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	<title>Aktuelle Artikel zum Medienrecht - von Rechtsanwalt Pankalla aus Köln</title>
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	<title>Aktuelle Artikel zum Medienrecht - von Rechtsanwalt Pankalla aus Köln</title>
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		<title>Bilderklau bei Utopia TV – Deal mit ZDF und Focus erzielt</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/bilderklau-bei-utopia-tv-deal-mit-zdf-und-focus-erzielt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Apr 2026 08:52:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer Bilder (Videos) von anderen benutzen will, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eine vorherigen Vereinbarung dazu berechtigt. Die Nutzung von Videomaterial eines anderen ist vom Zitatrecht gedeckt, allerdings muss der Rechteinhaber als Quelle genannte werden.Eine falsche oder unvollständige Quellenangabe bei einem Zitat führt dazu, dass die Voraussetzungen des Zitatrechts nach § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG)  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/bilderklau-bei-utopia-tv-deal-mit-zdf-und-focus-erzielt/">Bilderklau bei Utopia TV – Deal mit ZDF und Focus erzielt</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwalt-pankalla.de">Rechtsanwalt Pankalla</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Wer Bilder (Videos) von anderen benutzen will, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eine vorherigen Vereinbarung dazu berechtigt. Die Nutzung von Videomaterial eines anderen ist vom Zitatrecht gedeckt, allerdings muss der Rechteinhaber als Quelle genannte werden.</p>
<p>Eine falsche oder unvollständige Quellenangabe bei einem Zitat führt dazu, dass die Voraussetzungen des Zitatrechts nach § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nicht erfüllt sind. In der Konsequenz gilt das Zitat nicht mehr als rechtmäßiges Zitat, sondern eben als Urheberrechtsverletzung.</p>
<p>Die Streamer von Utopia TV Deutschland haben in einem Livestream die Aussagen von Xavier Naidoo gefilmt. Dieses Video wurde von zahlreichen Medienanstalten genutzt, jedoch ohne Utopia TV als Quelle zu nennen. Dafür wurden andere Quellen genannt, die aber nicht der Urheber der Bilder waren, sondern das Video ebenfalls gestohlen hatten. Dabei kann man sich schon fragen, ob eine Absicht dahintersteht, warum man Utopia nicht als Quelle nennen möchte – damit die Zuschauer sich nicht das gesamte Video anschauen, oder andere Videos von Utopia TV. Dass es anders geht, zeigte jedenfalls die Stefan Raab Show (RTL), die die richtige Quelle genannt haben.</p>
<p>Mit dem ZDF (Verwendung der Bilder in der ZDF heute Show) und dem Focus, konnte nun eine außergerichtliche Einigung gefunden werden. Pro7 (TV Total) weigerte sich für das zu Unrecht genutzte Bildmaterial Lizenzgebühren zu bezahlen, mit der unsinnigen Behauptung, man habe die richtige Bildquelle genannt, könne aber Utopia TV noch als „weitere Quelle“ angeben. Wer glaubt die richtige Bildquelle angegeben zu haben, der gibt sicherlich nicht noch eine weitere richtige Quelle an.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Kanal von Aktivist Mann zurück auf YouTube</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/kanal-von-aktivist-mann-zurueck-auf-youtube/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 07:47:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vier Jahre war der YouTube Kanal von „Aktivist Mann“ gesperrt. Der Kanal beinhaltet wichtige Ereignisse der Zeitgeschichte. Der „Aktivist Mann“ Mateo Westfal war einer der erster der von den Corona Demos live berichtete. Dann das Aus, ohne jede Begründung! Wie der Presse zu entnehmen war, möchte YouTube nun Kanäle nun wieder zulassen, die wegen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/kanal-von-aktivist-mann-zurueck-auf-youtube/">Kanal von Aktivist Mann zurück auf YouTube</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwalt-pankalla.de">Rechtsanwalt Pankalla</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-2" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Vier Jahre war der YouTube Kanal von „Aktivist Mann“ gesperrt. Der Kanal beinhaltet wichtige Ereignisse der Zeitgeschichte. Der „Aktivist Mann“ Mateo Westfal war einer der erster der von den Corona Demos live berichtete. Dann das Aus, ohne jede Begründung!</p>
<p>Wie der Presse zu entnehmen war, möchte YouTube nun Kanäle nun wieder zulassen, die wegen der unrechtmäßigen Unterdrückung konservativer Standpunkte gelöscht wurden. Nach einem Corona Abschluss-Bericht des US-Repräsentantenhaus übte die Biden Regierung undemokratische und wahrscheinlich verfassungswidrige Methoden aus – darunter den Druck auf Social-Media-Unternehmen, bestimmte COVID-19-Inhalte zu zensieren –, um das zu bekämpfen, was sie als Fehlinformation ansah.</p>
<p>In vorherigen Verfahren hatte ich bereits die Richtlinien des Video-Giganten in Frage gestellt, da diese im Hinblick auf die Meinungsfreiheit (Art.5 Grundgesetz) wohl kaum zu rechtfertigen gewesen sind. Dies spielte damals aber keine Rolle und wurde letztlich nicht vom Kölner Landgericht entschieden, da die Löschung des Video schon daher rechtswidrig war, da keine Gründe für die Löschung genannt wurden.</p>
<p><strong>Unterdrückung konservativer Standpunkte</strong><br />
Nun die Kehrtwende von YouTube, nach unserer Mitteilung über die Unterdrückung konservativer Standpunkte, schaltete das Google Tochter-Unternehmen den Kanal wieder frei. Aus meiner Sicht auch ein Eingeständnis, dass die Abschaltung rechtlich nicht einwandfrei war. Das Problem, was viele Streamer jedoch betrifft, sind die enormen Kosten (mit 5.000 EUR Verfahrenskosten muss man rechnen) die solche Verfahren mit sich bringen, wenn diese Fälle überhaupt von deutschen Gerichten angenommen werden und nicht mit dem Hinweis darauf, dass man in Dublin klagen könne, von vorne hinein abgelehnt werden.</p>
<p><strong>Trump erhielt 25 Millionen Dollar Schadensersatz</strong><br />
Ausgangspunkt für die Trendwende der Social Media Unternehmen scheint auch die Klage des US-Präsidenten Donald Trump zu sein. Die Facebook-Mutter Meta hat einer Zahlung von 25 Millionen Dollar an US-Präsident Donald Trump zugestimmt, um einen Rechtsstreit aus dem Jahr 2021 über die Sperrung von Trumps Konten in den Onlinediensten Facebook und Instagram beizulegen. Einen Schadensersatz hat der Aktivist Mann zwar nicht erhalten, aber immerhin kann man die Videos nun wieder anschauen. Ein einfaches Anschreiben an den YouTube Support reichte aus, damit der Kanal wiederhergestellt werden konnte.</p>
