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	<title>Aktuelle Artikel zu Grundrechten und dem Staatsrecht - Rechtsanwalt Pankalla</title>
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	<title>Aktuelle Artikel zu Grundrechten und dem Staatsrecht - Rechtsanwalt Pankalla</title>
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		<title>Anwalt Pankalla verklagt BRD wegen Compact Magazin</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jul 2024 15:26:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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<p><a href="https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2024/07/Klage-BRD.pdf" target="_blank" rel="noopener">Die Klageschrift finden Sie hier</a></p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Warum das „Compact Verbot“ nicht halten wird</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jul 2024 06:02:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Innenministerin Nancy Faeser verbietet den Elsässer Verein. So muss es eigentlich richtig heißen und nicht wie Faeser es selbst sagte, sie habe das Compact Magazin verboten, das darf sie nach dem Gesetz nämlich gar nicht. Elsässer selbst sagt dazu im Interview mit Björn Banane immer wieder: wir sind gar kein Verein! Faeser und Haldenwang  [...]</p>
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<p>Faeser und Haldenwang vom Verfassungsschutz haben rechtlich zu einem Trick gegriffen und die Aktivitäten Esässers kurzer Hand zu einem Verein umdefiniert. Dies eröffnete ihnen die Möglichkeit nach Art. 9 Abs.2 Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Vereinsrecht, das Verbot auszusprechen.</p>
<p><strong>Vereinsrecht anwendbar?</strong></p>
<p>Die erste Frage die sich rechtlich stellt ist also, ob das Vereinsrecht anwendbar gewesen ist. § 2 Vereinsgesetz, bestimmt, was ein Verein ist. Demnach müsste es sich um eine Vereinigung handeln, die auf längere Zeit angelegt ist und einen gemeinsamen Zweck verfolgt. Welcher Vereinszweck dies gewesen sein soll, findet sich dagegen in keiner Satzung, weil es eine solche Satzung auch gar nicht gibt. Den Vereinszweck liefert Faeser aber gleich selbst mit, als sie auf der Pressekonferenz sagt: die „Agenda“ von Elsässer sei es gewesen, Rechtsextremisten zu vernetzen und antisemitische Verschwörungsideologie zu verbreiten, das Ziel (Vereinszweck) sei die Zerstörung der freiheitlichen Gesellschaft.</p>
<p>Hat Elsässer also, ohne dies selbst zu wissen, einen Verein mit dem Ziel betrieben, die freiheitliche Gesellschaft zu zerstören? Ich glaube, dies wird man ihm kaum unterstellen, geschweige denn nachweisen können und schon daher funktioniert der Trick von Faeser hier nicht, weil das Vereinsrecht gar nicht anwendbar gewesen ist und damit ihre Verbotsverfügung nach dem § 3 Vereinsgesetz gar nicht möglich ist.</p>
<p><strong>Liegt ein Verstoß gegen § 3 Vereinsgesetz vor?</strong></p>
<p>Aber selbst wenn man zu einer Anwendbarkeit des Vereinsrechts kommen sollte, müsste man noch feststellen, dass Elsässers Tätigkeit den Strafgesetzen zuwidergelaufen ist, oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen habe. Beides wird mal wohl schwerlich beweisen können, den erstens sagt Elsässer, dass er nie gegen Gesetze verstoßen habe, es habe in 14 Jahre niemals eine Verurteilung gegeben und zweitens hat er auch nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen, denn seine Arbeit unterliegt eindeutig der Pressefreiheit, die nach dem Art. 5 Grundgesetz geschützt ist. Dabei geht die Pressefreiheit sehr weit und kann auch nicht deshalb eingeschränkt werden, da eine Innenministerin der Ansicht ist, dies sei Hass und Hetze gewesen.</p>
<p>Wie also schon bei dem vorherigen Vorstoß von Faeser und Paus, wollen sich hier Politikerinnen der Ampel-Regierung anmaßen selbst zu entscheiden, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Ein unglaublicher Vorgang in einer Demokratie, der nur eine Konsequenz haben kann:<br />
Faeser und Haldenwang müssen beide umgehend aus dem Amt entfernt werden! Sie sind eine Schande für die Demokratie, ihr Rechtsverständnis ist unsäglich und das, obwohl Faeser selbst Jura studiert hat – in dem Sinne kann sie nicht so tun, als habe sie nicht gewusst was sie getan hat. Dies war ein vorsätzlicher Angriff auf die Pressefreiheit.</p>
<p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=qR1WqoAakpI" target="_blank" rel="noopener">Weitere Infos im Video bei Infrarot finden Sie hier.</a></p>
<p>Bildquelle: YouTube Kanal Björn Banane</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Kriminalisierung der Opposition</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jul 2024 17:43:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt Strafdelikte, die in den letzten Jahren Konjunktur haben. Dabei sind vor allem zu nennen, die neuen bzw. geänderten Paragrafen: § 126a StGB gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, §185 StGB Beleidigung, §188 üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, §130 StGB Volksverhetzung, oder auch §140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten. Was  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-3" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Es gibt Strafdelikte, die in den letzten Jahren Konjunktur haben. Dabei sind vor allem zu nennen, die neuen bzw. geänderten Paragrafen: § 126a StGB gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, §185 StGB Beleidigung, §188 üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, §130 StGB Volksverhetzung, oder auch §140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten. Was diese Strafdelikte gemeinsam haben, ist das normative Element einer Bewertung – zum Beispiel wann was eine Beleidigung ist, oder ob es wirklich ein Hitler-Gruß war, oder nur ein Winken beim Tanzen, wie bei Thomas Brauner dem Busfahrer.</p>
<p>Auch auffällig ist, dass man vor den Amtsgerichten dann immer zunächst eine Niederlage kassiert, aber in der Berufung, oder Revision gewinnt. Warum dies so ist, dazu habe ich mir auch meine Gedanken gemacht. Ich denke, dass die Richter lieber verurteilen, als sich nachher den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, sie hätten einen Volksverhetzer laufen lassen. Dies könnte ihrem Image schaden, daher immer erst mal verurteilen, die „Täter“ können ja Rechtsmittel einlegen. Dass die Staatsanwaltschaften dabei einen enormen Verfolgungsdruck haben, ist auch mehr als offensichtlich. Es kommen mir immer mehr Fälle auf den Tisch, bei denen ich denke, warum wird so etwas überhaupt zur Anklage gebracht. Man läuft den vermeintlich Geschädigten hinterher, um diese dazu zu bewegen einen Strafantrag zu stellen – früher wären diese Fälle im Papierkorb gelandet.</p>
<p>Bei rechtlich unhaltbaren Urteilen, greifen die Staatsanwaltschaften gerne auch zu einem Trick. Hat man Revision gegen das Urteil eingelegt, so gehen die Staatsanwaltschaften in die Berufung, um die Revision zu blockieren. Aber nicht nur das, auch die Anzahl der Hausdurchsuchungen hat zugenommen. So hatte ich diese Woche einen Fall, bei dem man meinem Mandanten wegen einer vermeintlichen Beleidigung die Wohnung durchsucht hatte. Hiergegen haben wir Beschwerde eingelegt – nach gefestigter Rechtsprechung, sollte eine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung im Hinblick auf eine geringe Strafe, jedenfalls unverhältnismäßig sein. Dies sah das Gericht aber nicht so und bestätigte die Hausdurchsuchung mit dem Argument, dass bei einer Beleidigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen sei. Das ist natürlich völlig abwegig, da dies erstens nur für den Fall gilt, dass die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wurde und zweitens ist dies nur ein theoretisches Strafmaß, was im konkreten Fall niemals ausgesprochen worden wäre.</p>
