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	<title>Der Strafrecht Blog von Rechtsanwalt Pankalla aus Köln</title>
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		<title>Masken Revisionsverfahren in Hannover / Celle</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/masken-revisionsverfahren-in-hannover-celle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Oct 2025 05:22:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schon wieder muss ich gegen ein Urteil aus Hannover in die Revision gehen. Dabei hätten es die Richter diesmal doch besser wissen müssen, da ich schonmal in der Revision gegen ein Masken-Urteil aus Hannover gewonnen habe. Abermals machte man den Gerichtssaal zu einer Show-Bühne und lud den großen Angst-Experten Prof. Dr. Bandelow als Experten  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Schon wieder muss ich gegen ein Urteil aus Hannover in die Revision gehen. Dabei hätten es die Richter diesmal doch besser wissen müssen, da ich schonmal in der Revision gegen ein Masken-Urteil aus Hannover gewonnen habe. Abermals machte man den Gerichtssaal zu einer Show-Bühne und lud den großen Angst-Experten Prof. Dr. Bandelow als Experten ein – warum bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.</p>
<p><strong>Experte Prof. Bandelow redete am Beweisthema vorbei</strong><br />
Es ging um die Frage, ob sich meine Mandantin sich wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnis (Masken-Attest) strafbar gemacht hatte. Darüber wurde aber gar nicht verhandelt, sondern es wurde in den Fokus gestellt, unter welchen Umständen ein Arzt ein Attest ausstellen darf. Hierzu hatte man den großen Angst-Experten Prof. Bandelow geladen, der eine ganz eigene Theorie aufstellte.</p>
<p>Der Arzt müsse abwiegen, ob das Wohl seines Patienten im Vordergrund stehe, oder das Wohl der Allgemeinheit. Da der Virus aber so gefährlich sei, hätte kein Arzt unter keinen Umständen jemals ein Attest ausstellen dürfen. Ganz zum Wohlwollen des Gerichts, welche von dem Experten begeistert war. Dabei ist eine solche Theorie allenfalls die persönliche Meinung des Experten, denn der Gesetzgeber hat eine solche Abwägung bereits getroffen, und zwar in der Corona Verordnung selbst.</p>
<p><strong>Fragen an den Experten in der mündlichen Verhandlung</strong></p>
<p>Auf meine Nachfrage, wie hoch die Gefahr, denn damals im Jahre 2022 denn gewesen sei, meinte der „Experte“ Bandelow, dass es ohne die Corona Maßnahmen (Masken) über 120.000.000 Todesopfer gegeben hätte.</p>
<p>Auf Nachfrage, woher er dies nehmen würde, hatte er keine Antwort. Dabei sollte es auch nicht die Expertise eines Psychologen sein, sich zu Viruserkrankungen zu äußern. Jedenfalls gab er noch an, dass ein Mitglied seiner Familie an der Spanischen Grippe gestorben sei. Zudem sei der Virus zum Tatzeitpunkt, also im Jahre 2022, so gefährlich gewesen, dass kein Arzt unter keinen Umständen jemals dazu berechtigt gewesen wäre, ein Attest zur Maskenbefreiung auszustellen, da der Arzt abzuwägen habe, zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem Schutz des Einzelnen. Nach einer solchen Abwägung hätte kein Arzt jemals ein Attest ausstellen dürfen. Ansonsten hätten diese Menschen auch zuhause bleiben können.</p>
<p>Auf Nachfrage, wie viele Menschen, denn an dem Corona Virus gestorben seien und ob ihm bekannt sei, dass es im Jahre 2020 eine Untersterblichkeit gegeben habe, meinte der Sachverständige, dass er die Frage nicht verstehen würde. Der Hinweis an den Vorsitzenden, dass der Experte kein Virologe und insbesondere auch kein Epidemiologe sei und sich daher dazu gar nicht äußern könne, wurde schlicht ignoriert.</p>
<p>Wenn der Sachverständige Bandelow meint, dass ein Arzt eine Abwägung machen müsse, zwischen den Interessen des Patienten und der Allgemeinheit, dann aber keinerlei Kenntnis von Virologie und Epidemiologie besitzt, dann kann er eine solche vorzunehmenden Abwägung nicht mal selbst beurteilen, wie sollten dann also die Mediziner, die der Angeklagten ein Attest ausgestellt habe, der Theorie der Experten Bandelow folgend eine solche Abwägung treffen können.</p>
