Corona Aufarbeitung – Kennedy Kritik an Warken

Published On: Januar 19, 20263445 words17,2 min read
Corona Aufarbeitung – Kennedy Kritik an Warken

Der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. hat Deutschland aufgefordert, die Verfolgung von Ärzten und Patienten wegen Maskenattesten, Impfpässen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen einzustellen. Ist seine Kritik an der deutschen Justiz berechtigt?

Ja, die Kritik an der Justiz ist absolut berechtigt. Dass er dabei nicht einzelne Richter kritisiert, ist klar, denn seine direkte Ansprechpartnerin ist Deutschlands Gesundheitsministerin. Und ob Nina Warken überhaupt weiß, wie diese Verfahren laufen, möchte ich bezweifeln. Zu ihren Gunsten würde ich davon ausgehen, dass sie denkt, das, was da vor den Gerichten gelaufen ist, sei in Ordnung, weil sie das wahrscheinlich gar nicht einschätzen kann und sich mit diesen Fällen nicht auseinandergesetzt hat.

Dann lassen Sie uns das hier nachholen. Könnten Sie auf einige Beispiele aus Ihrer Anwaltspraxis eingehen, um die aktuelle CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken auf den letzten Stand zu bringen?

Sehr gerne. Frau Warken müsste sich einfach nur damit auseinandersetzen, wie diese Verfahren hier in Deutschland laufen. Es gibt ja zahlreiche Verfahren gegen Ärzte. Kennedy hat von 1.000 gesprochen. Der Landtagsabgeordnete Lars Hünich von der AfD, der die Aufklärung im Landtag in Brandenburg vorantreibt, spricht von insgesamt 1.300 Fällen.

Es geht aber nicht nur um Ärzte, sondern auch um deren Patienten. Das kann gar nicht voneinander getrennt werden, denn sie landen ja beide vor Gericht.

Und am Anfang war es tatsächlich so, dass den Patienten bei den Demonstrationen – damals gab es sogar an der frischen Luft eine Maskenpflicht, was völlig unsinnig gewesen ist, aber wie dem auch sei – diesen Leuten hat die Polizei einfach die Atteste abgenommen. Und dann haben Polizeibeamte laut den Namen des Arztes gerufen, der das Attest ausgestellt hat.

Welcher Arzt bereit war, die Gesundheit seiner Patienten zu schützen, hat die Polizei natürlich insbesondere bei diesen «Corona»-Demonstrationen gesehen. So kam heraus, dass einige Ärzte sich das getraut haben. Später hat dann kaum einer mehr gewagt, Atteste auszustellen, weil seitens der Staatsanwaltschaft und von der Polizei sofort der Anfangsverdacht aufgemacht wurde, dass diese Atteste angeblich falsch wären.

Die große Frage dabei ist jedoch: Wann ist ein Attest falsch? Das Attest ist nur dann falsch, wenn da etwas drin steht, was eben nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt – beispielsweise der Patient habe nur ein Bein, er hat aber zwei. Alles andere ist eine medizinische Bewertung. Und ob diese Bewertung falsch oder richtig ist, konnte an den Attesten, wo oft auch keine Diagnose drin stehen musste, überhaupt nicht erkannt werden.

Ohne begründeten Verdacht wurden die Praxisräume der Ärzte von der Polizei durchsucht. Das war beispielsweise bei Dr. Bodo Schiffmann so. Das war auch bei einem Arzt in Norddeutschland der Fall, den ich wegen der Praxisdurchsuchung vertreten habe. Und eben auch bei dem HNO-Arzt aus Köln, den ich dann später vertreten habe. Es wurde schlichtweg behauptet, dass die Diagnosen, wenn diese vorhanden waren, nicht der Realität entsprechen würden. Und das ist schwerlich zu beweisen. Denn zum Beleg müssten im Grunde genommen alle Patienten vor Gericht geladen werden und sie hätten – das habe ich auch in Köln vorgetragen – ein Aussageverweigerungsrecht. Ich habe den Richter auch gefragt, ob er den Gerichtssaal zum Patientenzimmer machen möchte. Zumal die Patienten gar nichts sagen müssen, das wäre ja freiwillig.