<p>Ansonsten fällt auf, dass die Strafverfolgung einer gewissen Einseitigkeit entspringt. Wenn eine Umweltaktivistin wie Carla Hinrichs verurteilt wird, dann muss man sich schon schwer wundern, dass eine Strafe mit insgesamt 150 Tagessätzen bei 7x Nötigung und 6x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, doch sehr gering ausfällt und dies, obwohl sich die Täterin in keiner Weise einsichtig gezeigt hatte – was zu einer Strafverschärfung hätte führen müssen.</p>
<p>Schaut man sich den Fall von Dr. Reiner Fuellmich an, der wegen einer Untreue vor Gericht steht und bereits seit Monaten im Gefängnis sitzt, dann kommt mir der Gedanke, dass Ursula von der Leyen doch die gleiche Tat vorgeworfen wird. Nach dem Motto, die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen. Weitere politische Verfahren sollten auch die Verfahren gegen Martin Sellner, Björn Höcke und auch gegen Donald Trump sein. Ziel scheint die Kriminalisierung dieser politisch ungeliebten Personen zu sein. Anstatt sich inhaltlich mit ihnen auseinanderzusetzen, zieht man sie vor Gericht. Dass das Einreiseverbot gegen Sellner rechtlich völliger Unsinn war, habe ich von Anfang an gesagt. Auch die Verfahren gegen Höcke halte ich für unsinnig, was der Revision nicht standhalten wird. Man hat solange gesucht, bis man irgendwas gefunden hatte, wie auch bei Donald Trump. Wenn der vergessliche Biden hingegen Unterlagen mit nach Hause nimmt, gibt es keinerlei Ermittlungen.</p>
<p>Wenn irgendwelche Rentner mal wieder den großen Umsturz planen, ermittelt man gleich wegen einer kriminellen Vereinigung. Bei den Klima-Kids, schafft man dies aber seit Jahren nicht, diese kriminelle Bande endlich dingfest zu machen. Webseite läuft und die Spenden fließen bis heute. Ist ja auch politisch gewollt. Dieser Eindruck drängt sich mir jedenfalls auf. In diesem Moment ruft mich der Aktivist Mann, Mateo, an. Mal wieder wird er von der Polizei schikaniert, ihm wird Drogenkonsum unterstellt. Das hatten wir bereits in Bayern, wo man ihn zu Unrecht in einer Zelle festgehalten hatte, wie uns ein Gericht bestätigte. Die Entschädigung wurde bis heute nicht bezahlt. In der DDR nannte man so etwas auch Zersetzung. Betroffene der Zersetzung waren zumeist staatsunabhängige Friedens-, und Menschenrechtsgruppen, Ausreiseantragsteller, aktive Christen sowie Personen und Organisationen, die im politischen Untergrund gegen die DDR tätig waren.</p>
<p>Falsche Beschuldigungen, haltlose Anklage, Hausdurchsuchung, Verhaftungen, Konto-Schließung und Jobverlust – wie zum Beispiel auch bei Ulrike Guérot &#8211; dies droht einem heute auch wieder, wenn man es sich wagt, sich gegen das Establishment zu äußern. Wie wird es weiter gehen, wenn wirklich der Machtverlust droht. Zu welchen Mitteln wird das System noch greifen? In Frankreich spricht man inzwischen offen von einem Bürgerkrieg, sollte Le Pen an die Macht kommen. In Essen versuchten Gewalttäter den Parteitag der AfD zu verhindern, da kann man sich schon vorstellen was passiert, wenn die AfD nun wirklich Wahlen gewinnen und an die Regierung kommen sollte …</p>
<p>Solange der politische Diskurs weiter verhindert wird, wird es mit der Spaltung und der Polarisierung weiter gehen. Wir kennen diese Mechanismen bereits aus der Zeit von 1918 bis 1938 – am Ende standen dann die Nazis. Vielleicht sollten sich diejenigen, die eine Demokratie retten wollen mal daran erinnern, anstatt die Demokratie immer weiter selbst zu zerstören.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Die Selbstzerstörung der Demokratie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Jun 2024 19:53:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jeder Großstaat, gleich welcher Staatsform, bedarf einer lokalen Selbstverwaltung. Wo es keinen Bischof gibt, da gibt es bekanntlich auch keinen König (König Jacob 1. von England) Wenn die Ex-Kanzlerin Merkel davon gesprochen hat, dass die Pandemie eine Zumutung für die Demokratie sei, dann hatte sie nicht nur Recht damit, sondern leider den Stress-Test für  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/die-selbstzerstoerung-der-demokratie/">Die Selbstzerstörung der Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwalt-pankalla.de">Rechtsanwalt Pankalla</a>.</p>
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<p>Wenn die Ex-Kanzlerin Merkel davon gesprochen hat, dass die Pandemie eine Zumutung für die Demokratie sei, dann hatte sie nicht nur Recht damit, sondern leider den Stress-Test für die Demokratie auch nicht bestanden. Merkel, die Populistin, hat ihre Politik vor allem an einem ausgerichtet: dem Machterhalt. Dafür gab Sie auch alle Positionen ihrer Partei auf, man denke nur an den Atomausstieg, oder auch die Willkommenskultur. Wenn Merkel einen Trend bemerkte, dann war es ihr lieber auf den Zug aufzuspringen, anstatt zu den Werten ihre konservativen Partei, der CDU, zu stehen.</p>
<p>Damit wurde Merkel nicht nur zum Liebling der Massen, sondern vor allem zum Liebling der Mainstream Presse. Was sie damit jedoch auf Dauer angerichtet hat, ist ihr sicherlich bis heute nicht bewusst. Linke Positionen haben durch Merkel das „Overton-Fenster“, also die Grenzen des Sagbaren, so weit nach links verschoben, dass den Linken Parteien im Grunde gar nichts anderes übrig geblieben ist, ihre Forderungen noch weiter nach links zu schieben, so dass aus der Sozialdemokratie eine Art neuer Kommunismus wurde.</p>
<p>Europaweit, bekommen die Konservativen nun den Korken nicht mehr auf die Flasche. Sie haben vor allem ein Glaubwürdigkeitsproblem. Dass sich daher Parteien wie die AfD, Meloni in Italien, Le Pen in Frankreich, oder auch Geert Wilders in den Niederlanden ausgebreitet haben, ist kein Wunder, sondern nur die logische Folge der Merkel-Politik.</p>
<p>Hinzu kommt, dass mit der Pandemie Politik, der Glaube an die Demokratie und Wissenschaft nicht nur gelitten hat, sondern in breiten Teilen der Bevölkerung sogar vollständig zerstört wurde. Dabei waren es vor allem diejenigen Menschen, die für die Demokratie und die Grundrechte auf die Straße gegangen sind und „als Dank“ dafür von der Polizei verprügelt wurden und durch die Medien in die rechte Ecke gestellt wurden – denn inhaltlich wollte man sich auf die Argumente der „Querdenker“ nicht einlassen, wie auch, denn sie hatten nicht nur alle Argumente, sondern auch die Wissenschaft auf ihrer Seite.</p>
<p>Die Corona Lüge, war aber zu groß, als dass man eine wirkliche Aufarbeitung der Maßnahmen in Angriff nehmen könnte, denn das Ergebnis einer solchen Aufarbeitung käme einem Erdbeben gleich. Nicht nur die verantwortlichen Politiker müssten gehen, auch die gekauften Wissenschaftler und Journalisten. Dies hat zur Folge, dass in der nach Corona Zeit, die Ideologie den Einzug in die Parlamente und Gerichte gehalten hat und nun Tür und Tor für weitere Ideologien geöffnet ist. Inzwischen zweifelt man sogar daran, ob es nur zwei Geschlechter gibt.</p>
<p>Diese Ideologie-Politik hat auch schon einen Namen: Zeitenwende. Die Zeiten haben sich geändert, insofern dass Meinungsfreiheit und Freiheit nun nicht mehr hohe Werte in einem noch als Demokratie bezeichneten System gelten, sondern Sicherheit vor angeblichen Gefahren. Seien dies Viren, oder böse Mächte aus dem Osten, mit denen man zuvor über Jahrzehnte friedlich zusammen gearbeitet hatte. Deren günstigen Rohstoffe, sind nun nicht mehr erwünscht, zu umweltschädlich und daher auch ideologisch untragbar.</p>