<p>Genau deshalb hatte ich das Landgericht Hannover um die Ladung der Sachverständigen Prof. Ines Kappstein gebeten, was ohne sachliche Begründung abgelehnt wurde. Mit der Frage, wann ein Attest anzuerkennen ist, hat sich bereits das OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2022 &#8211; 2 Ss 58/22, auseinandergesetzt. Der Beschluss sagt aber rein gar nichts dazu aus, in welcher Form eine Untersuchung stattgefunden haben muss und welche genauen Untersuchungen für die Ausstellung eines Attests erforderlich sind. Hierzu konnte auch der Sachverständige nichts beitragen.</p>
<p>Die „Abwägungstheorie“ des Sachverständigen zwischen der Gesundheit der Allgemeinheit und der Gesundheit der Maskenträgerin hat der Gesetzgeber bereits in der Corona-VO getroffen und darf daher vom Sachverständigen nicht im abweichenden Sinne getroffen werden. Der Sachverständige hat sich nicht zur normativen Abwägung, sondern zu den medizinischen Fakten zu äußern. Es kommt hinzu, dass der Dr. Bandelow auch keine Fachkunde von Immunologie besitzt.</p>
<p>Bereits in der Vergangenheit hatte sich Bandelow in unglaublicher Weise geäußert, so dass nicht davon auszugehen war, dass er ein unabhängiger Experte ist. So äußerte sich Bandelow in der Zeitschrift Focus und propagierte dort die verfassungswidrige 2G+ Regelung: „Ich würde eher sagen, dass sich die Geimpften sicher fühlen. Durch die 2G oder 2G+-Regelungen ist das Risiko deutlich reduziert. Klar kann man sich auch in einer Bar mit Geimpften anstecken, aber wahrscheinlich trifft uns die Erkrankung dann nicht in voller Härte. Wir gehen also ein kalkulierbares Risiko ein, so wie wir das auch sonst machen, wenn wir bei dichtem Verkehr auf die Autobahn fahren. Zunehmend gewöhnen wir uns an Gefahren und handeln nachlässiger“. Und: „Man kann die Nichtgeimpften zwar nicht abführen oder zwangsimpfen, aber wir können sie von allen Möglichkeiten ausschließen und uns so vor ihnen schützen.“</p>
<p><strong>Diagnosen im Attest und erforderliche Untersuchungen</strong></p>
<p>Richtig ist, dass wenn keine Untersuchung stattgefunden hätte, das Attest als rechtlich als falsch zu bewerten gewesen wäre. Genau diese Feststellung konnte eben nicht getroffen werden. Dabei ist es auch kein Indiz dafür, dass das Attest „falsch“ sein können, dass die Angeklagte für den Prozess im Arbeitsrecht ihren Arzt gebeten hatte Diagnosen in das Attest aufzunehmen.</p>
<p>Dies belegt vielmehr die gegenteilige Annahme, dass sie unter freiwilliger Aufgabe des Daten- und Patientenschutzes dazu bereit gewesen ist, ihre Diagnosen offenzulegen, da für den Prozess im Arbeitsrecht die Offenlegung der Diagnose erforderlich war.</p>
<p>Diesbezüglich ist zu unterscheiden bezüglich dem „normalen“ Alltagsattest (auch Community Attest genannt), für das eben keine Offenlegung der Diagnosen erforderlich ist und ein Attest im Arbeitsrecht, bei dem eine Diagnose nach herrschender Auffassung der Rechtsprechung offenzulegen sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 – 13 B 1368/20 -, juris Rn. 11ff.</p>
<p>Ein weit verbreiteter Irrtum, der auch immer wieder auf den Demos zu beobachten war, auf denen die Polizei den Demonstranten das Attest einfach wegnahm und behauptete, dieses sei falsch – weil es keine Diagnose enthalte.</p>
<p>Ob Untersuchungen und feststehenden Befunde ausreichend für die Ausstellung eines Attests sind, entzieht sich schlicht der richterlichen Bewertung, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2022 &#8211; 2 Ss 58/22. Dem Gericht steht es gar nicht zu, eine ärztliche Expertise einfach als „falsch“ einzustufen. Vielmehr noch: Das Gericht hat – ohne selbst eine Fachkunde zu besitzen – das Untersuchungsergebnis von Ärzten ohne weitere Begründung als „falsch“ bzw. ein „Gefälligkeitsattest“ postuliert. Eine solche Bewertung steht dem Gericht nicht zu. Es kommt für die Frage, ob ein (Masken-) Attest richtig oder falsch ist, lediglich darauf an, ob eine körperliche Untersuchung stattgefunden hat (vgl. bei Fischer StGB, § 278 Rn.).</p>