Und bei der Ärztin Perin Dinekli, ist es so, dass es offensichtlich auch sogenannte Agents Provokateurs gab, die um ein Maskenattest gebeten und vor Gericht was völlig anderes erzählt haben. Da stand dann Aussage gegen Aussage.

Antwort an Kennedy Teil 1

Antwort an Kennedy Teil 2

Antwort an Kennedy Teil 3

Videonachricht von Robert F. Kennedy Jr. übersetzt in deutsch

Wie kann denn ein Gericht feststellen, ob ein Attest medizinisch sinnvoll ist oder nicht?

Das ist eine sehr gute Frage. Das hatte ich auch vorgebracht, beispielsweise in einem Verfahren in Hannover mit meiner Mandantin Silvia Maria. Zwei Ärzte hatten ihr bescheinigt, dass sie auch aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung und psychologischer Probleme nicht in der Lage sei, die Maske zu tragen.

Psychologische Störungen sind vom Gesetzgeber als Ausnahme vorgesehen gewesen. Und dann kam immer der Punkt, welche Untersuchungen überhaupt gemacht worden und ob diese ausreichend seien. Ein Arzt sollte doch selber entscheiden können, welche Untersuchungen er durchzuführen hat, insbesondere bei psychologischen Fällen. Bei Angsterkrankungen beispielsweise ist es meiner Ansicht nach überhaupt nicht erforderlich, weitere Untersuchungen zu machen. Es bringt doch nichts, den Kopf von jemandem zu röntgen, der Panikattacken bekommt.

Im Verfahren in Hannover wurde als Sachverständiger der Psychologe Borwin Bandelow aufgerufen, der das «Angstbuch» geschrieben hat. Er hat dann einfach eine unterschiedliche Bewertung getroffen, obwohl er mit der Patientin nie gesprochen hatte. Und das Gericht hat diesem Professor recht gegeben, obwohl zwei Ärzte bestätigt haben, dass die Mandantin von der Maske zu befreien sei.

Dabei geht es um eine einfache ärztliche Einschätzung. Und diese ärztliche Einschätzung kann meiner Ansicht nach nicht durch einen anderen Arzt widerlegt werden. Denn wir kennen das alle: drei Ärzte, drei Meinungen. Das ist ja nicht nur bei «Corona» so, sondern auch sonst: Wer zu mehreren Ärzten geht, sieht, dass die alles immer sehr unterschiedlich bewerten und auch andere Therapievorschläge machen. Nachher einfach eine Diagnose umzudeuten, halte ich für nicht sachgerecht.

Weiter gab es immer den Vorwurf, es hätte keine körperliche Untersuchung stattgefunden. Dass diese Attestvergaben auch per Telefon erfolgten, ist ganz einfach zu erklären. Die Ärztekammer hatte selber die Direktive ausgegeben, dass in der «Corona»-Zeit Kontakte zu vermeiden sind. Die Ärzte waren also in dem Glauben, sie könnten auch am Telefon solche Maskenbefreiungen ausstellen. Dem wurde dann erst später widersprochen.

Es gibt aber auch ein Urteil, das besagt, dass es in Ordnung ist, per Telemedizin diese Maskenbefreiung auszustellen, weil es damals eben auch möglich gewesen ist, Krankschreibungen per Telefon zu erteilen, ohne dass der Patient die Arztpraxis aufsuchen musste. Bei Krankheit wird ein Kontakt vermieden und eine Krankschreibung anerkannt, aber eine Maskenbefreiung wird nicht anerkannt. Wozu diese Unterscheidung?

Ich würde sagen, dass den Ärzten diese Unterscheidung auch nicht klar gewesen ist. Das hatte ich in meinem Fall beim Gericht auch vorgebracht, weil mein Mandant die Ärztekammer ausdrücklich noch mal gefragt hatte. Und nachdem die Kammer ihm mitgeteilt hatte, dass Telemedizin bei Attesten nicht erwünscht sei, hat er das dann auch unterlassen.

Können Sie sich erklären, warum die Gerichte im Zweifelsfall immer gegen die Ärzte und gegen den Schutz der Patienten entschieden haben?