<p>Die Radikalisierung der beiden Lager ist nun kaum noch aufzuhalten. Die Fehlauffassung besteht darin, dass Opposition heute wieder grundsätzlich als eine Feindschaft gedeutet wird. Die Gegner des Parteiensystems verstehen einfach nicht, dass es sich um ein dialektisches System handelt, welches einen Fundamentalkonsens voraussetzt, bei dem beide Gruppen einen ritualisierten und institutionalisierten Scheinkampf austragen.</p>
<p>Die eine Gruppe hat die Aufgabe, zuzusehen, dass der Fortschritt des Volkes nicht zu langsam vorangeht, die andere Gruppe achtet darauf, dass der Fortschritt nicht zu überhitzt voranschreitet. In diesem Kampf um den richtigen Weg, haben sich die progressiven Kräfte durchgesetzt, sie behaupten keine Zeit mehr zu haben, um die Welt noch retten zu können und lehnen dementsprechend alle konservativen Forderungen ab, denen der Fortschritt zu schnell voran geht. Mehr noch, sie stellen die konservativen Kräfte außerhalb eines demokratischen Diskurs und lassen eine Diskussion gar nicht mehr zu. Wie zu Maos Zeiten schicken die links-grünen inzwischen die Kinder auf die Straße. Demokratische Systeme zeichnen sich durch freie Wahlen und die Akzeptanz einer parlamentarischen Opposition aus – dies kann ich bei den links-grünen Parteien jedoch nicht mehr erkennen, so dass ich ihre Demokratiefähigkeit in Frage stellen muss.</p>
<p>Die Konservativen sehen sich dagegen von ihren Vertretern als verraten und verkauft, sie sehen sich zwar in der Mehrheit, sind aber der Meinung, dass ihre Vertreter des Parteienstaates, sich nicht mehr hinreichend für ihre Interessen einsetzt. Nach deren Ansicht befinden wir uns in einer Oligarchie, in der der Wähler, wie Rousseau es schon ausgedruckt hat, der Wähler nur zur Zeit der Wahl frei ist, nicht aber in der Zeit zwischen den Wahlen. So gestand die Ex-Kanzlerin Angela Merkel auch freimütig selbst zu, dass man sich nicht mehr darauf verlassen könne, dass nach der Wahl auch das gemacht wird, was den Wählern vorher versprochen worden sei und nannte dies, den Primat der Politik.</p>
<p>Die sog. „Bankenkrise“ von 2009, die in Wirklichkeit nur der Vorbote der bis heute andauernden Finanzkrise darstellt, war der Anfang der wirtschaftlichen Krisen, auch wenn uns erzählt wird, dass die Ex-Kanzlerin Merkel uns so wunderbar durch diese Krise geführt hätte. In Wirklichkeit hat sich aber nun gezeigt, dass sich der Kapitalismus selbst zerstört hat, indem immer mehr Arbeitsplätze dadurch verloren gegangen sind, dass man zu Gunsten der Gewinne der großen Konzerne, die Produktion nach China verlagert hat. Aber nicht nur das, es war eine Entscheidung gegen die gesamte eigene Arbeiterklasse in den westlichen Gesellschaften, deren Folge Massenarbeitslosigkeit und Verarmung auf der einen Seite war, während die Chefs von Apple, Google und Co. gar nicht mehr wussten, wohin noch mit den Milliardengewinnen. Ob Marx also doch Recht behalten hat, wenn er sagte, dass sich der Kapitalismus selbst zerstören würde. Jedenfalls erklärt dies auch die Umkehrung der Begriffe von links und rechts und den Niedergang der früheren Arbeitsparteien wie der SPD in Deutschland, oder der „Parti socialiste“ in Frankreich &#8211; der Partei aus der auch Macron ursprünglich stammt. Ihre Wähler gibt es nicht mehr, weil es auch diese Arbeitsplätze nicht mehr gibt und daher sind auch diese Parteien in der Auflösung begriffen und ihre ehemaligen Wähler längst ins Lager der rechten Populisten gewechselt.</p>
<p><strong>Dass der Nationalsozialismus, Faschismus und andere autoritäre Strömungen in Mitteleuropa durch die Ereignisse und Techniken der bolschewistischen Revolution von 1917 ausgelöst wurde, ist zwar nicht mehr zu bestreiten, aber dafür in Vergessenheit geraten.</strong></p>
<p>Was wir daher heute sehen, ist im Grunde nichts anderes, als in der Zeit vor 1933, das tragische daran ist, dass wir bereits ein geschichtliches Vorbild haben, die Menschen aber aus der Geschichte nichts gelernt haben. Wir erleben aktuell im Grunde genau das, was sich in Europa vor der Machtergreifung der Faschisten abgespielt hat. Unser Wahlsystem trägt zudem dazu bei, dass sich immer größere Koalitionen bilden, um die Macht zu erhalten, anders als das Mehrheitssystem in England oder den USA. Regiert werden kann daher nur noch mit Hilfe von ständigen Kompromissen, was zu Folge hat, dass keine entscheidenden Probleme mehr gelöst werden können. Wen wundert es da, dass das Volk die Berufspolitiker für unehrlich hält. Der Vorwurf der Korruption ist zwar in der großen Mehrheit nicht berechtigt, aber das Wahlsystem führt in der Praxis tatsächlich zu korruptionsähnlichen Erscheinungen und dies wiederum dazu, dass die Demokratie grundlegend in Frage gestellt wird.</p>
<p>Hinzu kommt, dass man meint, Probleme in nur immer größeren Kreisen lösen zu können, bzw. zu müssen. Man müsse zu Gunsten der erforderlichen Internationalisierung in Zukunft Macht abgeben, meinte die Ex-Kanzlerin Merkel. Dass Demokratie in immer größeren Kreisen immer schlechter funktioniert wusste aber schon Platon. Demokratie könne nur in kleinen Kreisen blühen, in denen die geringe Bevölkerungszahl die militärische Kraft ausschließt. Der Vermehrung des Volkes („demos“, das Staatsvolk) folgt unwiderruflich die Mechanisierung der Herrschaft.</p>
<p>Großstaaten waren zwar in der Vergangenheit dazu in der Lage, genügend Soldaten und Kriegsmaterial aufzubringen; die politische Organisation jedoch konnte sich leicht in ein mechanisch funktionieren des bürokratisches System verwandeln, in dem auf den Menschen in seiner Individualität wenig Rücksicht genommen wurde. Diesen Eindruck habe ich auch, wenn ich mit die EU anschaue. Zwar wird angeblich die Individualität vorangetrieben, dies aber nur auf den bunten Gebieten, in denen sich dies die EU Bürokraten wünschen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz, wird inzwischen als eine reine Gleichmacherei ausgelegt. Schon Georg Simmel wusste: völlige Gleichheit gibt es nur unter absoluter Alleinherrschaft; denn die anderen sind dann völlig gleich in ihrer Machtlosigkeit.</p>
<p>Wenn wir auf diesem Wege, der Selbstzerstörung der Demokratie weiter machen, dann werden wir genau das gleiche erleben, was Europa schon einmal ins Unglück stürzte, mit dem Unterschied, dass wir es heute mit Atomwaffen zu tun haben. Man kann nur darauf hoffen, dass in der Gefahr der kompletten Selbstzerstörung unserer Zivilisation bald die Vernunft wieder Einzug in die Parlamente hält. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht mehr, weil ich inzwischen glaube, dass es einfach die Natur des Menschen ist. Auch wenn der Mensch als Individuum intelligent sein mag, im Schwarm ist er es jedenfalls nicht.</p>
<p>Ich halte es daher mit dem König dem 1. von England. Zurück zu kleineren Machtstrukturen und weg von der bunten Gleichmacherei. Wir brauchen wieder mehr Bischöfe und weniger Könige. Die Globalisierung war ein schwerer Fehler, er führte nicht zu mehr Demokratie, sondern zur vielmehr zur Selbstzerstörung der Demokratie, an er linke und rechte Gruppen mal wieder gleichermaßen beteiligt waren.</p>
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		<title>Grundgesetz in Gefahr</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 10:49:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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<p>Dann haben wir die unglaubliche Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht unter dem umstrittenen Vorsitzenden des Verfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth. Der Staat habe im Dezember 2021 wegen der „pandemischen Lage“ gegenüber den besonders gefährdeten Menschen eine Schutzpflicht gehabt, hätte also handeln müssen. Und weil schwerwiegende Nebenwirkungen bei der Impfung sehr selten seien, sei es dem Pflegepersonal zumutbar gewesen sich „impfen“ zu lassen. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde würde auch nicht vorliegen, denn dies hätten die Beschwerdeführer gar nicht vorgetragen und damit sei dies auch nicht zu prüfen gewesen. Das Gericht ging dabei zu Unrecht davon aus, dass die Impfung einen Schutz vor einer Infektion bietet.</p>
