Europäische Union als Gefahr für Souveränität und Demokratie

Published On: April 7, 20262120 words10,6 min read
Europäische Union als Gefahr für Souveränität und Demokratie

Die EU ist zwar formal kein Staat, in der Praxis übernimmt die Europäische Union (EU) aber staatliche Funktionen und untergräbt die nationale Souveränität. Die EU betreibt praktisch eine Staatsauflösung durch die Hintertüre, indem sie Staaten gezielt Rechte entzieht und sich wie eine Krake in die innenpolitischen Belange der Länder einmischt, bis hin zu den Wahlen. Dies geht einigen Mitgliedern der EU zu weit. Mit nationalen Gesetzes versuchten sich Ungarn, Polen und die Slowakei sich zur Wehr zu setzen, sie wurden verklagt und es wurde ihnen das Geld gestrichen.

Das Souveränitätsgesetz Ungarns

Ungarn hatte im Dezember 2023 ein Souveränitätsgesetz verabschiedet (offiziell: Gesetz Nr. LXXXVIII über den Schutz der nationalen Souveränität). Das Gesetz richtet sich laut Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán gegen „ausländische Einflussnahme“ auf die ungarische Politik. Es schafft ein neues Amt für Souveränitätsschutz (Souveränitätsschutzamt). Dieses Amt soll Organisationen, Personen, Medien und NGOs überwachen, die aus Sicht der Regierung aus dem Ausland finanziert werden und dadurch „demokratische Prozesse“, den „Wählerwillen“ oder die nationale Souveränität Ungarns beeinflussen könnten. Es erweitert das Verbot ausländischer Parteienfinanzierung auf Vereine, Stiftungen und andere zivilgesellschaftliche Akteure. Bei Verschleierung ausländischer Finanzquellen drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren.

Die EU-Kommission sieht darin jedoch einen schweren Verstoß gegen EU-Recht und hat Ungarn deshalb verklagt. Die EU-Kommission leitete im Februar 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren ein und erhob im Oktober 2024 Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH, Rechtssache C-829/24). Sie wirft Ungarn vor, dass das Gesetz gegen grundlegende EU-Rechte und -Freiheiten verstößt. Im Februar 2026 hat Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen dem EuGH empfohlen, Ungarn wegen Verstoßes gegen EU-Recht zu verurteilen.

Souveränität vs. EU-Recht in Polen

Auch in Polen gibt es sehr ähnliche Konflikte mit der EU – vor allem unter der PiS-Regierung (2015–2023) –, die sich ebenfalls um nationale Souveränität vs. EU-Recht drehten. Diese Konflikte waren sogar noch grundsätzlicher und eskalierten bis zu einer offenen Infragestellung des Vorrangs des EU-Rechts. Ein Gesetz erklärte zentrale Bestimmungen der EU-Verträge (u. a. Art. 1 und 4 Abs. 3 EUV) sowie EuGH-Urteile zur Justizunabhängigkeit für verfassungswidrig. Die Organisation der Justiz gehöre zur „polnischen Verfassungsidentität“ und dürfe nicht durch EU-Recht beeinträchtigt werden. Polen bleibe zwar in der EU, erkenne aber den EuGH nicht mehr in „nationalen Fragen“ an.

Die PiS-Regierung und das Gericht begründeten dies mit dem Schutz der nationalen Souveränität gegen „Brüsseler Übergriffe“. Ähnlich wie Orbán argumentierte man, die EU dürfe keine „faktische Föderalisierung“ betreiben und die polnische Verfassung stehe über dem EU-Recht. Die EU-Kommission sah darin ebenfalls einen schweren Verstoß gegen den Vorrang des Unionsrechts, die Unabhängigkeit der Justiz und die Bindungswirkung von EuGH-Urteilen. Sie leitete 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren ein (Rechtssache C-448/23).

Am 18. Dezember 2025 verurteilte der EuGH Polen in vollem Umfang. Das polnische Verfassungsgericht habe gegen „tragende Grundsätze des Unionsrechts“ verstoßen. Zudem sei es in seiner aktuellen Besetzung (wegen irregulärer Richterernennungen unter PiS) kein unabhängiges Gericht mehr im Sinne des EU-Rechts. Die Urteile von 2021 seien nichtig und hätten keine Bindungswirkung. Die neue Regierung unter Donald Tusk (seit Ende 2023) erkannte die Vorwürfe an. Das Artikel-7-Verfahren gegen Polen wurde 2024 eingestellt.