</div></div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Luisa Neubauer beleidigt. Geschäftemacherei mit Geldentschädigungen?</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/neunauer-geldentschaedigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2025 10:31:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Politiker reagieren auf Kritik im Internet bekanntlich dünnhäutig. Meiner Einschätzung nach handelt es sich dabei inzwischen um ein Geschäftsmodell, bei dem angebliche Beleidigungen abgemahnt werden, um Kasse zu machen. Neben der Abmahnung wird zusätzlich eine Geldentschädigung geltend gemacht. Meine Mandantin hatte die Klima-Aktivistin Luisa Neubauer im Internet als eine „Schwurblertussi“ der ohnehin niemand mehr  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/neunauer-geldentschaedigung/">Luisa Neubauer beleidigt. Geschäftemacherei mit Geldentschädigungen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwalt-pankalla.de">Rechtsanwalt Pankalla</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-3" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Politiker reagieren auf Kritik im Internet bekanntlich dünnhäutig. Meiner Einschätzung nach handelt es sich dabei inzwischen um ein Geschäftsmodell, bei dem angebliche Beleidigungen abgemahnt werden, um Kasse zu machen. Neben der Abmahnung wird zusätzlich eine Geldentschädigung geltend gemacht.</p>
<p>Meine Mandantin hatte die Klima-Aktivistin Luisa Neubauer im Internet als eine „Schwurblertussi“ der ohnehin niemand mehr glauben würde, bezeichnet. Sie sei eine „dumme Göre“. Neben der Unterlassung dieser Aussagen, wollte die Gegenseite auch noch eine Geldentschädigung von 2.500 EUR haben.</p>
<p>Da meine Mandantin mittellos ist, haben wir zunächst Prozesskostenhilfe beantragt. Das Landgericht Frankfurt lehnte ab. Auf unsere Beschwerde beim Oberlandesgericht, wurde dann doch Prozesskostenhilfe bewilligt, allerdings nur in Bezug auf die Geldentschädigung von 2.500 EUR. Die Bezeichnung als „dumme Göre“ sei eine beleidigend, die Abmahnung daher berechtigt. Allerdings handele es sich noch nicht um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, so dass das Land- und Oberlandesgericht Frankfurt / Main eine Geldentschädigung letztlich ablehnte.</p>
<p><strong>Die Aussagen waren rechtwidrig, das OLG Frankfurt führt dazu aus: </strong></p>
<p>„Zwar ist der Beschwerde noch zuzugeben, dass der Kommentar der Beklagten auf einen Beitrag über die Klägerin, welcher ein Zitat der Klägerin enthält, erfolgt war. Dies allein genügt aber noch nicht, um eine Auseinandersetzung mit Sachbezug zu begründen. Vielmehr zeigt der Inhalt der Äußerungen der Beklagten einen ganz überwiegenden und deutlichen Bezug zu der Person der Klägerin selbst, indem diese als „dumme Göre“ und „Schwurbeltussi“ bezeichnet wird.</p>
<p>Dabei geht es schwerpunktmäßig nicht um den Inhalt des Zitats der Klägerin, der in dem Beitrag gepostet wurde, sondern ganz vorwiegend um den Umstand, dass sich die Klägerin inhaltsleer äußerte („schwurbeln“). Im Übrigen wird die Klägerin allein mit Bezug auf ihre Person („dumm“), ihr Geschlecht („Tussi“) und ihr junges Alter („Göre“) herabgewürdigt.</p>
<p>Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass es sich bei der Klägerin um eine in der Öffentlichkeit stehende Klimaaktivistin handelt, die mit ihren öffentlich verlautbarten Forderungen und Ideen mit „Gegenwind“ rechnen muss – wie es die Beschwerde anführt –, denn zum einen handelt es sich bei dem Beitrag um keinen Beitrag, den die Klägerin selbst veröffentlicht hat, sondern vielmehr wurde dieser von einem Dritten („campact“) veröffentlicht, so dass die Klägerin hier keine „Diskussion“ selbst begonnen hatte und so der Beklagten ein „Recht zum Gegenschlag“ unmittelbar eröffnet hätte.“</p>
<p>„Zum anderen hat die Klägerin sicherlich inhaltlichen „Gegenwind“ und auch scharfe Kritik an ihren Forderungen und Ideen zu erwarten, jedoch hat sie solche Äußerungen nicht hinzunehmen, denen es an dem notwendigen Sachbezug erkennbar fehlt und die in erster Linie ihre Person herabwürdigen“, so das Oberlandesgericht in Frankfurt / Main.</p>
</div><div class="fusion-image-element " style="text-align:center;--awb-margin-top:12px;--awb-margin-bottom:12px;--awb-caption-title-font-family:var(--h2_typography-font-family);--awb-caption-title-font-weight:var(--h2_typography-font-weight);--awb-caption-title-font-style:var(--h2_typography-font-style);--awb-caption-title-size:var(--h2_typography-font-size);--awb-caption-title-transform:var(--h2_typography-text-transform);--awb-caption-title-line-height:var(--h2_typography-line-height);--awb-caption-title-letter-spacing:var(--h2_typography-letter-spacing);"><span class=" fusion-imageframe imageframe-none imageframe-1 hover-type-none" style="border-radius:8px;"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="600" height="531" title="posting-luisa" src="https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2025/10/posting-luisa-600x531.png" alt class="img-responsive wp-image-18882" srcset="https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2025/10/posting-luisa-200x177.png 200w, https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2025/10/posting-luisa-400x354.png 400w, https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2025/10/posting-luisa-600x531.png 600w, https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2025/10/posting-luisa.png 743w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 600px" /></span></div><div class="fusion-text fusion-text-4" style="--awb-content-alignment:justify;"><p><strong>Warum man dies rechtlich auch anderes sehen kann</strong></p>
<p>Ich denke, dass man dies auch anders sehen kann. Denn erstens kann es keinen Unterschied machen, ob die Aussage von der Geschädigten selbst veröffentlicht wurde, oder aber als Zitat von Luisa Neubauer über den Kanal „campact“ und zweitens bezieht die Kritik als „dumme Göre“, also ein junges dummes Mädchen“, sich darauf, dass die Geschädigte ihre Aussage aufgrund ihrer Jugend und Unerfahrenheit äußerte. Dies ist aber keine Kritik an der Person ansich.</p>
<p>Ich halte dies für eine zulässige Äußerung, die einen Konflikt der Generationen zum Ausdruck bringt – auch wenn die Aussage als überspitzt zu bewerten ist. Von Bedeutung ist für die insoweit gebotene Abwägung unter anderem, ob die Äußerung lediglich eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen betrifft oder ob von der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage Gebrauch gemacht wird. Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 &lt;212&gt;; 93, 266 &lt;294&gt;).</p>
<p>Nach dieser Ansicht des BVerfGE halte ich die Äußerungen noch als vertretbar, da es sich um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung handelt und nicht um einen plumpe Beschimpfung. Hintergrund ist ein Generationen-Konflikt von Menschen, die auf der einen Seite zum Aufbau unseres Landes und zum Wirtschaftswunder beigetragen haben und auf der anderen Seite, jungen Mädchen wie Luisa Neubauern, denen es niemals an etwas gefehlt hat, alles als selbstverständlich ansehen und den Umweltschutz vor alle anderen Belange dieser Gesellschaft stellen wollen. Dies kann man meiner Ansicht nach auch als dumm bezeichnen, denn ohne unsere Wirtschaft lässt sich nicht mal das Sozialsystem aufrechterhalten, was ebenfalls einen Aufgabe mit Verfassungsrang ist, vgl. Art.20 Grundgesetz.</p>
<p>Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat,<br />
der muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 &lt;131&gt;; 24, 278 &lt;286&gt;; 54, 129 &lt;138&gt;).</p>
<p><strong>Keine Geldentschädigung vom Gericht zugestanden</strong></p>
<p>Eine Geldentschädigung ging dem Gericht dann allerdings zu weit. Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen begründet die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.</p>