<p>Eine solche körperliche Untersuchung fand jedoch, wie das Gericht selbst festgestellt hat von beiden Ärzten statt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich eben nicht um einen körperliche, sondern um eine psychologische Beeinträchtigung handelt, welche als eine Ausnahme in der Corona Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass die Angeklagte auch nur irgendwelche falschen Angaben zu ihrer Gesundheit machte.</p>
<p>Welche Form der Untersuchung erforderlich und so konkludent miterklärt wird, ist einzelfallabhängig und nach medizinischen bzw. medizinrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, LG Freiburg (Breisgau) 2. Große Strafkammer, Beschluss vom 05.08.2021 &#8211; 2 Qs 36/21. Es gibt Krankheitsfälle, in denen es sich entweder nach der Art der Erkrankung oder der seelischen Verfassung des Patienten für den gewissenhaften Arzt verbietet, eine körperliche Untersuchung oder eine persönliche Befragung des Patienten vorzunehmen. In solchen Fällen genügt der Arzt der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht auch im Rahmen des § 278 StGB, wenn er vor der Ausstellung des Gesundheitszeugnisses sich auf andere Weise zuverlässig über den Gesundheitszustand des Patienten unterrichtet, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 &#8211; 1 Ss 24/05 -, juris Rn. 24.</p>
<p><strong>Vorsatz zum Gebrauch eines falschen Attests konnte nicht belegt werden</strong></p>
<p>Jedenfalls konnte meiner Mandantin auch kein Vorsatz nachgewiesen werden, dass sie ein falsches Attest im Rechtsverkehr gebraucht hatte. Dass sie von der Richtigkeit des Attest ausgegangen ist, zeigt vielmehr, dass sie selbst es war, die die Polizei gerufen hatte, als sie in einem Geschäft nicht bedient wurde. Demnach kann man nicht von einem Vorsatz ausgehen, vgl. hierzu auch AG München (824 Cs 234 Js 109736/21).</p>
<p>Eine Täuschung muss auf das Hervorrufen der Fehlvorstellung über die Echtheit der Urkunde gerichtet sein, vgl. MüKo, § 267 Rn. 204. Außerdem muss die Täuschung darauf gerichtet sein, den Täuschungsadressaten zu einem rechtserheblichen Verhalten zu veranlassen, vgl. AnwaltsKommentar, § 277 Rn. 14. Dies muss der Täter als sicher voraussetzen oder wissen, AnwaltsKommentar, § 267 Rn. 30.</p>
<p>Die Angeklagte hat sich zu Recht auf die Einschätzung ihrer Ärzte verlassen. Zudem war es die Angeklagte selbst, die die Polizei rief, als Zweifel an dem Attest geltend gemacht wurden. Genau dies zeigt, dass die Angeklagte an die Richtigkeit ihres Attests glaubte. Einen besseren Beleg dafür, dass die Angeklagte eben keinen Vorsatz für den Gebrauch eines angeblich falschen Attest hatte, gibt es doch gar nicht. Kein Mensch würde selbst die Polizei rufen, wenn er bzw. sie denken würde, dass das Attest nicht wirksam bzw. falsch wäre.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Ist der Begriff &#8222;Pädo Kita&#8220; strafbar?</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/ist-der-begriff-paedo-kita-strafbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Oct 2025 05:57:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>NEIN, wenn es dafür einen ausreichenden Tatsachenhintergrund gibt!Mein Mandant hatte zu einer Demo gegen eine Kita aufgerufen, die in dem Demo Flyer als eine „Pädo Kita“ bezeichnet wurde. Der Anzeigenerstatter fühlt sich durch diese Bezeichnung beleidigt und stelle Strafanzeige. Der Beschuldigte (Matthäus Westfal, bekannt auch als "Aktivist Mann") sei öffentlich bekannt, aus der rechten Szene.  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-2" style="--awb-content-alignment:justify;"><p><strong>NEIN, wenn es dafür einen ausreichenden Tatsachenhintergrund gibt!</strong></p>