„Europa der Vaterländer“ statt einer „Super-EU“

Polen und Ungarn warfen der EU vor, nationale Souveränität zu untergraben, und forderten ein „Europa der Vaterländer“ statt einer „Super-EU“. Aber auch in der Slowakei gibt es Widerstand die EU. Unter Ministerpräsident Robert Fico (Smer-Partei, seit 2023) hat die Slowakei einen sehr ähnlichen Konflikt mit der EU – durch eine Verfassungsänderung, die explizit die nationale Souveränität in „kulturellen und ethischen Fragen“ über EU-Recht stellt. Das ist strukturell vergleichbar mit Polens Verfassungsgerichtsurteilen von 2021 (Vorrang der polnischen Verfassungsidentität). Die EU-Kommission sieht darin ebenfalls einen direkten Angriff auf den Vorrang des EU-Rechts.

Die Slowakei und die nationale Souveränität

Am 26. September 2025 hat das slowakische Parlament (Nationalrat) die Verfassung geändert. Die Slowakei behält ihre Souveränität „insbesondere in Fragen der nationalen Identität“. Dazu zählen kulturell-ethische Bereiche wie Schutz des Lebens, Menschenwürde, Privat- und Familienleben, Ehe, Elternschaft, öffentliche Moral, Personenstand, Kultur und Sprache. In diesen Bereichen hat die slowakische Verfassung und nationales Recht Vorrang vor EU-Recht und internationalen Verpflichtungen (einschließlich EuGH-Urteilen). Fico begründet dies als Schutz der „nationalen Identität“ und „Traditionen“ gegen Brüsseler Einmischung – ganz ähnlich wie Orbán und die frühere PiS-Regierung.

Konkrete Inhalte des Gesetzes:

• Nur zwei Geschlechter (männlich/weiblich) werden anerkannt.
• Verbot von Leihmutterschaft.
• Einschränkungen bei Adoptionen (praktisch nur für verheiratete heterosexuelle Paare).
• „Schutz“ vor „progressiver“ EU-Politik in Bildung, Familie und Moral.

Orbán und Fidesz gegen den Kriegskurs der EU

Ungarn und die Slowakei sind der EU aber nicht nur wegen dessen Bestrebungen nach nationaler Souveränität ein Dorn im Auge, sondern auch wegen der Haltung zum Ukraine Krieg. Viktor Orbán hat kürzlich mit seinem Nein die neuen Kriegskredite für die Ukraine in Höhe von 90 Milliarden Euro blockiert. Umgekehrt blockiert die EU weiterhin einen großen Teil der Gelder für Ungarn – aktuell rund 17 Milliarden Euro von insgesamt ca. 27 Milliarden Euro, die Ungarn aus dem EU-Haushalt (Kohäsionsfonds, Aufbau- und Resilienzfazilität/RRF etc.) zustehen würden. Die Blockade läuft bereits seit 2022.

Viktor Orbán und Fidesz werfen Brüssel vor, die Opposition (Tisza-Partei von Péter Magyar) zu unterstützen – u. a. über EU-finanzierte NGOs, Medien und „Brüsseler Marionetten“. Die Regierungskampagne zeigt KI-Plakate mit Ursula von der Leyen, Wolodymyr Selenskyj und Manfred Weber als „Kriegstreiber“, die ungarisches Geld für die Ukraine „verschwenden“ wollen.

Orbán spricht von „Einmischung von außen“ durch die EU, um pro-ukrainische Kräfte an die Macht zu bringen. Zudem gibt es Vorwürfe gegen Meta (Facebook), Beiträge von Fidesz zu drosseln. Die EU-Kommission hat ihre Kritik an Ungarn vor der Wahl bewusst gedämpft, um genau solche Vorwürfe zu vermeiden.

Einflussnahme auf Wahlen am Beispiel von Rumänien

Auch in Rumänien wurde bereits von einer Einflussnahme durch die EU bei den Wahlen gesprochen (Präsidentschaftswahl 2024). Die erste Runde der Präsidentenwahl wurde vom Verfassungsgericht annulliert, weil rumänische Geheimdienste eine angebliche russische Einmischung (TikTok-Kampagne zugunsten des rechtspopulistischen Kandidaten Călin Georgescu) nachgewiesen hätten.