Ich denke nicht, dass die Richter irgendwelche Vorgaben gehabt haben. Die Staatsanwälte haben diese Vorgaben mit Sicherheit gehabt, wie ich aus Kreisen der Staatsanwaltschaft auch gehört habe, obwohl auch deutsche Staatsanwaltschaften objektiv und in alle Richtungen ermitteln müssen, jedenfalls laut Gesetz. Tatsächlich ist das allerdings nicht mehr der Fall. Ich habe dann in der Revision gewonnen oder Einstellungen hinbekommen, allerdings keinen Freispruch.

Warum aber Richter so agiert haben? Zum einen hatten wir einen Fall eines Familienrichters in Deutschland, der Schüler von der Maske befreit hat. Ihm wurde deswegen Rechtsbeugung vorgeworfen und er wurde aus dem Dienst entfernt. Ich glaube, dass Richter ab dem Zeitpunkt Angst hatten, anders zu entscheiden.

Andererseits waren Richter aufgrund der medialen Berichterstattungen auch sehr ängstlich. Ich habe das selber mitbekommen, dass Richter im Gerichtssaal die Türklinken mit einem Taschentuch berührten, weil sie selber panische Angst hatten und in dem Sinne einfach persönlich betroffen und voreingenommen gewesen sind.

Zudem hat mir eine Richterin, die dann freiwillig aus dem Dienst ausgeschieden ist, erzählt, dass ihre Kollegen ihr bei der Verabschiedung sagten, dass sie ja wüssten, sie hätte Recht mit dem, was sie sagt, aber es sei nun mal so, dass sie der Regierung den Rücken stärken müssten und außerdem hätten sie noch ein Einfamilienhaus abzuzahlen. Diese Aussage belegt glasklar, dass sich Richter unter dem Druck der Medien und anderer Kollegen nicht mehr getraut haben, andere Entscheidungen zu treffen. Und das darf natürlich im Rechtsstaat so überhaupt nicht sein. Aber in dieser Situation befinden wir uns.

Das heißt, die Thematik ist eigentlich viel größer, als Kennedy in seinem Brief an die Gesundheitsministerin angedeutet hat. Sie haben auf das Schreiben sofort mit einem Video reagiert. Warum?

Wir sind als kritische Anwälte – ich und viele weitere Kollegen – seit fünf Jahren dabei, Aufarbeitungs- und Aufklärungsarbeit zu leisten. Und ich habe ja gesehen, dass es in den USA mittlerweile einen 500 Seiten starken Bericht vom Repräsentantenhaus gibt, in dem eigentlich alles drin steht. Da steht eben drin, dass die Abstandsregeln willkürlich waren, dass die Masken und die Impfstoffe nichts gebracht, dass sie vor allen Dingen vor einer Ansteckung nicht geschützt haben. Und dass die Medien und auch die sozialen Medien von der Biden-Regierung unter Druck gesetzt worden sind.

Ich habe ja selber erlebt, dass in dieser Zeit sehr viele Videos von mir und meinen Mandanten gelöscht worden sind, wegen angeblicher «Fehlinformationen». Und seitdem Biden nicht mehr in der US-Regierung ist, gibt es, zumindest im Bereich der Social Media, einen Umschwung. Seitdem werden auch keine Videos mehr gelöscht, und ich habe sogar für Mandanten, für den sogenannten «Aktivistmann», seine gesperrten Kanäle zurückbekommen. Das heißt, mittlerweile ist es zumindest auf Social Media wieder möglich, unerwünschte Themen anzusprechen.

Da ich seit mehr als fünf Jahren dabei bin, das Ganze zu hinterfragen, und es in den Medien eine Blockade jeglicher Kritik gibt, waren Kennedys Brief und sein Post auf der Plattform X für mich natürlich ein guter Anlass, im Sinne der Aufarbeitung nochmal über die Dinge zu sprechen, die in den großen Medien nicht stattfinden, wie auch Lars Hünich bestätigt hat. Ich habe auch mit einer ZDF-Journalistin gesprochen, die Aufarbeitung betreiben wollte. Die war zunächst sehr offen, und als wir dann gewisse Themen angesprochen haben, hat sie den Kontakt abgebrochen, weil es ihr leider zu viel wurde.