<p>Mein Mandant hatte zu einer Demo gegen eine Kita aufgerufen, die in dem Demo Flyer als eine „Pädo Kita“ bezeichnet wurde. Der Anzeigenerstatter fühlt sich durch diese Bezeichnung beleidigt und stelle Strafanzeige. Der Beschuldigte (Matthäus Westfal, bekannt auch als &#8222;Aktivist Mann&#8220;) sei öffentlich bekannt, aus der rechten Szene. Ist das ein Grund für Ermittlungen? Offenbar ja, gegen meinen Mandanten wurde bereits in zahlreichen Fällen (inzwischen 30 Verfahren!) ermittelt und fast alle Verfahren wurden eingestellt. Ich nenne dies inzwischen Staatsmobbing. Denn bei richtiger rechtlicher Einordnung, handelt es sich selbstverständlich um Meinungsfreit &#8211; die immernoch strafrei im besten Rechtsstaat aller Zeiten ist. Dies hätte ich die Staatsanwaltschaft wissen müssen, gleichwohl wollte man meinen Mandanten mal wieder vor Gericht ziehen.</p>
<p>Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem wir Staatsanwaltschaft und Gericht über die Grundsätze der Meinungsfreiheit aufgeklärt haben. Auf den Kosten ist mein Mandant aber mal wieder sitzen geblieben. Für die Bezeichnung gab es genug Hintergründe, so dass die Aussage auf dem Flyer nicht zu beanstanden war. Eine Personalie bei der schwul-lesbischen Kita bereitet bereits Bauchschmerzen: Im Vorstand des Gesellschafters der Schwulenberatung sitzt Pädophilie-Verfechter Rüdiger Lautmann (86). Der häufig geäußerte Vorwurf gegen ihn: Er befürworte Pädophilie. 1994 veröffentlichte er das Buch „Die Lust am Kind. Es besteht daher ein Tatsachenhintergrund für die Bezeichnung, dies hätte die Staatsanwaltschaft auch selbst ermitteln können, was sie nicht tat und stattdessen Anklage erheben wollte. Sind die Staatsanwaltschaften also zu faul zu ermitteln, oder sind ihre Beschuldigten politisch motiviert. Zu der Einschätzung müssen wir inzwischen leider kommen, da mein Mandant bereits mehrfach falsch verdächtigt wurde &#8211; von Seiten der Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Wer wie mein Mandant, Aktivist Mann, heiße Themen wie Pädo, Trans, oder Corona anspricht, der landet in Deutschland oft vor Gericht, oder seine Känale werden rechtswidrig gelöscht. Aktuell sind wir mit YouTube in Verhandlung, damit sein Kanal wieder freigeschaltet wird. Ein<a href="/news-urteile/ergebnisse-des-us-sonderunterausschuss-zur-coronavirus-pandemie/"> US-Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie</a> hat bereits festgestellt, dass die Biden-Regierung undemokratische und wahrscheinlich verfassungswidrige Methoden einsetzte – darunter den Druck auf Social-Media-Unternehmen, bestimmte COVID-19-Inhalte zu zensieren –, um das zu bekämpfen, was sie als Fehlinformation ansah.</p>
</div></div></div></div></div><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling fusion-no-small-visibility" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-video fusion-youtube" style="--awb-max-width:800px;--awb-max-height:450px;--awb-align-self:center;--awb-width:100%;--awb-margin-top:22px;"><div class="video-shortcode"><div class="fluid-width-video-wrapper" style="padding-top:56.25%;" ><iframe class="fusion-hidden" data-privacy-type="youtube" src="" title="YouTube video player 1" data-privacy-src="https://www.youtube.com/embed/1r0aywBjm-k?wmode=transparent&autoplay=0" width="800" height="450" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture;"></iframe><div class="fusion-privacy-placeholder" style="width:800px; height:450px;" data-privacy-type="youtube"><div class="fusion-privacy-placeholder-content"><div class="fusion-privacy-label">Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt YouTube Ihre Einwilligung um geladen zu werden.