Die EU-Kommission leitete eine Untersuchung ein. Ex-Kommissar Thierry Breton erklärte öffentlich, die EU habe „in Rumänien eingegriffen“ und werde das bei Bedarf auch in Deutschland (z. B. bei AfD-Erfolg) tun – unter Verweis auf DSA und Gesetze gegen Einmischung. Das löste massive Proteste in Rumänien und internationale Kritik aus (u. a. von US-Vizepräsident JD Vance). Kritiker sehen darin den Beweis, dass die EU-Wahlergebnisse „korrigiert“, wenn sie ihr nicht passen.

Ein US-Repräsentantenhaus-Bericht aus dem Februar 2026 wirft der EU-Kommission vor, Plattformen (TikTok, Meta, X etc.) systematisch zu zwingen, konservative/populistische Inhalte vor Wahlen zu zensieren – in Rumänien, Slowakei, Frankreich, Niederlande, Moldau und bei den EP-Wahlen 2024. Die Kommission bestreitet das allerdings und verweist auf ihre Leitlinien zum Schutz vor Desinformation und ausländischer Einflussnahme. Orbán und andere nutzen das als Beleg für „Brüsseler Zensur“. Die EU fördert über Programme wie CERV oder den European Democracy Action Plan „unabhängige Medien“, Wahlbeobachtung und Demokratieprojekte in Mittel- und Osteuropa. Regierungen wie Orbán, Fico oder früher PiS sehen darin „ausländische Agenten“, die Opposition und anti-Regierungs-Kampagnen finanzieren. Genau dagegen richtet sich auch das ungarische Souveränitätsgesetz.

Einstimmigkeitsprinzip und illegale Finanzierung der EU

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán kämpft aber nicht nur für mehr nationale Souveränität, sondern auch gegen den außenpolitischen Kurs der EU. Im Kontext der Parlamentswahlen bemerkte er wiederholt, dass die Europäische Union einen Krieg mit Russland anstrebe. Orbán und sein Außenminister Péter Szijjártó sind der Überzeugung, Brüssel habe auf einen „Kriegsmodus“ umgestellt und spiele konkrete militärische Szenarien für eine Konfrontation mit Russland bis 2030 durch. Er warnt davor, dass die Aufnahme der Ukraine in die EU (geplant bis 2030) die Union unmittelbar in den bewaffneten Konflikt ziehen würde. In Reden stellte er die EU als größere Bedrohung für die ungarische Souveränität dar als Russland.

Das Einstimmigkeitsprinzip besagt, dass ein Beschluss im Rat der Europäischen Union oder im Europäischen Rat nur dann zustande kommt, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen. In der Praxis bedeutet dies, dass jedes einzelne Land ein Veto-Recht besitzt und eine Entscheidung blockieren kann. Von diesem Veto-Recht hat Orban bei den neuen Kriegskrediten für die Ukraine nun gebrauch gemacht.

Heute werden rund 80 Prozent der EU-Gesetze per Mehrheitsentscheid (qualifizierte Mehrheit) verabschiedet. Die Einstimmigkeit bleibt jedoch in Bereichen gewahrt, die als besonders sensibel für die nationale Souveränität gelten, wie die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

Ohne Orbán kann die EU die ohnehin illegale Finanzierung der Ukraine daher vergessen. Wie bei Corona, bedient sich die EU eines Tricks um die Finanzierung eines Staates der gar nicht zur EU gehört zu rechtfertigen. Es würde eine mal wieder eine Notsituation bestehen. Während Artikel 122 AEUV die wirtschaftliche Notlage abdeckt (Corona-Finanzierung), ist Artikel 222 AEUV die sogenannte Solidaritätsklausel der Europäischen Union für Sicherheitskrisen. Sobald Maßnahmen jedoch Auswirkungen auf die Verteidigung haben (z. B. Einsatz militärischer Mittel), greifen die Regeln der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ein. In diesem Fall ist weiterhin Einstimmigkeit erforderlich. Dass Russland aber vorhabe die EU und damit die NATO nach der Ukraine anzugreifen, ist eine reine Vermutung und hat mit der Realität gar nichts zu tun.