<p>Es handelt sich bei den Aussagen meiner Mandantin jedoch nicht um sog. Formalbeleidigungen. Auch handelt es sich nicht um einen Angriff auf den innernsten Kern des Persönlichkeitsrechts, wie es etwa bei Herabwürdigungen mit sexuellem Bezug der Fall wäre, so das OLG Frankfurt/ Main.</p>
<p>Eine Geldentschädigung muss meine Mandantin daher nicht bezahlen. Gleichwohl muss sie die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen. Da der Streitwert auf 17.500 EUR festgesetzt wurde, belaufen sich diese schon außergerichtlich auf über 1.200 EUR allein für die Abmahnung, hinzu kommen die Kosten des Gerichtsverfahrens.</p>
<p><strong>Bemerkenswert sind die Begleitumstände des Verfahrens</strong></p>
<p>Die Anwältin der Gegenseite die beantragte die Prozesskostenhilfe abzulehnen, tat dies nicht im Namen von Luisa Neubauer, sondern im Namen von „Hate Aid“. Ich gehe daher davon aus, dass die Kanzlei der Gegenseite auch nicht von Luisa Neubauer beauftragt wurde, sondern eben von „Hate Aid“, zumal die Anschrift der Frau Neubaur auch nicht angegeben wurde, sondern lediglich „c/o Hate Aid“. Solche „Care of“ (c/o) Klagen sind nach Ansicht des OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Mai 2014,16 U 4/14, schon gar nicht erst zulässig. Erst durch die Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift dokumentiert der Kläger seine Bereitschaft, sich möglichen nachteiligen Folgen des Prozesses, insbesondere einer Kostenpflicht, zu stellen und ermöglicht dem Gericht die Anordnung seines persönlichen Erscheinens. Führt ein Kläger einen Prozess aus dem Verborgenen, um sich dadurch einer möglichen Kostenpflicht zu entziehen, handelt er rechtsmissbräuchlich.</p>
<p>Es ist aus meiner Sicht daher schon zweifelhaft, ob die Geschädigte Neubauer überhaupt selbst Kenntnis von dem Posting auf X hatte und wie man beleidigt sein kann, wenn man ein Posting selbst gar nicht gelesen hat. Das Ziel von „Hate Aid“ ist hingegen klar, politisch unliebsame Äußerungen sollen aus dem Internet verschwinden. Eine Vollmacht von Luisa Neubauer wurde auch erst in letzter Sekunde, in der mündlichen Verhandlung, vorgelegt. Ich bezweifele jedenfalls, dass die Klima-Aktivistin vorher auch nur den Dunst einer Ahnung von dem Verfahren hatte. Dass es sich meiner Ansicht nach um ein Geschäftsmodell handelt, hatte ich dem Gericht mitgeteilt, ebenso wie den zweifelhaften Vorschlag der Gegenseite einen Tag vor der mündlichen Verhandlung.</p>
<p>So schlug mir die Prozessvertreterin der Gegenseite allen Ernstes vor, dass man auf die Anwaltsgebühr für die Abmahnung verzichten würde, wenn meine Mandantin dafür die Geldentschädigung bezahlen würde. Eine Anwaltskanzlei, die umsonst arbeiten will, wenn ihre Mandantin eine nicht bestehende Entschädigung erhält, wie kommt man auf einen solchen Vorschlag.</p>
<p><strong>Die Rolle von „Hate Aid“ in dem Verfahren</strong></p>
<p>Bezahlt wird der Anwalt vermutlich nicht von der Mandantin Luisa Neubauer, sondern von „Hate Aid“. Luisa Neubauer muss sich im Gegensatz zu meiner mittellosen Mandantin daher keine Gedanken über mögliche finanzielle Risiken eines Verfahrens machen, ihr kann es daher egal sein, ob sie vor Gericht gewinnt oder verliert. Bezahlen wird ihre Kosten zum Schluss ihr Prozessfinanzierer, „Hate Aid“. Klagen ganz ohne Risiko also.</p>
<p>Die Anwaltskanzlei kann daher fröhlich „losklagen“, denn hinter ihr steht der Prozessfinanzierer „Hate Aid“. Angesichts der enormen Kosten werden sich viele Menschen aber erst gar nicht gegen die Abmahnungen zur Wehr setzen, weil sie die finanziellen Mittel nicht haben, oder Angst vor den enormen Verfahrenskosten haben. So verschwinden also zahlreiche Aussagen „ganz automatisch“ aus dem Netz, selbst wenn diese rechtlich zulässig sein sollten.</p>
<p>Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Geldentschädigungen im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren, nicht versteuert werden müssen. Es könnte sich daherum ein „Hybrid System“ handeln, bei dem mögliche Geldentschädigung „Teil des Kuchens“ sind.</p>
<p>So sagte mir die Prozessvertreterin der Gegenseite auch am Telefon, dass es der Frau Neubauer gar nicht auf die Entschädigung ankommen würde. Verstehe ich nicht, wer doch angeblich in seiner Persönlichkeit doch so schwer verletzt wurde, und eine Geldentschädigung einklagt, der hat gar kein Interesse an einer solchen Entschädigung, habe ich dies richtig verstanden?</p>
<p>Daher besteht aus meiner Sicht jedenfalls der Verdacht, dass die Geldentschädigung lediglich ein Teil des Kuchens ist, der nur deshalb geltend gemacht wird, um steuerfrei Einnahmen für den Anwalt zu generieren – ein Geschäftsmodel zu Lasten des Staates. Diese Hintergründe wurden im Rahmen des Verfahrens aber gar nicht erst berücksichtigt. Der telefonische Vorschlag der Gegenseite auf die Anwaltsgebühren zu verzichten, könnte aus meiner Sicht sogar der Versuch eines Betruges zu Lasten der Staatskasse darstellen, indem man auf bestehende Anwaltsgebühren freiwillig verzichten will und sich dafür nicht bestehende Forderungen auf Geldentschädigung einstreichen möchte.</p>
</div></div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Geldmacherei im Namen des Widerstands?</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/geldmacherei-im-namen-des-widerstands/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Dec 2024 09:07:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Entscheidung des Landgericht Würzburg, Aktenzeichen: 11 O 585/24 UWG. Dr. Schiffmann´s SpikeProtect - Geldmacherei im Namen des Widerstands? In einem Prozess gegen die Firma, die das Produkt „Dr. Schiffmann´s SpikeProtect“ herstellt, siegt die Meinungsfreiheit mal wieder vor Gericht. Ayse Meren habe ich bereits weit vor Corona kennengelernt und war von ihren Videos immer  [...]</p>
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<p>In einem Prozess gegen die Firma, die das Produkt „Dr. Schiffmann´s SpikeProtect“ herstellt, siegt die Meinungsfreiheit mal wieder vor Gericht. Ayse Meren habe ich bereits weit vor Corona kennengelernt und war von ihren Videos immer begeistert. Nun sollte ihr der Mund verboten werden, weil sie sich über die Bodo Schiffmanns Pillen geäußert hatte. Anstatt eine Unterlassung zu unterschreiben, haben wir vor dem Landgericht in Würzburg geklagt und Recht bekommen. Die Firma Heilnatura ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Dem sehen wir gelassen entgegen.</p>
<p>Die Klägerin betreibt einen Telegram-Kanal: „Ayse Meren &#8211; Gesundheit, Spiritualität, Aufklärung“. Die Beklagte ist Inhaberin der Marke „Heilnatura“ und vertreibt u.a. das streitgegenständliche Nahrungsergänzungsmittel „Dr. Schiffmann´s SpikeProtect“. Ayse Meren war der Firma „Heilnatura“ angesprochen worden, ob sie auf Ihrem Kanal auch Werbung für „Dr. Schiffmann´s SpikeProtect“ machen wolle. Dies lehnte sie jedoch ab und äußerte sich wie folgt öffentlich auf Telegram zu dem Produkt:</p>
<p>„Diese Geldmacherei im Namen des Widerstands geht mir mittlerweile wirklich auf den Senkel! Spendenbettelei hier, Verkaufsprodukte da! Gefühlt in jedem 2. größeren Kanal begegnet einem jetzt diese Werbung! Geht es hier eigentlich um Widerstand, um die Sache, um das Wohl der Menschen (und Tiere) oder geht es wie immer und überall ums Abkassieren und um sich persönlich vorwärts zu bringen, und der „Widerstand“ wird dafür wie ein Trittbrett benutzt? Vorgestern wurde ich von der Firma angeschrieben, ob ich auch eine Partnerschaft möchte&#8230; Fast 70,-€ für ein Produkt gegen Impfnebenwirkungen! …. „</p>
