Deepfake Gesetzeslücke und der Fall Collien Fernandes

Published On: März 22, 20261217 words6,1 min read
Deepfake Gesetzeslücke und der Fall Collien Fernandes

In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ und auf ihrer eigenen Instagram-Seite wirft Collien Fernandes ihrem Ex-Mann Christian Ulmen, von dem sie seit einigen Monaten geschieden ist, eine „virtuelle Vergewaltigung“ vor. Laut ihrer Schilderung habe Christian Ulmen ihr am ersten Weihnachtsfeiertag 2024 ein Geständnis abgelegt und gesagt: „Ich war das, ich habe das getan.“

Die Schauspielerin Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vor, er habe Fake-Profile mit pornografischen Inhalten über sie erstellt. Jahrelang soll Ulmen sich im Internet als seine damalige Frau ausgegeben und teils sexuelle Chat-Kontakte mit fremden Männern in ihrem Namen gehabt haben. Laut dem „Spiegel“ wirft Fernandes ihrem Ex-Mann „Anmaßung des Personenstands“ vor. Demnach sei sie seit etwa zehn Jahren Opfer eines „Identitätsdiebstahls über soziale Netzwerke“ gewesen. Über gefälschte Profile habe sich jemand als Fernandes ausgegeben, Männer kontaktiert, mit ihnen gechattet und sich sogar zu Telefonsex verabredet.

Ende 2025 soll Fernandes ihn laut dem Bericht in Spanien angezeigt haben. Die Anzeige erfolgte in Spanien, wo auch Fernandes lebt. In Spanien soll die Gesetzeslage bei solchen Taten des Identitätsdiebstahls durch Deep Fake Bilder und Videos anders sein als in Deutschland.

Nun wird der Fall in die Öffentlichkeit gezogen. Nicht nur der Spiegel berichtet, sondern auch das ZDF mit einem Zweiteiler mit dem Namen „Deepfake Pornos“. Ob eine solche Berichterstattung zulässig ist, ist zweifelhaft. Die Spiegel Reporterin Julian Löffler äußert sich dazu in einem Video und spricht von einem strukturellem Problem, über das in Deutschland zu wenig gesprochen würde. Ulmen habe die Fragen des Spiegels zu dem Fall nicht beantwortet.

Der Rechtsanwalt von Ulmen, die Kanzlei Schertz Bergmann, will nun rechtliche Schritte gegen den Spiegel einleiten. Rechtsanwalt Christian Schertz sieht in der Berichterstattung eine sog. unzulässige Verdachtsberichterstattung. Es gilt die Unschuldsvermutung – auch für Ulmen.

Jörg Kachelmann wurde 2010 bis 2011 Opfer einer massiven medialen und öffentlichen Vorverurteilung nach Vergewaltigungsvorwürfen seiner Ex-Geliebten. Trotz Freispruchs aufgrund von Zweifeln und späterer Feststellung einer Falschbeschuldigung, wurde er vor Prozessbeginn wie ein Schuldiger behandelt, was zu einer intensiven Debatte über Medienethik führte.

Tatsache ist, dass bisher keine Anklage gegen Ulmen erhoben wurde, in Spanien laufen die Ermittlungen gegen Ulmen, ist es da nicht unfair den Fall bereits jetzt in der Öffentlichkeit zu diskutieren? Die Spiegel Reporterin Julian Löffler meint aber, dass die Vorwürfe bereits jetzt in die Öffentlichkeit gehören, weil der Spiegel auf einen gesellschaftlichen Missstand aufmerksam machen will. Dieser Missstand, wird aber auf dem Rücken von Ulmen ausgetragen und egal wie das Gericht entscheiden wird, für die Öffentlichkeit ist Ulmen bereits jetzt der Täter. Sollte er unschuldig sein, oder sollte ihm die Tat nicht nachgewiesen werden, wie im Fall Kachelmann, ist sein Ruf und damit seine berufliche Laufbahn aber bereits jetzt vernichtet. Denn grade solche Vorwürfe blieben immer hängen, egal ob sie nachher berechtigt waren oder nicht.

In der Tat gibt es bei dem Thema Deep Fakes im deutschen Strafrecht eine Regelungslücke. Trockene juristische Themen lassen sich aber öffentlich weit schlechter „verkaufen“, als den Fall eines Promis – das Thema wird nun öffentlich diskutiert, was vorher nicht der Fall war.