<p>Was diesen Entscheidungen gemein ist, ist dass es immer um den Schutz der Bevölkerung vor abstrakten Gefahren geht, ob Umwelt oder Viren und dass in beiden Fällen keine wirklichen Tatsachen vorliegen, ob eine solche angebliche abstrakte Gefahr wirklich besteht und in welchem Umfang. Auch nicht beachtet wird, dass Grundrechte abgewogen werden müssen. Um die Umwelt zu retten, kann man nicht die gesamte Industrie abschalten, wenn der Rest der Welt gar nicht mitmacht, die Verpflichtung die sich aus dem Art.20 a Grundgesetz ergibt ist es daher nicht, dass sich die BRD im Sinne einer Selbstverpflichtung in einen Öko-Bauernstaat verwandeln muss. Hinsichtlich der Gefahr durch unbekannte Viren, kann man die Bürger eben nicht dazu verpflichten bei einer bedingt zugelassen angeblichen „Impfung“ mitzumachen und zu behaupten, dass ja niemand gezwungen würde – schließlich könne man sich ja einen anderen Beruf suchen.</p>
<p>Hinzu kommen politische Entscheidungen, die niemals vom Verfassungsgericht überprüft wurden, wie der Alleingang der Ex-Kanzlerin Merkel bei der „Willkommenskultur“. Die Auswirkung dieser Entscheidung Merkels, ohne das Parlament zu befragen, wirken übrigens bis heute fort. Millionen Flüchtlinge und eben nicht Asylsuchende kamen inzwischen illegal nach Europa und insbesondere nach Deutschland. Das Asylrecht wird damit seit Jahren millionenfach missbraucht und in der öffentlichen Diskussion immer wieder falsch dargestellt, denn es geht eben nicht um (Kriegs-) Flüchtlinge, oder um eine angeblich notwendige Zuwanderung für den Arbeitsmarkt &#8211; bei Millionen von Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern in Deutschland. Das Asylrecht ist das Recht von Menschen die politisch verfolgt werden, also eben nicht Flüchtlinge, die ggf. einen Anspruch darauf haben, solange bei uns zu bleiben, wie in ihrem Herkunftsland Krieg oder Bürgerkrieg besteht. Dies ist eine „freiwillige Leistung“ unserer Gesellschaft, auf die eben kein Anspruch besteht, insbesondere auch nicht aufgrund des Asylrechts nach Artikel 16a Grundgesetz. Warum es diesbezüglich bis heute noch keine Entscheidung des Verfassungsgerichts gab ist klar, es soll nicht entschieden werden, denn dann wäre ja klar, dass diese Politik rechtlich nicht haltbar ist. Was nützen uns aber die besten Gesetze, wenn diese nicht mehr angewandt werden, oder im Zweifelsfall nicht mehr richterlich überprüft werden (können).</p>
<p>Die einzige politische Partei, die an einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung von Merkels Alleingang interessiert war, der als „Dosenöffner“ in der Asylpolitik bis heute fortwirkt, war die Alternative für Deutschland (AfD), eine angeblich verfassungsfeindliche Partei. Eine verfassungsfeindliche Partei, die auf die Einhaltung des Grundgesetzes klagt, während die anderen Parteien die angeblich verfassungskonform sind, an der Überprüfung von politischen Entscheidungen gar nicht interessiert sind. Das ist, wie ich als Jurist finde, hoch interessant. Die Klage der AfD wurde übrigens aus rein formellen Gründen gar nicht zur Entscheidung angenommen, da die AfD zum Zeitpunkt der Grenzöffnung noch gar nicht im Bundestag war. Dass Merkels Alleingang, der im Sinne der Wesentlichkeitstheorie vom gesamten Parlament hätte entschieden werden müssen, aber bis heute fortwirkt, weil sie eben nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, blieb dabei außer Betracht.</p>
<p>Neben der falschen Auslegung des Grundgesetzes bei Umwelt und Viren und der nicht Überprüfung von verfassungswidrigen Maßnahmen, wie bei der Asylpolitik, wird ein Punkt immer wieder diskutiert, wenn es um das Grundgesetz geht: der Art.146 Grundgesetz, die Abstimmung über eine neue Verfassung, da das Grundgesetz bekanntlich nur eine Übergangsregelung darstellen sollte. Ich sehe darin übrigens keinerlei juristisches Problem, da auch die Beitrittslösung nach dem Art. 23 GG als eine Alternative zum Art. 146 GG eine zulässige Möglichkeit ist, dass die DDR der BRD beitreten konnte, so wie zuvor ja auch das Saarland, was ebenfalls erst später zur BRD dazugekommen ist. Wenn Art. 146 GG noch heute im Grundgesetz steht, dann nur deshalb, weil man damals versäumt hatte, den Artikel aus dem Grundgesetz zu streichen, alle anderen sollten sich endlich damit abfinden, dass die durch den 2ten Weltkrieg verlorenen Gebiete des Deutschen Reichs, nicht mehr zu Deutschland gehören!</p>
<p>Ein viel wichtigeres Thema ist für mich aber die Neufassung des Art. 23 GG, der nun nicht mehr auf die Wiedervereinigung Deutschlands abzielt, sondern auf die Abgabe von Souveränität zu Gunsten der Europäischen Union (EU). Interessant ist für mich dabei auch der Zeitpunkt der Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1990, als es den Vertrag von Maastricht ja noch gar nicht gab, der erst im Jahre 1992 kam und aus der bisherigen Wirtschaftsunion dann auch eine politische Union machte. Durch den Vertrag von Lissabon wurde die EU dann zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit, die auch mit anderen Verträge abschließen konnte, zum Beispiel mit der WHO. Stichwort: WHO Vertrag.</p>
<p>Kaum dass Deutschland wiedervereinigt war, beschloss man also praktisch unbemerkt von der jubelnden Gesellschaft, die im Jahre 1990 auch noch Fussball Weltmeister wurde, dass man nun ein gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa werden wolle und als Dankeschön für die Wiedervereinigung auch noch die erfolgreiche Währung, die D-Mark, bereit sei aufzugeben. Seit dem hat das wiedervereinigte Deutschland immer mehr Rechte und immer mehr Souveränität an Brüssel abgeben müssen, ohne das die EU es bis heute geschafft hätte eine gemeinsame Verfassung zu beschließen. Dass der Kanzler Kohl uns damals versprochen hatte, dass wir nicht für andere Staaten haften, ist nach den Corona Bonds und der Schulden die die EU zugunsten des Green-Deals aufgenommen hat, ist inzwischen auch als reines Lippenbekenntnis zu bewerten, die Realität ist eine andere: Milliarden von Schulden für die wir haften müssen.</p>
<p>Im Jahre 2018 stellte sich die Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel dann hinter die Forderungen des französischen Präsidenten Macron, der in Frankreich Staatsoberhaupt wurde ohne eine Partei hinter sich zu haben, da die Franzosen im Jahre 2018 bereits die Schnauze von den politischen Parteien voll hatten. Es solle mehr Befugnisse für die Europäischen Union geben. „Nationalstaaten sollten heute bereit sein, Souveränität abzugeben“, sagte Merkel, „aber das natürlich in einem geordneten Verfahren“, schränkte die Ex-Kanzlerin noch ein.</p>
<p>Wenn die Entscheidungen nun aber nicht mehr in Berlin, sondern in Brüssel getroffen werden und unsere nationales Parlament nur noch für die Umsetzung dieser Richtlinien zuständig sein soll, dann muss man sich die Frage stellen, wie souverän wir in Wirklichkeit sind und diesem Machtverlust zugunsten der EU damals in der Neufassung des Artikel 23 GG und der Änderung der Präambel überhaupt zugestimmt wurde. Für mich bedeutet dies jedenfalls ein weniger an Demokratie, als wie man sich dies bei der Verfassung des Grundgesetzes im Jahre 1949, vor 75 Jahren, überlegt hatte. Ein Staat besteht bekanntlicher Weise aus: einem Staatsvolk, einem Staatsgebiet und einer Staatsmacht.</p>