Wir sehen, dass so eine Art Pseudo-Aufklärung in den Medien stattfindet, wobei aber nicht an die Wurzel gegangen wird. Diese sogenannte «Aufarbeitung» soll eigentlich nur dazu dienen, den geschädigten Ruf der Medien wiederherzustellen, indem die dann sagen können, sie hätten doch kritisch berichtet. Dabei ist es doch längst zu spät. Wenn Jahre später anders berichtet wird oder Fehler eingestanden werden, frage ich mich, wozu es in Deutschland öffentlich-rechtliche Medien, die eigentlich objektiv berichten sollen, gibt, wenn sie dies in einer extrem entscheidenden Situation, nicht tun. Deswegen meine drei Videos als Reaktion auf Kennedys Schreiben.

Die deutsche Gesundheitsministerin erwiderte auf Kennedys Brief, die Ärzte seien wegen Betrugs und Urkundenfälschung verfolgt worden.

Das ist natürlich die typische Abwehrhaltung. Der große Unterschied: In den USA gibt es eine neue Regierung, die nicht an den «Corona»-Maßnahmen beteiligt gewesen ist.

Hier in Deutschland haben wir nach wie vor eine CDU-geführte Regierung, und auch alle anderen Parteien wie Grüne, FDP, SPD und Die Linke haben bei den «Corona»-Maßnahmen mitgemacht – Ausnahmen sind nur die AfD und das BSW. Jetzt will das natürlich keiner wahrhaben.

Vielleicht fehlt Frau Warken einfach auch die Kenntnis, wie die Prozesse geführt worden sind, das weiß ich nicht. Aber letzten Endes geht es natürlich darum, dass, wenn in Deutschland eine Aufarbeitung stattfinden würde, auch Konsequenzen folgen müssten. Ich erinnere nur zum Beispiel an den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn, ebenfalls CDU, der meint, wir müssen ihm alles verzeihen, und der bei der Aufarbeitung klar gesagt hat, es sei bekannt gewesen, dass der sogenannte «Impfstoff» nicht vor Ansteckung schützt.

Dann frage ich mich, wie denn die Gesetze zustande gekommen sind, die genau auf diesem Narrativ – der Impfstoff schütze vor Ansteckung und die Ungeimpften müssen ausgeschlossen werden – beruhen? Das heißt, die Verantwortlichen scheuen sich davor, die Wahrheit auf den Tisch zu bringen, weil sie die damit verbundenen Konsequenzen nicht tragen wollen. Sie haben Angst vor einer wirklichen Aufarbeitung der «Corona»-Krise, damit meine ich nicht die Virus-Krise, sondern die Krise, die diese Maßnahmen ausgelöst hat: den Vertrauensverlust in den Staat, die Justiz, die Politik, die Medien und so weiter.

Das ist nämlich auch «Long-Covid»: die Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung, eine Spaltung durch die widerlichsten Beschimpfungen wie «Blinddarm der Gesellschaft».

Die Verantwortlichen möchten einfach nicht, dass am Narrativ gerüttelt wird, sie möchten alles unter den Teppich kehren. Wir hatten schon mal eine Zeit in Deutschland, da möchte ich keinen Vergleich zu «Corona» machen, aber zur Aufklärung: Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die ehemaligen Nazis auch nicht gerade danach gerufen, dass das Unrecht aufgearbeitet wird. Auch damals wurde versucht, wieder zur Normalität zurückzukehren, indem einfach nicht mehr darüber geredet wurde. Das war letzten Endes der Auslöser für die 68er-Generation, als sich die Kinder gefragt haben, mit welchem alten Nazi sie morgens am Küchentisch sitzen. Vielleicht dauert das noch ein bisschen, aber die Wahrheit wird auch bei uns irgendwann rauskommen.

Warum, glauben Sie, kommt dieser Zuruf von Kennedy ausgerechnet jetzt?

Soweit ich weiß, gibt es einen Kontakt von betroffenen Ärzten und anderen Kritikern zu Kennedy und auch zur Trump-Administration. Diese Leute haben sich aktuell nochmal an Kennedy gewandt und ihm erzählt, was in Deutschland los beziehungsweise nicht los ist. Das kam natürlich vornehmlich aus den Reihen der Ärzte und der Querdenker. Ich glaube, das war der Grund, warum sich Kennedy jetzt nochmal geäußert hat.

Und was nützt seine Intervention verurteilten Ärzten wie Heinrich Habig, der derzeit seine Gefängnisstraße absitzt, oder eben Perin Dinekli?

