsches Recht endlich umgesetzt und Grenzen geschlossen werden (Artikel 16a Grundgesetz) und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ein europäisches Gericht, dies in Zukunft als unzulässig bewerten könnte. Die Staatsgewalt kann sich nicht darauf zurückziehen, dass sie untätig bleibt, nur weil die Einhaltung des eigenen Rechts, vielleicht gegen Europarecht verstoßen könnte.
Solange Europa nicht in der Lage ist, die Außengrenzen zu schließen, bleibt Deutschland keine andere Wahl, als die Dinge selbst in die Hand zu nehmen – das war auch schon vor dem gemeinsamen Europa möglich und ist heute genauso machbar.
Zweitens: Anstatt immer wieder neue Chancen zum illegalen Aufenthalt zu bieten und Abschiebungen nur anzukündigen, gilt es, diese auch umzusetzen. Abschiebungen in Deutschland scheitern häufig an der praktischen Umsetzung durch die Bundesländer, auch wenn die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene verschärft wurden. Zwischen 2021 und 2024 (Stand Ende 2024) scheiterten regelmäßig über 60 Prozent der geplanten Rückführungen. 8
Drittens muss der Sozialstaat geschützt werden. Wer heutzutage anspricht, dass Illegale wieder ausreisen sollten, wendet sich angeblich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Richtigerweise sollte überprüft werden, inwiefern sich die illegale Zuwanderungs-Politik selbst gegen diese verfassungsmäßige Ordnung richtet. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie unser Sozialsystem zerstören (Artikel 20 Grundgesetz). Offen spricht Bundeskanzler Friedrich Merz inzwischen davon, dass der Sozialstaat nicht mehr finanzierbar sei. Hierzu ist der Staat aber nach dem Sozialstaatprinzip (Artikel 20 GG) verpflichtet. Immer höhere Schulden können nicht die Lösung sein und verstoßen gegen Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz, das Schuldenmachen muss sofort beendet werden. 9
Viertens müssen die gesetzlichen Regelung im Ausländerrecht und zum Abstammungsprinzip wieder geändert werden. Deutscher kann nur werden, wer sich wirklich zu unserem Land und nicht nur zu unserem Sozialsystem bekennt. Die Doppelstaatlichkeit muss wieder abgeschafft werden, beziehungsweise die große Ausnahme blieben.
Es muss gesetzlich geregelt werden, dass ein „Spurwechsel“ grundsätzlich nicht erlaubt ist. Daher sollten die Voraussetzungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis und mithin der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft insofern geändert werden, dass Menschen, die sich zu Unrecht auf das Asylrecht bezogen haben und sich damit auch zu Unrecht in Deutschland aufhalten, keinerlei Chance auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten. Diese Menschen haben unseren Staat belogen und betrogen, daher muss der Erwerb der Staatsbürgerschaft grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Es sollte eine Rückkehr zum Abstammungsrecht stattfinden. Deutscher ist nur derjenige, der auch von einem Deutschen abstammt.
Fünftens müssen zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert werden, so wie beim Unterhaltsrecht. Werden Unterhaltskosten vom Staat bezahlt, statt vom Vater, müssen sie schließlich auch zurückbezahlt werden. Es ist völlig unverständlich, warum im Ausländerrecht etwas anderes gilt. Und wenn diese Kosten nicht vom dem Einzelnen bezahlt werden können, dann muss das Land, aus dem der Flüchtling gekommen ist, diese Kosten übernehmen. Deutschland kann nicht das Welt-Sozialamt sein, auch nicht für die Ukraine.
Sechstens muss sichergestellt werden, dass Medien zum Thema Zuwanderung und Asyl endlich objektiv berichten. Immer wieder werden Asylanten und Flüchtlinge durcheinandergeworfen. Asylrecht ist das Recht von politisch Verfolgten, während Flüchtlinge nur Gäste auf Zeit sind. Warum sollten diese Menschen also dauerhaft hierbleiben und warum sollten sie sich dann integrieren?
Es gilt als erwiesen, dass die Berichterstattung zur angeblichen „Willkommenskultur“ einseitig und damit nicht vom Medienstaatsvertrag gedeckt war. Wo blieben die Konsequenzen aufgrund einer solchen Propaganda-Presse? Das GEZ-System ist längst gescheitert und da es als nicht reformierbar erscheint, muss es abgeschafft werden.
Schließlich braucht es eine Obergrenze bei Flüchtlingen und Asylbewerbern. Es kann nicht sein, dass ein Staat, der hoch verschuldet ist, immer mehr Bedürftige in sein Sozialsystem aufnimmt, weil er anderen Menschen helfen will.
Die Grenzen der Aufnahmemöglichkeiten sind lange überschritten. Der ehemalige Bundesminister für Finanzen Oskar Lafontaine (BSW) drückte es sinngemäß so aus: Dass Integration nicht mehr funktioniert, zeigt das Bildungssystem, wenn in einer Klasse inzwischen mehr Kinder sind, die kein Deutsch sprechen, als Kinder, die noch Deutsch sprechen. Wie soll Schule da noch funktionieren?
„Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden“, sagte Helmut Schmidt bereits 2005 in einem „Focus“-Interview. Als Mittel gegen Fachkräftemangel und Überalterung in Deutschland komme Zuwanderung keinesfalls infrage. „Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht, sie schafft nur ein zusätzliches, dickes Problem.“ 10
Wir können davon ausgehen, dass Helmut Schmidt kein Extremist war und schon gar kein Rechtsradikaler. Vielleicht sollte sich die SPD darauf besinnen, was echte Sozialdemokratie bedeutet, anstatt andere Meinungen und Parteien verbieten zu wollen.
Und: Deutschland ist kein Zuwanderungsland, Deutschland ist historisch gesehen schon immer ein Abstammungsland und dabei sollte es auch bleiben.
Auch der ehemalige Bundespräsident Dr. h. c. Joachim Gauck sagte bereits im Jahr 2015: „Inzwischen trauen wir uns, und wenn nicht, dann sollten wir uns trauen, das fundamentale Dilemma dieser Tage offen auszusprechen: Wir wollen helfen. Unser Herz ist weit. Doch unsere Möglichkeiten, sie sind endlich.“11
Unsere Möglichkeiten sind endlich. Das war im Jahre 2015, also vor über zehn Jahren so und inzwischen sind unsere Möglichkeiten lange am Ende. Das heißt, die Obergrenze bei der Zuwanderung liegt im Jahr 2026 bei Null.
Quellen:
1. https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2026/13_L_1109_25_Beschluss_20260226.html
2. https://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip
3. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/02-vorfahrendt-606228
4. https://www.welt.de/politik/deutschland/article151744427/Fluechtlinge-Merkels-Appell-zur-Rueckkehr-hat-wenig-Chancen.html
5. https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/550624/reform-des-staatsangehoerigkeitsrechts/
6. https://mediendienst-integration.de/news/was-migration-den-sozialstaat-kostet-und-was-sie-bringt/
7. https://www.cdu.de/aktuelles/cdu-deutschlands/wir-machen-schluss-mit-illegaler-migration/
8. https://www.tagesschau.de/inland/medienbericht-abschiebungen-100.html
9. https://www.deutschlandfunk.de/merz-sozialstaat-von-heute-nicht-mehr-finanzierbar-100.html
10. https://www.bild.de/politik/inland/was-wuerde-schmidt-tun-zuwanderung-schafft-mehr-probleme-als-sie-loest-67bc66d9db9c805aefebcda2
11. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-von-bundespraesident-dr-h-c-joachim-gauck-798318