<p>Zum Staatsvolk zählt nach Angela Merkel inzwischen jedenfalls „jeder der da ist“, die Grenzen Deutschlands sind nach dem Schengen Abkommen auch nicht mehr klar, oder jedenfalls angeblich nicht mehr zu überwachen und die liebe Staatsmacht haben wir zu großen Teilen auch schon abgegeben. Ich denke nicht, dass dies im Sinne derer war, die damals am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet haben. Das Grundgesetz schützt unsere Demokratie und die Menschen in Deutschland, lese ich auf der Webseite der Bundesregierung. Nein, das tut es nicht, es ist nicht das Gesetz, welches die Menschen schützt, ist sind die Menschen selbst, die für die Einhaltung unseres Grundgesetzes kämpfen – wie die Querdenker, die damals für die Einhaltung des Grundgesetz auch in Pandemiezeiten auf die Straßen gegangen sind, aber dafür als angebliche Demokratiefeinde stigmatisiert wurden und daher sehe ich unser Grundgesetz jedenfalls seit 2020 in Gefahr.</p>
<p>Was inzwischen in den Köpfen einiger angeblicher Demokraten vorgeht, würde ich gerne wissen. Diejenigen die praktisch für den Krieg gegen Russland trommeln, da sie immer mehr Waffenlieferungen fordern, immer mehr Geld für Waffen fordern. Das Grundgesetz ist Folge des 2ten Weltkrieges und eine Lehre aus diesem Krieg war es, dass es in Europa keinen Frieden geben kann, ohne Russland. Deshalb steht auch in der Präambel des Grundgesetzes drin, dass wir dem Frieden in der Welt dienen wollen. Vielleicht wäre es von Vorteil, wenn einige meine Mitbürger das Grundgesetz einfach mal lesen würden und versuchen anzufangen es auch zu verstehen.</p>
<p>Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Grundgesetz.</p>
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		<title>Alles für die Umwelt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Apr 2024 15:05:58 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutzgesetz aus dem Jahre 2021 hatte ich bereits berichtet. Eine Richterin, deren Ehemann ein Grüner Lokalpolitiker ist, kam zu der Überzeugung, dass für die BRD eine Verpflichtung besteht, den Co2 Ausstoß zu reduzieren. Das ist aber nicht die Rechtsfolge, die sich aus dem Grundgesetz ergibt, vielmehr hat sich  [...]</p>
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<p><strong>Mit gutem Beispiel vorangehen funktioniert nicht</strong><br />
Ich würde so etwas mit Alkoholikern vergleichen. Nur weil einer aufhört zu saufen und mit gutem Beispiel vorangeht, ändert dies nichts daran, dass die anderen weiter saufen. Der beste Beleg dafür, dass die Theorie mit gutem Beispiel voranzugehen nicht funktioniert, ist doch der Atomausstieg Deutschlands. Haben die anderen Länder deshalb mit der Kernspaltung aufgehört? Nein, im Gegenteil in Japan hat man nun die AKWs nach der Katastrophe von Fukushima wieder hochgefahren. Hinzu kommt die Doppelmoral der deutschen Politik. Wenn man gegen Atomkraft ist, dann muss man nicht nur aufhören diese herzustellen, sondern auch diese zu importieren.</p>
<p>Dass deutsche Weltrettungs-Ideologien hoch gefährlich sind, wissen wir bereits aus der Vergangenheit. Wenn der Deutsche mit seinen moralischen Vorstellung die ganze Welt überzeugen will, dann gehen bei mir die Alarmglocken an. Die „Grüne Sekte“ ist aber inzwischen radikal geworden, man schließt sich zu kriminellen Vereinigungen zusammen, um Straftaten zu begehen („Letzte Generation“) und der Rechtsstaat schaut mehr oder weniger weg. Straftaten werden verharmlost, indem man diese rechtfertigen will, es geschehe doch für einen höheren Zweck – die Rettung der Umwelt. In einem Rechtsstaat muss das materielle Recht aber eingehalten werden, sonst sind wir beim Naturrecht. Je nach Ideologie denkt dann jeder Bürger, dass er sich nicht mehr an das Recht zu halten habe.</p>
<p><strong>Jeder muss sich an das Gesetz halten Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz</strong><br />
Gleichzeitig sehen die Bürger, dass die Politik meint, sich selbst nicht mehr an das Recht halten zu müssen. Bestes Beispiel: die Corona Krise. Auch hier ging es darum, die Welt vor dem bösen Virus retten zu wollen. Hierfür waren alle (auch unsinnigen) Maßnahmen gut. Ob diese gegen das Grundgesetz verstoßen haben, war unseren Politikern egal – das könnten dann ja die Gerichte feststellen. Nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist aber auch die gesetzgebende Gewalt an das Recht gebunden. Dass bedeutet, dass man nicht sehenden Auges Maßnahmen beschließen darf, die gegen das Grundgesetz verstoßen, aber genau das wurde doch im „Überlebenskampf“ gegen das Virus getan. Das Grundgesetz enthält Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, das wurde aber umgekehrt, statt grundsätzlich bestehender Abwehrrechte, wurden daraus sog. Privilegien gemacht, welche sich der Bürger erst verdienen musste, zum Beispiel indem er an einem Gen-Experiment als Versuchskaninchen teilnehmen musste, wenn er seinen Arbeitsplatz und damit seine Existenzgrundlage nicht verlieren wollte.</p>
<p>Die rechtswidrigen Einschränkungen des Grundgesetzes, die ab dem Jahr 2020 mit dem Kampf bzw. Krieg gegen das Corona Virus begründet wurden, waren ein rechtlicher Dammbruch. Eine Aufarbeitung findet nicht statt, ebenso wie bei anderen Themen wie der rechtswidrigen Alleinentscheidung der Ex-Kanzlerin Angela Merkels (CDU), die deutsche Grenze zu öffnen bzw. nicht zu schließen und damit eine Massenzuwanderung in unser Sozialsystem zu ermöglichen.</p>
<blockquote>
<p><strong>Merkel Weltbild und das WIR-Kollektiv</strong><br />
Merkels eigenwillige Einstellung zum deutschen Grundgesetz ist dabei nicht nur von Unkenntnis unserer Verfassung geprägt, sondern entspringt meiner Ansicht nach auch ihres persönlichen Werdegangs, als Pastorentochter in einer Diktatur. Dabei steht das kommunistische Kollektiv, das „wir“ (schaffen das), im Zentrum ihres Denkens, während die Freiheit und das Recht des Einzelnen dahinter zurücktreten muss</p>
</blockquote>
<p>Es wären vor allem die Medien gewesen, die auf diese rechtswidrigen Angriffe auf das Grundgesetz hätten berichten und aufklären müssen. Die Medien sind aber als vierte Säule der Demokratie völlig ausgefallen, ob dies die „Willkommenskultur“ war, die von der Mehrheit der Menschen abgelehnt wurde, oder die Corona Maßnahmen, stets haben sich die Medien auf die Seite derjenigen geschlagen, die diese Maßnahmen angeordnet haben.</p>
<p><strong>Widerstand ist gefährlich geworden</strong><br />
Widerstand ist nicht nur nicht gewollt, sondern inzwischen sogar gefährlich geworden. Kritikern wird nicht nur der Zugang zum Arbeitsplatz verweigert, sie werden mit unsinnigen Anschuldigungen vor Gericht gezogen und ihren wird sogar die Wohnung durchsucht, mit Begründungen wie: man habe denjenigen welchen auf einer Corona Demo gesehen und er sei kritisch gegenüber des Gen-Experiments gewesen. Ärzte und Anwälte, die sich kritisch zeigten, wurden von ihren Kammern mit Verfahren überzogen – andere Ansicht ist erlaubt, aber dann musst du eben damit rechnen, dass dir deine Zulassung entzogen wird.<br />
In dem Sinne ist es auch kein Zufall, dass nur noch 40% der Bürger glauben, ihre Meinung frei äußern zu können. Und weil es mit der systematischen Meinungsunterdrückung so gut funktioniert hat, denn bis heute gibt es weder in dem Medien noch in der Politik auch nur irgendeine Konsequenz für das Meinungsdiktat und die Missachtung des Rechts, macht man natürlich weiter auf diesem Weg. Da poppt nun das Thema Umwelt wieder auf, nachdem man es vor Corona bereits über die Freiwilligkeit versucht hatte – jedoch ohne jeden Erfolg. Täglich sah man ein kleines Mädchen aus Schweden im TV, die angeblich ganz alleine und ohne jede mediale Hilfe, sich mit einem Schild vor die Schule setzte und in den Klima-Streik getreten war. Das veranlasste den Verbraucher aber nicht dazu, seinen Verbrenner zu verschrotten und sich ein E-Auto zuzulegen, um damit die Welt vor dem Co2 zu retten – alle Widersprüche dieser „wenn hinten nichts rauskommt, dann kann es auch nicht gefährlich sein – mal Beiseite gelassen.</p>