Ich bezweifle, dass das was nützt. Und sein Schreiben ist offensichtlich in Deutschland nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Wichtig wäre eine offene Diskussion, die Kennedy damit auch anregen wollte. Aber nachdem Frau Warken alles komplett abgebügelt hat, denke ich, dass es keine Diskussion und eben auch keine Änderung bei den Gerichten gibt – das habe ich im Patientenverfahren mit Silvia Maria gesehen, wo ich die Revision in Celle verloren habe.

Oder nehmen wir den Fall von Perin Dinekli. Hier geht es jetzt in die Berufungsinstanz. Und der Staatsanwalt hat schon Druck gemacht, dass er gegebenenfalls auch noch andere Fälle auspacken und ihr so eine Gefängnisstrafe drohen könnte, wenn sie die Berufung nicht zurücknimmt.

Ich halte das für rechtswidrig, was der Staatsanwalt da macht. Denn wenn er weitere Fälle hat, die er für strafbar erachtet, dann müsste er sie jetzt auf den Tisch bringen und nicht damit drohen. Das ist übrigens auch gar nicht zulässig, das steht in Paragraf 53 Strafgesetzbuch, der sogenannte Fortsetzungszusammenhang – Tateinheit und Tatenmehrheit. Wenn es mehrere Fälle gibt, die zu einer Haftstrafe führen würden, muss er diese auch mit anklagen. Das tut der Staatsanwalt aber nicht, sondern hält sich das als Druckmittel. Und das ist absolut unzulässig.

Das wurde meiner Ansicht nach beim Arzt Dr. Heinrich Habig genauso gemacht, dass Fälle separat vor Gericht gebracht worden sind, obwohl über diese eigentlich zusammen verhandelt werden muss. Das hätte auch der Richter erkennen müssen. Habigs Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat das auch bemängelt und ist aus allen Wolken gefallen, weil sich in Deutschland schlicht nicht mehr an das Recht gehalten wird.

In diesen Fällen müsste bis vors Verfassungsgericht gezogen werden. Aber wir wissen, wer beim Verfassungsgericht sitzt: Ein Richter, der früher nie Richter war und der mit der Kanzlerin, die ja diesen ganze «Corona»-Wahnsinn mitgemacht hat, abends essen geht.

Dass sich dann in der Bevölkerung Unmut und auch Misstrauen gegenüber der Justiz breitmachen, daran sind diese Richter und Politiker selber schuld. Und sie wissen ganz genau, warum das passiert.

Kennedy bezeichnet in dem Schreiben Masken- und Impfzwang als staatlichen Schlag gegen Patientenautonomie und Patientenrechte. Was muss denn passieren, damit diese wieder eingehalten werden?

Ja, das sieht er absolut richtig. Wie ich eben schon gesagt habe, die Einschätzung liegt beim Arzt. Und wenn der Arzt aufgrund seiner Untersuchung zu dem Resultat kommt, dass beispielsweise ein Patient von der Maske befreit wird, dann ist das nicht mehr zu hinterfragen. Und das ist vor allen Dingen keine Sache, die vor einem Gericht nachher verhandelt werden muss, wobei dann irgendwelche Gutachter, die den Patienten nie gesehen haben, etwas anderes behaupten. Das darf so nicht sein.

Auch die Ärztekammer, die eigentlich die Interessen der Ärzte vertreten sollte, hat sehr einseitig agiert. Vielleicht auch aus Profitgier, weil die Ärzteschaft mit diesen sogenannten «Impfungen» sehr viel Geld verdient hat.

Hier stinkt der Fisch ganz klar vom Kopf her. Und in der Demokratie ist es so, wenn viele Leute sich nicht mehr an die demokratischen Gepflogenheiten halten, dann betrifft das genauso Gerichte und Ärztekammern. Das ist das grundsätzliche Problem, dass hier irgendwelche Meinungen vertreten werden, vielleicht auch im guten Glauben, die aber nicht rechtsstaatlich sind.

Wir sollten uns mal ansehen, was die Kennzeichen einer Diktatur sind – das habe ich ganz am Anfang von «Corona» schon gesagt – und welche Punkte davon in Deutschland schon verwirklicht worden sind.