<p>Und weiter: „Vier Zutaten, die man überall frei verkäuflich, z.T. in Bioqualität und wesentlich günstiger kaufen kann! … Das heißt, wenn Du Dir die Komponenten einzeln kaufst, dann zahlst Du in etwa die Hälfte! Außerdem hat Dr. Schiffmann scheinbar keinen Wert darauf gelegt, in welcher Qualität das Produkt angeboten wird. Wäre es Bio, dann stünde es sicherlich dabei. Nattokinase also aus China? Von genmanipulierten Sojabohnen? Wie unseriös ist das ganze? Warum überprüft diese Dinge keiner, der es auch anbietet? Das ist eine Recherche von 10 Minuten!“</p>
<p>Zuviel für Bodo’s „Pillendreher“ Firma. Eine Unterlassungserklärung ging raus, gegen die wir geklagt haben. „Heilnatura“ meinte sogar noch Schadensersatz mit einer Widerklage geltend machen zu können, auch dies ging nach hinten los. Das Würzburger Landgericht hat uns Recht gegeben (Aktenzeichen: 11 O 585/24 UWG) .</p>
<p>Nach Überzeugung der Kammer sind die beanstandeten Äußerungen im Beitrag der Klägerin/Widerbeklagten vom 15.12.2023 nämlich allesamt von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Art. 5 GG gedeckt. Damit sind weder Ansprüche der Widerklägerin nach UWG gegeben noch verletzt die beanstandete Äußerung die Beklagte/Widerklägerin in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Die Grenze zur unerlaubten, Ansprüche begründenden, Schmähkritik ist vorliegend insbesondere in der erforderlichen Gesamtschau nicht überschritten.</p>
<p>Die beanstandete Äußerung: „Außerdem hat Dr. Schiffmann scheinbar keinen Wert darauf gelegt, in welcher Qualität das Produkt angeboten wird“ stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, meint auch das Landgericht Würzburg. Denn: unstreitig wies das streitgegenständliche Produkt kein Bio-Logo auf. Daraus folgert die Klägerin, dass das Produkt keine Bio-Qualität aufweist. Allerdings wird dies nicht als Tatsachenbehauptung formuliert, sondern es wird ausgeführt: „Wäre es Bio, dann stünde es sicherlich dabei“.</p>
<p>Dies lässt die Möglichkeit offen, dass es sich um Bio-Qualität handelt, auch wenn dies &#8211; nach Auffassung der Klägerin &#8211; unwahrscheinlich erscheint, da es nicht entsprechend gekennzeichnet ist. Die Klägerin stellt weiter die als freie Meinungsäußerung zulässige Frage, wenn es denn keine Bio-Qualität ist, welche Qualität weist das Produkt auf? Sie stellt dabei die Fragen &#8211; nicht die Tatsachenbehauptungen! &#8211; auf, Nattokinase also aus China? Von genmanipulierten Sojabohnen? Wie unseriös ist das ganze? Auch im Hinblick auf die Heranziehung der Produktinformationen der Beklagten/Widerklägerin und der Auseinandersetzung mit dem konkreten Angebot des Produkts ist klar erkennbar, dass sich die Klägerin sachlich mit dem angebotenen Produkt auseinandersetzt. Die Herabwürdigung der Widerklägerin steht hier erkennbar nicht im Mittelpunkt.</p>
<p>Die „Schiffmann Pillen“ werden aktuell auf zahlreichen Telegram Kanälen im Sinne eines Partnerprogramms beworben, dies bedeutet, dass man Provision beim Verkauf erhält. Dagegen ist auch gar nichts weiter einzuwenden, aber wir alle wissen ja, dass Dr. Bodo Schiffmann ein großer Fan von Meinungsfreiheit ist – seine Hersteller-Firma schein diesbezüglich anders gepolt zu sein. Vielleicht sollte Bodo mal mit der Firma „Heilnatura“ darüber sprechen, dass Kritik und Meinungsfreiheit erlaubt sein müssen, auch wenn sich diese Kritik gegen „seine“ Produkte richtet.</p>
<p>Bodo sagt in seinem Video auch ausdrücklich: ihr könnt die Inhaltsstoffe auch selbst kaufen und zusammenstellen! Ich biete euch die Möglichkeit an, das Ganze optimal kombiniert und fertig zu kaufen. Das finde ich fair – im Gegensatz zu dem Verhalten der Firma „Heilnatura“.</p>
<p>Bildquelle: YouTube Kanal Dr. Bodo Schiffmann<br />
<a href="https://www.youtube.com/watch?v=66u2W5CpF0o" target="_blank" rel="noopener">https://www.youtube.com/watch?v=66u2W5CpF0o </a></p>
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		<title>Compact „Abonnenten-Klage“ für erledigt erklärt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Aug 2024 17:02:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In dem Verfahren des Rechtsanwalts Gordon Pankalla gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Köln, Aktenzeichen 5 O 232 /24, habe ich eine Erledigungserklärung abgegeben. Das Bundesverwaltungsgerichts hatte gestern in einer Eilentscheidung das Compact Verbot wieder aufgehoben, mithin ist die temporäre Unmöglichkeit das Magazin auszuliefern, welches durch die rechtswidrige Verfügung des Bundesministeriums des Inneren  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-5 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-4 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-6" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>In dem Verfahren des Rechtsanwalts Gordon Pankalla gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Köln, <strong>Aktenzeichen 5 O 232 /24</strong>, habe ich eine Erledigungserklärung abgegeben. Das Bundesverwaltungsgerichts hatte gestern in einer Eilentscheidung das Compact Verbot wieder aufgehoben, mithin ist die temporäre Unmöglichkeit das Magazin auszuliefern, welches durch die rechtswidrige Verfügung des Bundesministeriums des Inneren entstanden war, nachträglich weggefallen. Die Klage richtete sich auf eine Staatshaftung in Höhe von 40,80 EUR, da der Kläger Abonnent des Compact Magazins ist und sein Jahresabo nun aufgrund der Verbotsverfügung der Innenministerin Nancy Faeser nicht mehr von Compact hätte erfüllt werden können. Hierdurch wäre dem Kläger ein Schaden von 40,80 EUR entstanden, welchen die BRD infolge des rechtswidrigen Verbots zu vertreten hatte.</p>
<p>In einer Pressekonferenz hatte der Chefredakteur Jürgen Elsässer nun erklärt, dass die August Ausgabe des Magazins Compact bereits gedruckt sei und nur noch ausgeliefert werden muss, dies sei möglich, sobald er die Adressen der Abonnenten zurück habe. Auch könne er die Redaktion des Magazins innerhalb von 14 Tagen wieder aufnehmen. Der Rechtsstreit hatte sich folglich erledigt, es ist jedoch über die Kosten in der Sache zu entscheiden. Es wurde von meiner Seite nun angeregt, ohne eine mündliche Verhandlung zu entscheiden. Die Beklagte (BRD) wurde aufgefordert, sich der Erledigungserklärung anzuschließen.</p>
<p>Bei der Entscheidung über die Kosten wird das Landgericht nun also noch feststellen müssen, ob die Klage, wäre das Verbot nicht aufgehoben worden, begründet gewesen wäre. Im Hinblick auf das Hauptverfahren beim Bundesverwaltungsgericht, wird es daher sehr interessant sein, ob das Kölner Landgericht nun zu dem Ergebnis kommen wird, dass die Klage auch inhaltlich begründet gewesen ist.</p>
<p>In dem Medien wird überwiegend vermeldet, dass das Verbot bloß schlampig gemacht gewesen sei, in der Sache wohl aber berechtigt gewesen ist. Dies sehe ich völlig anders und bin auf die Entscheidung des Kölner Landgerichts gespannt. Sollte die BRD die Kosten tatsächlich für die „Abonnenten Klage“ übernehmen müssen, ist dies sicherlich auch ein eindeutiges Zeichen für das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, welches Jürgen Elsässer und dem Compact Team noch bevorsteht. Es bleibt also nach wie vor spannend, auch bei der <a href="https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2024/07/Klage-BRD.pdf" target="_blank" rel="noopener">Abo-Klage</a>.</p>