<p><strong>Nur die europäische Union weiß was für den Bürger gut ist</strong><br />
Und so wurde dann von oben für den Bürger entschieden, dass der Verbrenner sein Ende finden müsse, natürlich von der EU, damit auch niemand den regionalen Parlamenten böse sein kann. Nach dem Klima-Beschluss des Verfassungsgerichts, hat sich nun auch ein weiteres Gericht dem Thema Umweltrettung im Alleingang angeschlossen, der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.</p>
<p>In Zeiten von Corona, hätte der eine oder andere „Schwurbler“ gerne mal etwas von dieser 1959 von den Mitgliedern des Europarats gegründeten Institution gehört, Stichwort: freie Meinung, Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder auch Versammlungsfreiheit. Das Recht auf Versammlung kann nach der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nämlich eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, zum Beispiel zum Schutz der Gesundheit oder der Moral. Aber besser Doppelmoral, als gar keine Moral, wie die Klima-Aktivistin Luisa Neubauer vielleicht sagen würde.</p>
<p><strong>Das Recht auf Privatleben nach dem Art. 8 der EMRK</strong><br />
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz, steht in Art. 8 der europäischen Menschenrechtskonvention. Genau dieser Artikel war nun Grundlage für das Klima-Urteil aus Straßburg, auf dieser Basis hat der Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der Klimasenioren die Schweiz verurteilt, weil die Schweiz zu wenig gegen den Klimawandel tue und damit den Schutz des Privatlebens älterer weißer Frauen verletze. Ebenso, wie beim Klima-Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts, wird hier fälschlicherweise angenommen, dass sich daraus eine nationale Verpflichtung zu noch mehr Umweltschutz ergibt, vor allem wenn der Rest der Welt gar nicht mitmacht.</p>
<p>Der „Schutz des Privatlebens“ der alten weißen Frauen aus der Schweiz, kann nämlich niemals erreicht werden, wenn alleine die Schweiz mehr für die Umwelt tut. Im Sinne einer Verhältnismäißigkeitsprüfung, scheitert dieser Gedanke bereits an dem Punkt der Geeignetheit, wenn die kleine Schweiz dazu verpflichtet wird klimaneutral zu werden, während der Rest der Welt sich nicht an entsprechende Abkommen hält. Wie mit dem Alkoholiker eben, wenn einer aufhört, bedeutet dies eben nicht, dass keiner mehr etwas trinkt. Das ist einfach eine Milchmädchen Rechnung, die von Ideologen aufgemacht wurde und die lediglich dazu führen wird, dass vor allem Europa nicht mehr wettbewerbsfähig sein wird, mit dem Ergebnis, dass anderen Ortes unter weit umweltschädlicheren Umständen weiter produziert wird.</p>
<p>Der Gerichtshof sieht seine Rechtsprechung hingegen als eine „dynamische“ und „moderne“ Rechtsprechung an. Die Straßburger Richter verstehen die EMRK als „lebendiges Instrument“, das der gesellschaftlichen Entwicklung folgen müsse. Dabei nehmen sie, die Schöpfer der EMRK auch nicht „beim Wort“, sondern „beim unausgesprochenen Wort“ – „also nicht bei dem, was gesagt und in den Verträgen niedergelegt worden ist, sondern bei dem, was hätte gesagt werden können und vielleicht auch hätte gesagt werden sollen“.</p>
<p>Was das Gericht also unter dem Schutz des Privatlebens und sich der daraus angeblichen staatlichen Verpflichtung ergibt, ist meiner Ansicht nach alleine der privaten Meinung und Weltbild der Richter selbst entsprungen. Wenn für unsere Richter aus Straßburg, die körperliche, psychische und moralische Unversehrtheit einer Person, ihre Privatsphäre und ihre Identität untersteht, dann frage ich mich, warum nicht genau diesen Richtern aufgefallen ist, dass eine Impfpflicht (auch eine indirekte unter Verlust des Arbeitsplatzes) bei einer längst festgestellten Letalitätsrate von 0,15% (internationaler Ratio), nicht auch gegen die Persönlichkeitsrechte und den Schutz des Privatlebens verstoßen hat.</p>
<p>Im Jahre 1990 hatte der Gerichtshof eine Umweltklage übrigens noch abgelehnt. Zwei Anwohner des Flughafens London Heathrow hatten wegen Fluglärms und der damit verbundenen gesundheitlichen Probleme geklagt. Der Gerichtshof in Straßburg gewichtete die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens damals höher, als die privaten Interessen der Beschwerdeführer.</p>
<p><strong>Menschen überzeugen und nicht zwingen</strong><br />
In der Tat müssen wir die Belange von Umwelt und Wirtschaft besser in Einklang bringen, als wir dies in der Vergangenheit getan haben. Ich bezweifel jedoch, dass dies durch gesetzliche Verbote und eine Null Co2 Politik (ebenso wie eine Null Covid Politik) möglich ist. Wir müssen die Interessen zusammenbringen. In der eigenen Gesellschaft, wenn es darum geht, dass Umweltschutz nicht zu Lasten von Arbeitsplätzen gehen darf, oder nur reiche Mitbürger sich Umweltschutz noch leisten können, indem sie dann von Privilegien profitieren, während die armen Mitbürger ohne Licht in der Wohnung auskommen müssen.</p>
<p>Ebenso brauchen wir aber auch internationale Lösungen, die nicht darin bestehen können, dass man im Sinne einer feministischen Außenpolitik andere Staaten beschimpft wie kleine Kinder dies tun, sondern offen bleibt für gemeinsame Kompromisse. Das gilt umso mehr, als dass man es sich aufgrund der bestehenden grünen Doppelmoral gar nicht erlauben könnte, den Handel mit diesen Staaten einzustellen. Wir leben eben nicht im Tukka-Takka-Land und Wirtschaftspolitik hat auch nichts mit Kinderbüchern zu tun.</p>
<p>Wenn Kinder an der Macht sind, so wie es sich der Musiker Herbert Grönemeyer musikalisch wünschte, dann erleben wir genau das, was wir aktuell erleben. Wir brauchen keine Kinder an der Macht, sondern erwachsene Menschen, die diplomatisch dazu in der Lage sind Kompromisse zu schließen, anstatt sich wie im Sandkasten gegenseitig auf die Fresse zu hauen. Alles für die Umwelt ist daher auch genauso unsinnig, wie die ähnlich lautende Parole aus dem Dunkeldeutschland, wegen der ein bekannter ostdeutscher AfD Politiker aktuell vor Gericht steht.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Die Früherkennungseinheit</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/die-frueherkennungseinheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Feb 2024 12:14:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat Vorbehalte gegen das geplante und insbesondere von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) unterstützte „Demokratiefördergesetz“. Paus hatte angekündigt, auch Beleidigungen im Internet, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, gesetzlich verbieten zu wollen, Faeser hat einen 13-Punkte-Plan vorgestellt, um die Demokratie zu verteidigen. „Es wird kein sogenanntes  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-7 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-6 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-7" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Der FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat Vorbehalte gegen das geplante und insbesondere von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) unterstützte „Demokratiefördergesetz“. Paus hatte angekündigt, auch Beleidigungen im Internet, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, gesetzlich verbieten zu wollen, Faeser hat einen 13-Punkte-Plan vorgestellt, um die Demokratie zu verteidigen.</p>