Ich sage nicht, dass wir bereits in einer Diktatur leben, aber wir sind auf dem Weg in die Diktatur. Das ist eine postfaktische Zeit, in der über Fakten nicht mehr geredet werden soll, und Menschen, die andere Meinungen vertreten, ausgegrenzt und stigmatisiert werden. Um sie auszugrenzen, werden sie dann als «Nazis» oder «Rechte» beschimpft. Das sind natürlich Zustände, die in der Demokratie nichts verloren haben.

Ich glaube, die Wahrheit wird sich immer durchsetzen. Wenn nicht, kommen wir eben in eine Zeit, in der freie Meinungsäußerungen gar nicht mehr möglich sind. Es gibt jetzt einen weiteren Gesetzesvorschlag, um Journalisten zu knebeln. Bei den sozialen Medien scheinen sie den Korken nicht mehr auf die Flasche zu kriegen. Ich hoffe, das bleibt so. Denn ohne freie Meinung und ohne freien Journalismus gibt es auch keine freien Wahlen.

Die Juristen, die jetzt von der Uni kommen, haben völlig andere Auffassungen, als wir älteren Juristen. Da wandelt sich etwas und nicht zum Guten. Es setzen sich rechtliche Meinungen durch, die völlig unsinnig sind – vielleicht in dem Glauben, eine Demokratie retten zu wollen. Dabei passiert genau das Gegenteil: Damit wird die Demokratie beschädigt. Es handelt sich um eine Art Selbstzerstörung der Demokratie. Denn wer sich selber nicht mehr an demokratische Gepflogenheiten, Meinungs- und Pressefreiheit hält, der wird die Demokratie nicht retten, sondern zerstören.

Wie sollten die Resultate einer Rehabilitation, Wiedergutmachung und ernst gemeinten Aufarbeitung aussehen?

Die Resultate sind völlig klar: Die Betroffenen, die jetzt hier die ganze Zeit so unter Druck gesetzt worden sind, müssen zumindest finanziell entschädigt werden. Aber, und das ist glaube ich viel wichtiger, sie haben, wenn auch nur im Nachhinein, Zuspruch verdient. Die Kammern sollten sagen: «Vielen Dank, dass Sie kritisch geblieben sind, und sich auch in den ‹Corona›-Zeiten für die Grundrechte eingesetzt haben. Sie sind ein echter Demokrat.» Liebe Grüße an die Kölner Rechtsanwaltskammer.

Aber ich glaube, da sind wir noch ganz weit davon entfernt, weil ja nicht mal die Aufarbeitung funktioniert. «Wir werden einander viel verzeihen müssen», hat Spahn gesagt. Ja, dann könnte er sich doch erst mal dafür entschuldigen, was er der Bevölkerung angetan hat. Aber davon hören wir nichts.

Es gibt ja auch Strafanzeigen gegen die «Corona»-Köpfe. Muss es Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen geben?

Ich sage ganz klar: Ja. Denn es kann nicht sein, dass in Deutschland Ärzte, Juristen, kritische Bürger vors Gericht gestellt werden, aber die Täter einfach davonkommen.

Bleiben wir mal bei dem Beispiel von Herrn Spahn. Der hat für Millionen oder sogar Milliarden, ich weiß es gar nicht, nutzlose Masken bestellt. Zu viel, zu hohen Preisen. Und ich unterstelle ihm jetzt einfach, dass er das auch wusste. So ähnlich wie der CSU-Politiker Georg Nüßlein, der deswegen zurücktreten musste.

Wenn die Täter einfach davonkommen, wie soll sich denn dann irgendwas bessern? Natürlich müssen die auch vor Gericht gebracht werden. Das ist doch überhaupt keine Frage.

Nur bis heute halten die Täter an dem Narrativ fest, sie hätten es nicht besser gewusst. Und jetzt sagt Spahn, doch, er habe gewusst, dass das nicht vor Ansteckung schützt. Wenn Spahn als Gesundheitsminister das aber schon wusste, warum hat er dann seinen Nachfolger Karl Lauterbach nicht angerufen und gesagt: «Was machst du denn da für einen Unsinn, lieber Karl?» Also natürlich muss das aufgearbeitet werden, und die Täter der «Corona»-Diktatur müssen vor Gericht gestellt werden. Was denn sonst?

Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas.

Corona Aufarbeitung. Antwort an Kennedy Jr. Teil 4 – Zusammenfassung

Artikel teilen