<p>Bildquelle: YouTube, Kanal: Free People Germany e.V.</p>
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		<title>Großangriff auf Talk-Format „Nachschlag“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Aug 2024 08:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>YouTube / Google meint offenbar sich nicht mehr an das deutsche Recht halten zu müssen und löscht „Nachschlag-Folge“ trotz gerichtlichem Verbot und 46 weitere Videos von Dr. Paul Brandenburg Das Format „Nachschlag“ ist eine Diskussionsendung, bei der aktuelle politische Ereignisse aus unterschiedlichen Sichtwinkeln bewertet werden. Hierfür haben sich Dr. Paul Brandenburg, Kayvan Soufi-Siavash, sowie  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-6 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-5 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-7" style="--awb-content-alignment:justify;"><p><strong>YouTube / Google meint offenbar sich nicht mehr an das deutsche Recht halten zu müssen und löscht „Nachschlag-Folge“ trotz gerichtlichem Verbot und 46 weitere Videos von Dr. Paul Brandenburg</strong></p>
<p>Das Format „Nachschlag“ ist eine Diskussionsendung, bei der aktuelle politische Ereignisse aus unterschiedlichen Sichtwinkeln bewertet werden. Hierfür haben sich Dr. Paul Brandenburg, Kayvan Soufi-Siavash, sowie Diether Dehm zusammengetan. Würde man „Nachschlag“ in den öffentlich-rechtlichen Medien senden, so bekäme die Sendung mit Sicherheit ein Millionenpublikum. Warum solche Formate nur noch im Internet stattfinden können, ist ein Symbol dafür, dass die Mainstream Medien nicht mehr daran interessiert sind, dass freie Meinungsäußerungen noch erwünscht sind, statt dessen langweilt man den Zuschauer seit Jahren mit Maybrit Illner und Co.</p>
<p>Aber auch im Internet stößt die in Art.5 Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit immer wieder an ihre Grenzen. Die großen Plattformen wie Google / YouTube, oder auch der Meta Konzern, zensieren „falsche“ und unerwünschte Meinungen nach Gutdünken. Hierfür stellen sie Richtlinien auf, die bei genauen Hinschauen vor dem Grundgesetz unzulässig sind. Dass diese Richtlinien aber ohnehin eine Farce sind, zeigt sich schon deshalb, weil bei angeblichen Verstößen auch nie gesagt wird, welcher Inhalt überhaupt gegen diese ausgedachten Vorschriften verstößt. Marktbeherrschende Unternehmen wie YouTube sind hingegen infolge der sog. Drittwirkung der Grundrechte daran gehalten, diese auch einzuhalten – selbst wenn es sich um einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag handelt.</p>
<p>So wurde im März dieses Jahres mal wieder ein Video aus dem Kanal von Dr. Paul Brandenburg gelöscht und dies ohne jede Begründung. Wir zogen vor Gericht und bekamen Recht. In dem Beschluss des LG Köln , Aktenzeichen: 28 O 48/24 heißt es:</p>
<p>Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,</p>
<p><strong>v e r b o t e n,</strong></p>
<p>das Video „Nachschlag (19): Machtergreifung / Corona -Verschweigen / Potsdamer Watergate – Skandal?“ unter der URL: https://www.youtube.com/watch?v=h_joZhZ34r8 zu sperren und/oder nicht mehr öffentlich wahrnehmbar zu machen wie geschehen am 13.03.2024.</p>
<p>Daraufhin schaltet YouTube das Video zunächst wieder frei, dies hielt aber nicht lange an. In einem unglaublichen Lösch-Orgie, wurden nun insgesamt 47 Video aus dem Kanal von Dr. Brandenburg gelöscht, darunter auch die Folge von Nachschlag, bei der wir bereits ein richterliches Lösch-Verbot erzielt hatte.</p>
<p><strong>Zu den Gründen führt das Gericht aus:</strong></p>
<p>Die Antragstellerin hat gegen die Antragsgegnerin aus § 241 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag einen Anspruch darauf, dass diese es unterlässt, das im Tenor genannte Video zu sperren. Durch den zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrag verpflichtet sich die Antragsgegnerin zur Bereitstellung ihrer Dienste. Hierzu gehört die Möglichkeit, Videos hochzuladen. Diese vertraglich eingeräumte Möglichkeit hat die Antragsgegnerin dem Antragsteller durch die Entfernung der Videos genommen und damit gegen die Verpflichtung, der Antragstellerin ihre Infrastruktur als Plattform zur Verfügung zu stellen, verstoßen.</p>
<p>Hierzu war sie nicht berechtigt. <strong>Denn der Antragstellerin wurde nicht mitgeteilt, welche konkreten Äußerungen in dem Video gegen die Richtlinien der Antragsgegnerin zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen, so dass auch der Kammer eine entsprechende Überprüfung nicht möglich war.</strong> Diese Mitteilung ist unerlässlich, da der Antragstellerin die Möglichkeit gegeben werden muss, sich konkret zu den beanstandeten Passagen zu äußern bzw. durch die Entfernung dieser eine komplette Löschung des Videos zu verhindern.</p>
<p>Und weiter: Auch wenn aus Sicht der Kammer nach einer kurzen Inaugenscheinnahme des Videos einiges dafür spricht, dass dieses Äußerungen enthält, die gegen die genannte Richtlinie verstoßen, so ist es unerlässlich, dass diese durch die Antragsgegnerin konkret benannt werden. Nur bei einem kurzen Video mit einer offensichtlichen auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation kommt es in Betracht, dass eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passage durch die Antragsgegnerin zulässig ist.</p>
<p><strong>Richtlinen und die Wissenschaft </strong></p>
<p>Hierzu ist zunächst folgende zu sagen: die Richtlinien, die teils von Seiten von YouTube noch nicht mal mehr benannt werden, müssten ebenfalls auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Diesbeüglich habe ich bis heute aber kein Gericht gefunden, was sich dieser Frage annehmen würde. Bei einem Rechtsstreit, der bis vor das OLG Köln ging, hieß es dann lediglich, dass RKI habe ja gesagt – aber das RKI ist eben auch nicht <strong>DIE WISSENSCHAFT.</strong></p>
<p>Ob Aussagen also falsch oder richtig sind, kommt darauf an, wie die aktuelle wissenschaftliche Meinung zu diesem Themen ist. Dabei liegt die Betonung auf Meinung und nicht auf Tatsachen. In der Wissenschaft, ob bei Corona oder anderen Themen, ändern sich wissenschaftliche Meinungen aber ständig – da kann es nicht sein, dass nur eine bestimmte Ansicht vertreten werden darf, eine andere dagegen verboten wird. Man denke nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Entstehung des Universums, bei dem lange die Rede davon war, dass es eine dunkle Materie geben muss, die aber nie ein Mensch hat finden können, heute meint man, dass es wohl andere Erklärungen gegen muss, welche Galaxien zusammenhält.</p>
<p>Wenn Wissenschaft aber nicht mehr Frage gestellt werden darf, mein aktuell gültigem Narrativ nicht mehr widersprochen werden darf, dann gibt es keine Wissenschaft mehr – genauso wie die Meinungsfreiheit.</p>
<p><b>Wer soll das bezahlen? </b></p>
<p>Auch den Kosten für diesen Rechtsstreit mit dem YouTube laufen wir bis heute hinterher. Nimmt man die Zustellung, welche für die Wirksamkeit der richterlichen Entscheidung erforderlich ist, nicht selbst vor, so muss man zu den Gerichts- und Anwaltskosten auch weitere Kosten für die Übersetzung an das Gericht vorschießen. So kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen, wenn man seine Rechte vor Gericht durchsetzen will, während sich YouTube in Dublin „versteckt“.</p>