Die EU will den Krieg um die Ukraine nur deshalb nicht verlieren, da man offen darüber spricht, dass die Ukraine Teil der EU werden soll – nichts anderes. Dies ist Teil der europäischen Expensionspolitik und hat daher mit Verteidigung nichts mehr zu tun.

Gegen das Einstimmigkeitsprinzip in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) haben sich in jüngster Zeit sowie in den vergangenen Jahren zahlreiche prominente Politiker und Institutionen ausgesprochen. Die Hauptargumentation ist dabei stets die Sicherung der Handlungsfähigkeit der EU in einer sich verändernden Weltlage. Johann Wadephul (CDU) forderte Anfang April 2026 erneut mit Nachdruck das Ende der Einstimmigkeit, um Blockaden durch einzelne Staaten zu verhindern. Manfred Weber (CSU/EVP) bezeichnete das Vetorecht im April 2026 als Hindernis, das die EU in wichtigen strategischen Fragen lähme. Auch Annalena Baerbock (Grüne) und Olaf Scholz (SPD) hatte sich in der Vergangenheit schon gegen das Einstimmigkeitsprinzip ausgesprochen, da die EU sonst im globalen Wettbewerb an Bedeutung verliere.

Die Super-EU als Gefahr für Demokratie

Die EU mischt sich also nicht nur in interne Angelegenheiten der Staaten ein, sie will auch außenpolitisch über die Köpfe einzelner Staaten hinweg entscheiden. Unter dem Vorsitz von Ursula von der Leyen ist die EU zu einer immer größeren Krake geworden, die wie eine „Super-EU“ über alle Ländern bestimmen will. Die EU will Entscheidungsprozesse von der nationalen auf die europäische Ebene verlagert, wo der direkte Einfluss der Bürger schwindet. Notfallklauseln wie Artikel 122 AEUV ermöglichen es dem Rat, weitreichende Gesetze mit qualifizierter Mehrheit zu beschließen, wobei das Europäische Parlament oft nur informiert wird, statt mitzuentscheiden. Da EU-Recht über nationalem Recht steht, können nationale Mehrheitsentscheidungen durch EU-Vorgaben ausgehebelt werden.

Ein aktueller Bericht der „Civil Liberties Union for Europe“ warnt, dass das sinkende Vertrauen der Bevölkerung in Regierungen und EU-Institutionen eine reale Gefahr für die Demokratie darstellt. Die EU wird von Skeptikern daher als eine Gefahr für die nationale Demokratie gesehen, das Vorgehen der EU-Ebene wird insbesondere als eine Gefahr für die demokratische Mitbestimmung gewertet. Zentrale Punkte sind dabei:

• Notfallklauseln (Art. 122 AEUV, sowie Art. 222 AEUV): Die verstärkte Nutzung von Notfallverordnungen (z. B. in der Energiekrise, Corona Bonds, Kriegskredite) umgeht die regulären Gesetzgebungsverfahren und schließt das Europäische Parlament von der Mitentscheidung aus.
• Abkehr von der Einstimmigkeit: Pläne, das Vetorecht in der Außenpolitik abzuschaffen, werden als Entmachtung nationaler Parlamente und damit als Schwächung der nationalen Demokratie gesehen.
• Technokratie: Die EU wird oft als zu „fernab der Wähler“ wahrgenommen, was die Akzeptanz demokratischer Prozesse untergräbt

Die USA werfen Brüssel bereits vor, die freie Meinungsäußerung zu zensieren und politische Opposition zu unterdrücken. In der US-Sicherheitsstrategie wird vor einer „kulturellen Auslöschung“ (civilizational erasure) Europas gewarnt, verursacht durch Migration, sinkende Geburtenraten und den Verlust nationaler Identitäten. Wahre Demokratie liege in der nationalen Souveränität; die EU-Integration untergrabe diese und fördere einen „dekadenten“ Liberalismus.

Europäische Spitzenpolitiker wie die Russlandhasserin Kaja Kallas oder Keir Starmer weisen dies als ein „Europe-Bashing“ zurück und betonen, dass gerade Vielfalt, Menschenrechte und Klimaschutz die Stärke freier Gesellschaften ausmachen.

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