<p>„Es wird kein sogenanntes Demokratiefördergesetz geben, das eine institutionelle Finanzierung von Vereinen und Verbänden vorsieht, die sich als sogenannte Nichtregierungsorganisationen bezeichnen“, sagte Kubicki. Zur Demokratieförderung seien Schulen, das Parlament und die Zentrale für politische Bildung berufen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Mordhorst meint zudem es sei kein Geld übrig &#8222;für gesetzlich festgeschriebene Förderung unter anderem von linken NGOs&#8220;.</p>
<p>Lisa Paus hatte auf eine hoch emotionalen Pressekonferenz kürzlich wieder für mehr Maßnahmen gegen Hass im Netz getrommelt und meinte: Hass im Netz ist eine Bedrohung für die Demokratie insgesamt und dagegen müsse unsere demokratische Gesellschaft mehr tun. Unsere Demokratie hört nicht vor den Türen des digitalen Raumes auf, meinte Paus. Dagegen wird wohl kaum einer widersprechen wollen, aber die Frage ist, was als Hass und Hetze gilt, wenn dies Aussagen sind, die eben nicht strafbar sind.</p>
<p>Auch Nancy Faeser will den „Kampf gegen Rechtsextremismus“ verstärken. Die SPD-Politikerin stellte nun das 13-Punkte-Paket &#8222;Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen &#8211; Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen&#8220; vor. Der Rechtsextremismus bleibe &#8222;die größte Bedrohung&#8220; für die freiheitliche Grundordnung in Deutschland. Paus und Faeser wollen also offenbar eine neue Meinungspolizei einführen, um von ihnen ungewollte Ansichten als Hass und Hetze zu betiteln und verbieten zu lassen. Genau an dieser Stelle haben die beiden Damen eine Demokratie nicht verstanden, bzw. wollen nicht verstehen, dass auch politisch ungewollte Meinungen zum Grundwesen einer Demokratie gehören und man diese auch nicht unter dem Deckmantel des Demokratieschutzes verbieten lassen kann.</p>
<p>Rechtsextremisten wollten das Vertrauen in die Stabilität und Handlungsfähigkeit des Staates untergraben, heißt es in dem 13-Punkte Papier. So werde versucht, die Meinungsbildung und die politische Debatte zu manipulieren und die Demokratie zu schwächen. Eine sogenannte &#8222;Früherkennungseinheit&#8220; soll dies im Vorfeld erkennen. Diese Früherkennungseinheit könnte man auch als eine neue Staatssicherheit bezeichnen, wobei es natürlich nicht um die Sicherheit des Staates geht, sondern um die gesicherte Meinung der beiden Ampel-Parteien SPD und Grüne – alles andere ist ohnehin Rechtsextremismus.</p>
<p>Wolfgang Kubicki sieht in dem Vorgehen jedenfalls einen Angriff auf die Meinungsfreiheit, er sei als Jurist gespannt wie Lisa Paus ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit dauerhaft gesetzlich einschränken wolle. Denn es sei keine Aufgabe eines Ministeriums Artikel 5 unseres Grundgesetzes auszulegen und nach den eigenen Maßstäben darüber zu befinden, was im Rahmen unserer Verfassung möglich und nicht möglich ist, sagte der FDP-Politiker der Süddeutschen Zeitung.</p>
<p>Die Früherkennung funktioniert in Deutschland sehr gut, wir haben längst erkannt, dass es Nancy Faeser und Lisa Paus nicht um die Demokratie selbst geht, sondern dass diese beiden Damen versuchen unsere Demokratie zu unterlaufen und Meinungsfreiheit dort unter Strafe stellen wollen, wo diese ihnen nicht passt. Wenn der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, gegen Demokratiefeindlichkeit vorgehen will, dann weiß er ja nun wo er tatsächlich ansetzen muss – bei diesen beiden Politikerinnen die Demokratie und Meinungsfreiheit mit schönen neuen Begriffen unterlaufen wollen.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Masken im Gerichtssaal</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/masken-im-gerichtssaal/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jul 2022 07:12:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mein Befangenheitsantrag gegen die Richterin in Düsseldorf wurde mit fadenscheinigen und falschen Argumenten abgelehnt, insbesondere bezieht man sich auf alte Rechtsprechung, die in der aktuellen Lage überhaupt nicht mehr anzuwenden sein kann! Ich werde mich gegen den Beschluss beschweren und nun auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wer im Supermarkt keine Maske trägt, aber vor Gericht  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-8 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-7 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-8" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Mein Befangenheitsantrag gegen die Richterin in Düsseldorf wurde mit fadenscheinigen und falschen Argumenten abgelehnt, insbesondere bezieht man sich auf alte Rechtsprechung, die in der aktuellen Lage überhaupt nicht mehr anzuwenden sein kann! Ich werde mich gegen den Beschluss beschweren und nun auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wer im Supermarkt keine Maske trägt, aber vor Gericht eine Maske tragen will &#8211; der ist unglaubwürdig als Zeuge. Wenn ein Gericht dies unterstützt, dann kann ich keine objektive Entscheidung in der Sache mehr erwarten.</p>
<p><strong>Der Hintergrund</strong></p>
<p>Mit Schreiben vom 06.06.2022 wurde der Präsident des Landgerichts Köln, darauf hingewiesen, dass er mit seinem Aushang, „Zum Eigen- und Fremdschutz wird im Gerichtsgebäude auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske (OP, KN 95 oder FFP2 ohne Ventil) dringend empfohlen.“, gegen sein ihm obliegendes Neutralitäts- sowie Unvoreingenommenheits-Gebot verstößt. Er wurde um Zeichnung einer Unterlassungserklärung gebeten. Der Unterzeichner sieht im Hinblick auf die betroffenen Verfassungsgüter das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG und die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Neutralität und Unvoreingenommenheit als eines der höchsten Güter an. Durch eine dringende Empfehlung zum Tragen von medizinischen Kleidungsstücken, verletzt der Landgerichtspräsident das Gebot der Neutralität. Eine durch den Landgerichtspräsidenten ausgesprochene „dringende Empfehlung“ geht über die zulässige „einfache Bitte oder Empfehlung“ hinaus und führt zu empfundener nicht sanktionierbarer „Vorschrift“ durch den Betrachter und u.U. zu diskriminierendem Verhalten.</p>
<p>Lesen Sie dazu auch folgenden Artikel zu <a href="https://www.anwalt-pankalla.de/news-urteile/masken-im-gerichtsgebaeude/">Masken im Gerichtsgebäude</a></p>
</div><div class="fusion-separator fusion-full-width-sep" style="align-self: center;margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:24px;margin-bottom:24px;width:100%;"></div><div class="fusion-text fusion-text-9"><p><strong>Befangenheitsantrag gegen Richterin am AG Düsseldorf</strong></p>
</div><div class="fusion-text fusion-text-10" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Vor zwei Wochen war ich in einer Verhandlung vor dem AG Düsseldorf, als die Richterin die angeblich „unverbindliche Empfehlung“ des Präsidenten des LG Düsseldorf dann über das Gesetz stellte, vgl. § 176 GVG, siehe dazu auch das Video. Und genau dies sind dann nämlich die Folgen von solchen angeblichen Empfehlungen, die von Richtern als verbindlich ausgelegt werden und dann über das Gesetz gestellt werden und zwar willkürlich.</p>
</div><div class="fusion-text fusion-text-11" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Als die Zeugin nicht ohne Maske aussagen wollte und ein entsprechender Antrag abglehnt wurde, habe ich dann einen Befangsheitsantrag gestellt, dieser wurden nun abgelehnt, mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Argumenten! Zunächst wäre der Antrag angeblich unzulässig, da ich diesen nicht im Namen des Mandanten gestellt haben solle &#8211; ja für wenn denn sonst! Hier sieht man schon, dass man sich mal wieder um eine Entscheidung drücken möchte, aber als wenn dies nicht genug wäre, bezieht man sich  noch auf einen Entscheidung der OLG Bayern, die zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, als es noch eine gesetzliche Pflicht zum tragen einer Maske gab. Man verwechselt daher in meinen Augen Äpfel mit Birnen und dies ganz bewusst. Denn genau dies war ja mein Kritikpunkt, warum im Gerichtssaal weiterhin Maske getragen werden muss, wenn hierfür keine gesetzliche Grundlage mehr besteht.</p>