<p>Zahlreiche Gerichte wollen zudem auch gar nicht mehr tätig werden und verweisen im Zusammenhang mit den Zuständigkeitsregeln darauf, dass man ja in Irland klagen könne, was für die Mehrzahl der Menschen und auch für Anwälte gar nicht realisierbar ist – dies ist YouTube natürlich bewusst. Auch wird oft die sog. Eilbedürftigkeit in Frage gestellt, klagt man dagegen nicht in einem Eilverfahren, sondern in der Hauptsache, kann dies Monate dauern und nicht ist so uninteressant wie die Nachrichten von gestern.</p>
<p>Dass YouTube dabei auf Zuruf löscht, hat der Kollege Joachim Steinhöfel schon in seinem Buch „Die Digitale Bevormundung“ ausgeführt. Und seinen wir ehrlich, YouTube ist kaum in der Lage die abertausenden Videos die täglich hochgeladen werden, auf dessen Inhalt zu überprüfen. Ich gehe daher davon aus, dass hier eine KI zu Einsatz kommt, die dann letztlich über die Meinungsfreiheit entscheidet.</p>
<p><strong>Meinungsfreiheit nur umgekehrt</strong></p>
<p>Dabei wird das Recht hier mal wieder umgekehrt, wie bei den Corona Maßnahmen. Es werden rechtswidrige „Regeln“, hier „Nutzungsvereinbarungen“ vorgegeben und wer gegen diese verstößt (es genügt dabei schon der Vorwurf, man habe gegen die Regeln verstoßen – ohne den konkreten Inhalt überhaupt zu benennen), der wird gelöscht und kann dann der Meinungsfreiheit hinterher laufen, sofern er das Geld dazu hat.</p>
<p>Dabei ist dies eine verkehrte Welt, denn es müsste genau andersherum sein, sofern jemand behauptet, ein Inhalt sei rechtswidrig, so wäre es doch dann an diesem gelegen vor Gericht zu ziehen und sich bestätigen zu lassen, dass man das Video löschen darf – und nicht umgekehrt.</p>
<p>Aber im Kampf gegen „Hass und Hetze“ im Internet wurde die Beweislast hier mal wieder umgekehrt – zu Lasten der Verbraucher, die dann einem Giganten gegenüberstehen, der auch noch im Ausland sitzt. Kürzlich habe ich noch mit dem Kollegen Steinhöfel telefoniert, der auch meinte, man müsse sich wohl mal nach einem Anwalt in Dublin umschauen, weil man vor deutschen Gerichten oft nicht mehr weiterkommt.</p>
<p>Nun sieht man ja an der Causa „Nachschlag“, dass selbst gerichtliche Verbote keinen Bestand mehr haben, weil die Gegenseite (YouTube) sich schlicht nicht mehr daran hält, was deutsche Gerichte beschließen. Sicherlich können wir nun ein Ordnungsgeld beantragen, dies bringt das Video aber auch nicht mehr online – hier werden also einfach Tatsachen geschaffen.</p>
<p><strong>Ungleichgewicht der Mittel &#8211; ein Fall für das Kartellrecht</strong></p>
<p>Dabei haben wir es mit einem Ungleichgewicht zu tun. David gegen Goliath. Denn auch Strafen von bis zu 250.000 EURO dürfen YouTube kaum interessieren. Noch im Jahre 2022 war Google von der EU zu einer Strafe von 4,3 Milliarden Euro verurteilt worden, weil es die Marktmacht des Betriebssystems Android ausgenutzt hat. Nachdem die EU-Kommission das Bußgeld verhängt hatte, passte Google seine Praktiken an.</p>
<p>Man sieht also, dass man YouTube Google nur über das Kartellrecht Einhalt gebieten kann und zwar mit massiven Strafen. Auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit sieht es dagegen eher düster aus, da der Konzern hier offenbar auf der „Wellenlänge“ der aktuellen politischen Machthaber „surft“. Hier lautet das Credo aber: erst mal löschen und dann kann der Verbraucher selbst schauen, wie er zu seinem Recht kommt.</p>
<p>Und so wird es auch in Zukunft so weiter gehen, dass NGO finanzierte „Gatekeeper“ ein Auge auf das „freie Internet“ und entscheiden, was Meinungsfreiheit ist und was nicht. Plattformen wie „X“, die bei diesem Spiel nicht mitmachen wollen, droht man inzwischen in der EU mit der Abschaltung. Ferner springen dann Werbekunden ab, um eine Finanzierung unmöglich zu machen. Das hoch gelobte „freie“ Internet soll also keine Informationen mehr enthalten, die den Regierenden unangenehm sind, statt dessen sollen wir auch im Internet immer mehr mit zwangsfinanzierten Informationen aus ARD und ZDF versorgt werden – damit sie dann bald auch im Internet nur noch Talk-Formate wie Maybrit Illner zu sehen bekommen.</p>
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		<title>Faesers Compact-Verbots-Trick</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jul 2024 12:57:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In meiner Staatshaftungsklage habe ich vor allem darauf abgestellt, dass ich nicht erkennen kann, dass Elsässer tatsächlich einen nicht rechtsfähigen Verein gegründet haben könnte, sondern dass ihm dies von Seiten des BMI untergeschoben wurde. Bei dieser Ansicht bliebe ich auch. Worum es im Kern geht, sind sogenannte Vereinigungsverbote nach dem Art. 9 Abs.2 Grundgesetz.  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-7 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-6 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-8" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>In meiner<a href="https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2024/07/Klage-BRD.pdf" target="_blank" rel="noopener"> Staatshaftungsklage</a> habe ich vor allem darauf abgestellt, dass ich nicht erkennen kann, dass Elsässer tatsächlich einen nicht rechtsfähigen Verein gegründet haben könnte, sondern dass ihm dies von Seiten des BMI untergeschoben wurde. Bei dieser Ansicht bliebe ich auch. Worum es im Kern geht, sind sogenannte Vereinigungsverbote nach dem Art. 9 Abs.2 Grundgesetz. Hierdurch sollen Organisationen verboten werden, die der verfassungsmäßige Ordnung zuwider laufen. Gehen wir also mal davon aus, dass man dazu kommen würde, Compact als einen Verein einzustufen. Was wäre dann weiterhin zu prüfen und welcher Maßstab gilt dafür. In seiner letzten Vereinsverbotsentscheidung von 2018 sagt das BVerfGE 149, 160 dazu folgendes:</p>
<p><em>„Das Grundrecht, an dem sich ein Vereinigungsverbot messen lassen muss, ist in erster Linie die Vereinigungsfreiheit; sie steht hier im Vordergrund. Das bedeutet nicht, dass die Wertungen weiterer Grundrechte im Rahmen der Prüfung am Maßstab des Art. 9 GG keine Berücksichtigung finden […]. Art. 5 Abs. 1 GG wird damit aber nicht zum selbständigen Prüfungsmaßstab.“ (Rn. 93)</em></p>
<p><em>„Soweit ein Vereinigungsverbot nach Art. 9 Abs. 2 GG auf grundrechtlich geschützte Handlungen gestützt wird oder auf andere Weise sonstige Grundrechte beeinträchtigt, müssen diese Grundrechte im Rahmen der Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 9 Abs. 1 GG beachtet werden. <strong>Ein Vereinigungsverbot darf nicht bewirken, dass auf diesem Wege untersagt wird, was die Freiheitsrechte sonst erlauben.</strong>“ (Rn. 113)</em></p>
<p><em>Für die Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1 GG) etwa leitet das BVerfG aus vorstehenden Grundsätzen ab, dass ein Vereinsverbot nicht schon auf eine politische Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung abstellen dürfe, sondern erst, wenn diese Ausrichtung kämpferisch-aggressiv verfolgt werde (BVerfGE 149, 160 Rn. 114). </em></p>
<p>Genau dies wurde von Seiten des BMI und Nancy Faeser vorgetragen, Elsässer sei kämpferisch-aggressiv vorgegangen. Was das genau sein soll, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Der „Trick“ an der Sache ist aber doch, dass es hier in erster Linie darum geht die Betätigung einer Vereinigung, eines Verein, zu untersagen – und eben nicht das dahinterstehenden Produkt, hier: das Compact Magazin.</p>