Seit dem 27.08.2025 liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zum Thema Deep Fakes vor. Darin heißt es: realistisch wirkende Medieninhalte, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert worden sind, sogenannte Deepfakes, sind seit einigen Jahren auf dem Vormarsch und beginnen unser Verhältnis zur medial wahrgenommenen Realität zu verändern. Nie zuvor war es derart einfach, qualitativ hochwertige Fälschungen von Ton-, Bild- und Videoaufnahmen zu erstellen. Die mit Deepfakes einhergehenden technischen Manipulationen derartiger Medieninhalte bergen erhebliche Gefahren sowohl für individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte als auch für den demokratischen Willensbildungsprozess. Und weiter: nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich häufig um Fälle, in denen Frauen und Mädchen durch technische Manipulation von Bild oder Videoaufnahmen in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen offensichtlich nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden (sogenannte Deepnudes). Den Tätern kommt es dabei oftmals darauf an, diese Personen zum Objekt eigener sexueller Interessen zu machen oder an ihnen ihre Rache- und Machtbedürfnisse auszuleben.

Es geht also genau um die Vorwurfe, die nun auch Ulmen gemacht werden. Bereits zuvor gab es Ärger, weil die KI von Elon Musk in der Lage war aus völlig normalen Bildern dann Nacktbilder zu erstellen. „Wir haben technische Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass über […] Grok […] Bilder von realen Personen in freizügiger Kleidung wie Bikinis bearbeitet werden können“, postete die Plattform X, die zu Elon Musks Firma x AI gehört. Die neuen Beschränkungen gelten demnach für kostenlose und kostenpflichtige Accounts.

Nach § 201a StGB ist es strafbar von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellen. Mit dieser Regelung sind die Deep Fake Fälle aber nicht greifbar, da die Fake Bilder eben nicht die Person darstellen, sondern vielmehr das Ergebnis eines Computerprogramms sind. Auch das Kunsturhebergesetz hilft nicht wirklich weiter. Die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten (§ 22 KUG) ist strafbar. Teilweise wird wohl aber bereits anerkannt, dass es sich bei Bildnissen im Sinne der Regelung auch um KI generierte Inhalte handeln kann.

Da dies alles aber nicht wirklich passend ist, ist die Einführung eines neuen Paragrafen § 201b StGB geplant. In dem Gesetzesentwurf des Bundesrates heißt es dazu:

§ 201b Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung

(1) Wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, indem er einen mit computertechnischen Mitteln hergestellten oder veränderten Medieninhalt, der den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahme des äußeren Erscheinungsbildes, des Verhaltens oder mündlicher Äußerungen dieser Person erweckt, einer dritten Person zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gleiches gilt, wenn sich die Tat nach Satz 1 auf eine verstorbene Person bezieht und deren Persönlichkeitsrecht dadurch schwerwiegend verletzt wird.

Durch Computerprogramme und KI werden die Grenzen zwischen Realität und der Computerwelt immer weiter verwischt. Was ist die Realität und was entstammt aus der Welt der Bits und Bytes, dies wird in Zukunft ein großes Thema werden. Auch das ZDF hatte bereits KI-Videos eingesetzt, um bei  den Zuschauer einen falschen Eindruck zu vermitteln, die Welt der Bilder ist dabei sehr mächtig.

Die neue Regelung im Strafgesetz ist daher wichtig, um eine Strafbarbarkeitslücke zu schließen, dies nun aber medial über einen Promi-Fall „zu spielen“, halte ich für nicht richtig. Was ist, wenn sich nachher herausstellen sollte, dass Ulmen unschuldig ist, wie damals im Fall Kachelmann.

Meiner Ansicht nach soll nun aus gewissen Kreisen Druck gemacht werden, damit der neue Gesetzesentwurf so schnell wie möglich verabschiedet wird und dafür wird der Fall Ulmen gegen Fernandes nun so in die Öffentlichkeit gezogen – kommt mir jedenfalls so vor, wenn nun vor einer digitalen Vergewaltigung die Rede ist und die Bild-Zeitung von einem virtuellen Fall Pelicot spricht.

Die Französin Gisèle Pelicot erlangte im Jahr 2024 im Strafprozess gegen ihren geschiedenen Ehemann und 50 weitere Täter internationale Bekanntheit. Diese hatten sie systematisch und auf Einladung ihres Mannes schwer vergewaltigt, nachdem sie von ihm jeweils betäubt worden war.

Ich denke nicht, dass solche Überspitzungen der Sache gerecht werden, auch wenn wirklich ein Regelungsbedarf besteht.

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