<p>Ich werde weiterhin berichten, was aus der Angelegenheit geworden ist. Gegen die Ablehnung der Befangenheit werde ich Bescheide einlegen, gegen die Richterin werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die Befangenheitsablehnung ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung – worauf bereits das Amtsgericht im angegriffenen Beschluss zutreffend hingewiesen hat – jedoch kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle (&#8230;). Verfahrensverstöße sind deshalb grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (…). Etwas anderes gilt nur dann, w<strong>enn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf Voreingenommenheit des Richters ggü. der ablehnenden Partei (…) oder Willkür beruht (…).</strong></p>
<p>Eine solche Willkür war hier aber anzunehmen, da die Richterin die Frage nicht zugelassen hat, ob die Zeugin denn auch im Supermarkt weiterhin eine Maske tragen würde. Auch wenn sitzungspolizeiliche Anordnung nach ganz h.M. nicht anfechtbar sind (Umkehrschluss aus § 181 GVG), hat das Gericht das ihm in § 176 Abs. 1 und 2 GVG eingeräumte Ermessen pflichtgemäß und am Normzweck orientiert auszuüben. Zu einer pflichtgemäßen Ermessensausübung gehört es insbesondere, dass die sitzungspolizeiliche Anordnung überhaupt einem legitimen Zweck dient.</p>
<p>An einem legitimen Zweck fehlt es hier geradezu offensichtlich: Es ist gerade bei Zeugen kein Grund ersichtlich, welchem Zweck es dienen soll, dass ein Zeuge im Gerichtssaal eine Maske anbehalten darf, wenn er dies nichtmal im Supermarkt tut. Hier wird der Gerichtssaal zum Masken-Ideologie-Saal umfunktioniert und dies grade bei einem Sachverhalt bei dem es um Corona Maßnahmen ging. In einem Fall, bei dem die Anklage nicht mal in Mindestvoraussetzungen für eine Anklage nachgekommen ist, wo weder Tatzeit noch Tatort genannt werden konnten. Genau daher war es so wichtig herauszufinden, ob die Polizeibeamtin die Wahrheit gesagt hat.</p>
<p>Dies ist aber mit Maske die neben einem ggf. bestehenden Gesundheitsschutz auch als Zeichen dafür steht, dass man sich mit den Corona Maßnahmen einverstanden erklärt, weil man genau diese Maske ohne rechtliche Grundlage auch weiter tragen möchte, der wahre Grund und hat mit einem Gesundheitsschutz nichts mehr zu tun. Zumindest hätte hier eine Abwägung erfolgen müssen, ob der Gesundheitsschutz in Zeiten in den eine Überlastung des Gesundheitssystem überhaupt nicht besteht, wichtiger ist, als die Wahrheit einer Aussage zu überprüfen. Ich sage: diese Menschen wollen sich hinter der Maske verstecken und nichts anderes! Wer im Supermarkt keine Maske anzieht, dann aber vor Gericht darauf besteht, der lügt wenn er behauptet Angst vor Ansteckung zu haben. Der sagt schon nicht die Wahrheit, bevor er überhaupt einen Ton gesagt hat.</p>
<p>Eine Richterin, die dies unterstützt, ist nicht objektiv und eine sachliche Entscheidung könnte daher auch nicht mehr erwartet werden.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Pandemische Lage und die Einschränkung der Grundrechte</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/pandemie-grundrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Jul 2022 11:20:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 25.03.2020 hat die Bundesregierung eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Damit sind eine Reihe von Corona Verordnung nach § 5 IfSG in Kraft getreten. Diese Verordnungen bleiben zunächst bis zum 31.03.2021 in Kraft und wurde dann mehrfach verlängert. Nach § 28 IfSG kann die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-9 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling fusion-no-small-visibility" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-8 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"></div></div></div></div><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-10 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-9 fusion_builder_column_1_2 1_2 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:50%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:3.84%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:3.84%;--awb-width-medium:50%;--awb-spacing-right-medium:3.84%;--awb-spacing-left-medium:3.84%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-12"><p>Am 25.03.2020 hat die Bundesregierung eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Damit sind eine Reihe von Corona Verordnung nach § 5 IfSG in Kraft getreten. Diese Verordnungen bleiben zunächst bis zum 31.03.2021 in Kraft und wurde dann mehrfach verlängert. Nach § 28 IfSG kann die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.</p>
<p>Dies wirft mehrere Fragen auf. Was ist eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und welche sind die notwendigen Schutzmaßnamen die getroffen werden können. Ferner welche Maßnahmen sind erforderlich, damit die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit verhindert werden kann. Zunächst gab es gar keine gültige Definition für den Begriff „pandemische Lage von nationaler Tragweite“. Nachfolgend wurde eine pandemische Lage wie folgt definiert: wenn die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.</p>
</div></div></div><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-10 fusion_builder_column_1_2 1_2 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:50%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:3.84%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:3.84%;--awb-width-medium:50%;--awb-spacing-right-medium:3.84%;--awb-spacing-left-medium:3.84%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-13"><p>Folgende Grundrechte bzw. Menschenrechte werden eingeschränkt bzw. außer Kraft gesetzt:</p>
<ul>
<li> Bewegungsfreiheit (Ausgangsbeschränkungen)</li>
<li> allgemeines Persönlichkeitsrecht (nur mit wenigen Personen treffen)</li>
<li> das Eigentumsrecht und die Gewerbefreiheit (erheblich geschäftsschädigende Einschränkungen)</li>
<li> Versammlungsfreiheit (Demonstrationen untersagt oder aufgelöst)</li>
<li> freie Berufsausübung (Kulturbereich und Gastronomie und Tourismus geschlossen)</li>
<li>Religionsfreiheit (Messverbote und Beschränkung der Anzahl der Messbesucher*innen)</li>
<li> Schutz des ehelichen und familiären Zusammenlebens (Besuchsverbote)</li>
<li>Recht auf Bildung (Schulen geschlossen)</li>
<li>Recht auf körperliche Unversehrtheit (Stäbchen Test, Maskenpflicht)</li>
</ul>
<p>Nachfolgend wurde dann auch noch die §§ 28a – 28c IfSG eingeführt, die ich schon deshalb für fragwürdig halte, da sie das Gesetz zu einer Art „Case Law“ für Corona macht, anstelle der sonstigen abstrakten Abfassung von Gesetzen.</p>
</div></div></div></div></div><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-11 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-11 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-separator fusion-full-width-sep" style="align-self: center;margin-left: auto;margin-right: auto;width:100%;"></div><div class="fusion-text fusion-text-14"><p><strong>DIE EINSCHRÄNKUNGSLOGIK GEHT IN DIE RICHTUNG, DASS NICHT DIE FORTSETZUNG DER MASSNAHMEN GERECHTFERTIGT WERDEN MUSS, SONDERN DEREN AUFHEBUNG – OBGLEICH GRUNDRECHTE IMMER NUR BEFRISTET UND VERHÄLTNISMÄSSIG EINGESCHRÄNKT WERDEN DÜRFTEN</strong></p>
</div></div></div></div></div>
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