<p>Mithin führt das Vereinsverbot was hier ausgesprochen wurde, aber genau dazu was nach dem Verfassungsgericht eben nicht zulässig ist, es wird etwas verboten, was nach dem Art. 5 Grundgesetz ansonsten erlaubt wäre, Pressefreiheit. Der Faeser Trick besteht also rechtlich gesehen also darin, dass sie so tut, als ginge um den <strong>Bestand</strong> des „Elsässer Vereins“, wobei es in Wirklichkeit aber nicht darum geht, wer sich hier angeblich alles zusammengeschlossen habe, sondern um <strong>die Tätigkeit die von diesem Verein ausgeführt wird</strong> &#8211; die Publikation des Compact Magazins. Folglich führt das Bestandsverbot der Vereinigung letztlich zur Einschränkung der Pressefreiheit und zwar durch das BMI und nicht durch ein Gericht.</p>
<p>Wenn ich das oben genannte Urteil des BverfGE richtig bewerte, dann dürfte die Verbotsverfügung also auch deshalb rechtswidrig sein, da sie im Ergebnis genau das bewirkt, was das Verfassungsgericht für unzulässig hält, die <strong>Einschränkung der Pressefreiheit durch die Hintertüre</strong> – so wie es auch in meiner Klage gesagt habe.</p>
<p>Bildquelle: Björn Banane YouTube</p>
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		<title>Nachschlag vor Gericht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Mar 2024 11:43:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mal wieder war die Kanzlei Pankalla bei einer Videolöschung auch vor Gericht erfolgreich. Der bekannte Journalist und Blogger Paul Brandenburg hat auf seinen YouTube Kanal mehrere Formate, eins dieser Formate nennt sich Nachschlag. Zusammen mit Dieter Dehm und Kayvan Soufi-Siavash (früher auch bekannt als Ken Jepsen), geht es in der Sendung um aktuelle und  [...]</p>
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<p>Per Eilverfügung haben wir erfolgreich vor dem Kölner Landgericht die Löschung des Videos verhindern können. Aktuell muss der Beschluss noch nach Irland an YouTube zugestellt werden, damit das Video wieder frei verfügbar ist. Insbesondere sah es das Landgericht als unzulässig an, dass ein Video ohne Angabe eines konkreten Grundes gelöscht wurde – der Verweis auf eine Richtlinie reicht nicht aus, jedenfalls bei längeren Video. Das ärgerliche bei der Sache ist, dass YouTube dies bereits bekannt ist, denn wir haben schon zahlreiche Verfahren gewonnen, eine Änderung der Löschungs-Praxis ist auf Seiten den Internet Giganten allerdings nicht erkennbar.</p>
<p>Die Frage ist, ob hier nicht auf Dauer auch das Kartellamt eingeschaltet werden muss, wenn YouTube glaubt, sich einfach nicht an deutsches Recht halten zu müssen. Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens bei Bewegtbildern im Internet, ist das Unternehmen an die Drittwirkung der Grundrecht gebunden und damit auch der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG verpflichtet.</p>
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		<title>Das System Strack-Zimmermann</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/das-system-strack-zimmermann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Feb 2024 12:18:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Marie-Agnes Strack Zimmermann (FDP) ist zurzeit offenbar dabei, sich neben ihrem üppigen Einkommen als Bundestagsabgeordnete eine weitere Erwerbsquelle zu erschließen und ganz nebenbei ihren Kritikern den Mund zu verbieten. Strack-Zimmermann erstattet monatlich mehrere hundert Strafanzeigen, wie der Spiegel meldet. Es geht um hunderte von Strafanzeigen und Abmahnung und Klage auf Schmerzensgeld, die ganz systematisch  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-9 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-8 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-10" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Marie-Agnes Strack Zimmermann (FDP) ist zurzeit offenbar dabei, sich neben ihrem üppigen Einkommen als Bundestagsabgeordnete eine weitere Erwerbsquelle zu erschließen und ganz nebenbei ihren Kritikern den Mund zu verbieten. Strack-Zimmermann erstattet monatlich mehrere hundert Strafanzeigen, wie der Spiegel meldet.</p>
<p>Es geht um hunderte von Strafanzeigen und Abmahnung und Klage auf Schmerzensgeld, die ganz systematisch erhoben werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen beauftragt Strack-Zimmermann die SO DONE UG (haftungsbeschränkt) mit der Suche nach Beleidigungen gegen ihre Person. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Rechtsanwalt Alexander Brockmeier, der ebenfalls FDP Mitglied ist. Um an die Namen und Anschriften der „Täter“ zu kommen die auf Twitter (jetzt „X“) nicht unter ihrem richtigen Namen schreiben, werden in der Stufe 1 zunächst Strafanzeigen bei der Kölner Staatsanwaltschaft gestellt, um anschließend dann Abmahnungen verschicken zu können und Schmerzensgeld einzuklagen.</p>
<p>Der Rechtsanwalt Brockmeier erstattet diese Strafanzeigen für Frau Strack-Zimmermann und stellt in ihrem Namen auch Strafantrag. Die Bearbeitung dieser Massenstrafanzeigen erfolgt wohl in allen dieser Fälle durch einen Kölner Staatsanwalt. Nachdem dieser Kölner Staatsanwalt von der Abteilung Cyber Kriminalität für sie eifrig die Nutzerdaten ermittelt und an Rechtsanwalt Brockmeier weitergeleitet hat, spricht Rechtsanwalt Brockmeier aus Rheine für Frau Strack-Zimmermann dann Abmahnungen aus.</p>
<p>Dass ein Staatsanwalt die Daten ermittelt ist eigentlich nicht zu beanstanden, merkwürdig ist aber, dass dieser Staatsanwalt nur dann tätig wird, wenn Strack-Zimmermann betroffen ist – der Staatsschutz ist in diesen Verfahren beteiligt. Bei anderen Personen erhält man von der StA Köln hingegen die Nachricht, dass die Täter nicht zu ermitteln seien – eine Verurteilung sei nicht zu erwarten, daher würde man die ganze Sache nicht weiter verfolgen wollen. Gleichbehandlungsgrundsatz?</p>
<p>Die Abmahnschreiben sind grundsätzlich immer gleich aufgebaut, lediglich ein Passus mit der (angeblichen) beanstandeten Rechtsverletzung wird ausgetauscht. Weshalb die Aussage im konkreten Fall rechtswidrig ist, wird nicht erläutert. Der Abmahnung liegt dann eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bei, mit welcher sich der abgemahnte verpflichten soll „Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu Lasten von Frau Strack-Zimmermann zu unterlassen“ und Rechtsanwaltskosten sowie ein Schmerzensgeld an Frau Strack-Zimmermann zu zahlen.</p>
<p>Auffällig ist dabei, dass die veranschlagten Rechtsanwaltskosten viel zu gering bemessen und für die (mutmaßlichen) Unterlassungsansprüche lediglich ein Streitwert von ca. 1.000,00 Euro angesetzt wird. Ein Anspruch auf das begehrte Schmerzensgeld besteht in keinem der uns bisher bekannten Fälle, die ich und auch der Kollege Markus Haintz bisher auf den Schreibtisch bekommen haben. Der Schmerzensgeldanspruch setzt voraus, dass eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, dem Schädiger ein schweres Verschulden vorzuwerfen ist und ein unabwendbares Bedürfnis für die Zubilligung einer Geldentschädigung besteht. Unterschreibt der „Schädiger“ diese Unterlassung nicht „freiwillig“, zündet der Anwalt Alexander Brockmeier die zweite Stufe und klagt alle Fälle beim Amtsgericht in Rheine ein – wo offenkundig nach dem Geschäftsverteilungsplan immer eine Richterin diese Fälle bearbeitet.</p>
<p>Dabei ist das Amtsgericht Rheine für die Streitigkeit schon sachlich nicht zuständig, da in Verfahren auf Unterlassung gegen eine Person des öffentlichen Lebens ein Streitwert von 10.000 EUR anzunehmen ist, hinzu kommt der Schmerzensgeldanspruch und damit ist nicht das Amtsgericht zuständig, sondern das Landgericht. Warum diese Richterin aus Rheine alle Strack-Zimmermann Fälle an sich zieht und dann auch immer ohne eine mündliche Verhandlung entscheiden will, ist völlig unverständlich.</p>
<p>Hierzu meint der Kollege Alexander Brockmeier, dass er die Unzuständigkeit des Amtsgericht in Rheine nicht nachvollziehen kann, da das AG Rheine in vergleichbaren Fällen einen Streitwert von 1.600,00 EUR angenommen habe. Es sei nicht ersichtlich, weshalb im vorliegenden Fall von der bisherigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Rheine abgewichen werden sollte. Das kann ich Ihnen sagen, Herr Kollege: alleine der ebenfalls eingeklagte Unterlassungsanspruch hat einen Streitwert von 10.000 EUR. Dies habe ich der zuständigen Richterin auch mitgeteilt und nun einen Befangenheitsantrag gegen diese Richterin gestellt, deren mir bekannte Urteile auch in der Sache offensichtlich als Fehlurteile zu bewerten sind.</p>
<p>Pikant bei dem Strack-Zimmermann System ist auch, dass man die Verfahren nicht nur vor dem falschen Gericht führt, sondern die Schmerzensgeldansprüche dann auch noch steuerfrei sind, im Gegensatz zu den offenkundig als viel zu gering veranschlagten Anwaltskosten. Apropos Anwaltskosten, wie mir nun mitgeteilt wurde, haben die Mandanten in diesen Verfahren das Problem keinen Anwalt zu finden, da bei dem viel zu geringen Streitwert die angerufenen Anwälte die Fälle nicht übernehmen wollen – unwirtschaftlich.</p>
<p>Was mich interessieren würde: in wie vielen Fällen hat die Richterin aus Rheine entgegen ihrer Zuständigkeit inzwischen Unterlassungen ausgesprochen und Schmerzensgelder zugesprochen. Rede wir hier von hunderten, oder gar von tausenden Verfahren?</p>
</div><div class="fusion-separator fusion-full-width-sep" style="align-self: center;margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:24px;margin-bottom:24px;width:100%;"><div class="fusion-separator-border sep-single sep-solid" style="--awb-height:20px;--awb-amount:20px;border-color:var(--awb-color3);border-top-width:1px;"></div></div><div class="fusion-text fusion-text-11"><p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=501URTMlzdE" target="_blank" rel="noopener">Als Video bei YouTube anschauen</a></p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Wann ist eine Frau eine Frau?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jul 2023 13:30:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der „Aktivist Mann“, Mateo Westfal, ist bereits für seinen „Gonzo Journalismus“ bekannt. Er berichtete u.a. vom sogenannten Sturm auf den Reichstag, was ihm ein Verfahren wegen Landfriedensbruch einbrachte – welches in zwischen sang und klanglos von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt werden musste. Inzwischen macht Westfal Videos, in denen er Menschen auf der Straße konfrontiert, so  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-10 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-9 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-12"><p><strong>Der „Aktivist Mann“, Mateo Westfal, ist bereits für seinen „Gonzo Journalismus“ bekannt. Er berichtete u.a. vom sogenannten Sturm auf den Reichstag, was ihm ein Verfahren wegen Landfriedensbruch einbrachte – welches in zwischen sang und klanglos von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt werden musste.</strong></p>
<p>Inzwischen macht Westfal Videos, in denen er Menschen auf der Straße konfrontiert, so auch Markus Tessa Ganserer, die Quotenfrau der Grünen im Bundestag. Dabei ist Ganserer geschlechtlich gesehen ein Mann, wird aber von den Grünen als Frau anerkannt. Darüber berichtete schon die Zeitschrift Emma und meint: „Statt einer Frau sitzt also jetzt ein Mensch auf diesem Platz, der körperlich und rechtlich ein Mann ist, sich jedoch als Frau „fühlt“. Möglich ist das bei den Grünen, weil die Partei in ihrem „Frauenstatut“ erklärt: „Von dem Begriff ‚Frauen‘ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.“ Diese parteiinterne Klausel wurde nun jedoch de facto von den deutschen Wahlbehörden übernommen: Ganserer wird im Bundestag und statistisch als Frau geführt.“</p>
<p>Westfal fing Ganserer vor dem Bundestag ab, filmte Ganserer und bemerkte in dem Video: „Mann ist Mann und Frau ist Frau“. Zudem machte er zusammen mit Ralf Bühler Scherze: „Es fühlt sich als Frau“, sagten die beiden in dem Video. Dies brachte Westfal eine Anzeige wegen Beleidigung ein. Das Amtsgericht Berlin verurteilte den Aktivist Mann deshalb auch wegen Beleidigung. Dagegen sind wir in Berufung gegangen und haben nun vor dem Berliner Landgericht (LG) gewonnen.</p>
<p>Die Richter des LG Berlin haben sich unser rechtlichen Überzeugung angeschlossen. Zunächst ist schon fraglich, ob „es fühlt sich als Frau“, überhaupt eine Beleidigung ist, denn Ganserer wechselte in der Vergangenheit häufiger zwischen den Geschlechtern. Jedenfalls handelte es sich um eine spontane Äußerung und diese muss im politischen Meinungsstreit erlaubt sein, befand auch das LG Berlin. Demnach gab das LG Berlin der Meinungsfreiheit nach Art.5 GG den Vorzug. Bemerkenswert ist an dem Fall auch, dass die Pressestelle der Berliner Polizei meinen Mandanten bereits vorverurteilt hatte und schon vor dem Verfahren von einer Beleidigung sprach. Dies übernahmen zahlreiche Gazetten, die nun nach dem Freispruch nicht mehr berichteten. Ihre PR Arbeit ist getan und das Berufungsurteil aus Berlin interessiert nun wenig.</p>
<p>Aber in der Tat ist eine gesellschaftliche Diskussion über das Thema dringend erforderlich. Wann ist eine Frau eine Frau? Ganserer kämpft für ein neues Personenstandsgesetz, nachdem sich jeder auch ohne eine geschlechtsangleichende OP als Frau im Personalausweis eintragen lassen kann. Aber ändern Gesetze etwas an der Einstellung der Menschen? Gesetze ohne gesellschaftliche Akzeptanz sind meiner Ansicht nach eine ganz schlechte Idee. Die Mehrzeit der Menschen wird eine Person jedenfalls nicht als eine Frau anerkennen, nur weil dies im Ausweis steht. Nach meinem Gespräch mit Monika Donner als Österreich habe ich erfahren, dass eine Person die zwar körperlich ein Mann ist, aber als Frau Auftritt als Transvestit zu bezeichnen ist. Donner kämpfte in Österreich auch gegen den OP Zwang, da dieser teilweise dazu geführt hat, dass sich Menschen danach sogar das Leben genommen haben.</p>
<p>Demnach wäre Markus Tessa Ganserer als ein Transvestit einzuordnen. Mit Perücke im Bundestag sehe ich darin auch kein Problem, aber im Schwimmbad in der Damendusche kann ich mir nicht vorstellen, dass die Frauen davon begeistert wären. Vielleicht macht Grönemeyer ja mal ein Lied zu dem Thema: Wann ist eine Frau, eine Frau? Auf den Text wäre ich jedenfalls sehr gespannt. Westfal ist nun schon das nächste Verfahren ins Haus geflattert, weil er Lars Klingbeil auf der Straße gefilmt hatte – ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, wird ihm diesmal vorgeworfen.</p>
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