</div><button data-privacy-type="youtube" class="fusion-button button-default fusion-button-default-size button fusion-privacy-consent">Akzeptieren</button></div></div></div></div></div></div></div></div></div><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-4 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling fusion-no-medium-visibility fusion-no-large-visibility" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-3 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-video fusion-youtube" style="--awb-max-width:600px;--awb-max-height:360px;--awb-align-self:center;--awb-width:100%;--awb-margin-top:22px;"><div class="video-shortcode"><div class="fluid-width-video-wrapper" style="padding-top:60%;" ><iframe class="fusion-hidden" data-privacy-type="youtube" src="" title="YouTube video player 2" data-privacy-src="https://www.youtube.com/embed/1r0aywBjm-k?wmode=transparent&autoplay=0" width="600" height="360" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture;"></iframe><div class="fusion-privacy-placeholder" style="width:600px; height:360px;" data-privacy-type="youtube"><div class="fusion-privacy-placeholder-content"><div class="fusion-privacy-label">Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt YouTube Ihre Einwilligung um geladen zu werden.</div><button data-privacy-type="youtube" class="fusion-button button-default fusion-button-default-size button fusion-privacy-consent">Akzeptieren</button></div></div></div></div></div></div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>BuVO Funghi – Scheidenpilz vor dem OLG Köln</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/buvo-funghi-scheidenpilz-vor-dem-olg-koeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Aug 2025 11:32:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Basisdemokratische Partei Deutschland wurde im Jahr 2020 im Umfeld der Proteste gegen COVID-19 Maßnahme gegründet. Erklärtes Parteiziel ist es, die Basisdemokratie in Gesellschaft und Politik zu stärken, da viele Lebensbereiche von Wirtschaftsinteressen, Gewinnmaximierung und politischem Machterhalt beherrscht seien. Gemäß diesem Anspruch sollen die als „Menschheitsfamilie“ bezeichneten Mitglieder die inhaltliche Ausrichtung bestimmen. Kritik aus den  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-5 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-4 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-3" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Die Basisdemokratische Partei Deutschland wurde im Jahr 2020 im Umfeld der Proteste gegen COVID-19 Maßnahme gegründet. Erklärtes Parteiziel ist es, die Basisdemokratie in Gesellschaft und Politik zu stärken, da viele Lebensbereiche von Wirtschaftsinteressen, Gewinnmaximierung und politischem Machterhalt beherrscht seien. Gemäß diesem Anspruch sollen die als „Menschheitsfamilie“ bezeichneten Mitglieder die inhaltliche Ausrichtung bestimmen.</p>
<p>Kritik aus den eigenen Reihen scheint bei der Basis aber nicht erwünscht zu sein. Querdenker ja, aber nicht in den eigenen Reihen &#8211; da ist dann Schluss mit lustig! Da versteht die Basis und ihr Vorstand wohl keinen Spaß mehr. Als mein Mandant ein Satire-Video über die Querdenkerin im Bundesvorstand (BuVo) macht, fing er sich gleich eine Strafanzeige ein, da sich die Dame beleidigt fühlte. In dem Video wurde Frau L. das Audio eines Werbespots gegen Scheidenpilz in den Mund gelegt.</p>
<p>Offensichtlich Satire urteilte das Amtsgericht Bergheim und sprach meinen Mandanten frei. Die Berufung vor dem Landgericht Köln lief dann weniger erfolgreich, die Richterin die augenscheinlich aus dem Fall eine Männlein-Weiblein Sache machen wollte, verurteilte meinen Mandanten wegen eines angeblichen Verstoß gegen Bildrechte, da er die Querdenkerin in dem Video gezeigt hatte.</p>
<p>Stellt sich die Frage, wie man ein Satire Video machen kann, wenn man Politiker nicht mehr in Video zeigen darf. Wäre dies der Fall, so müssen täglich auf YouTube tausende von Video gelöscht werden und die ZDF heute Show könnte ihren Betrieb einstellen. Dass dieses Ergebnis so nicht stehen bleiben konnte, bestätigte dann auch das OLG Köln auf unsere Revision und stellte das Verfahren mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft ein.</p>
<p>Zunächst besteht bei sog. Reaction Videos ein Zitatrecht und ferner müssen die Belange der Beteiligten abgewogen werden. Eine solche Abwägung fällt zu Gunsten meines Mandanten aus, da die Frau L. nicht in ihrer privaten Umgebung gezeigt wurde, sondern es sich um ein Wahlwerbe-Video der Basis Partei gehandelt hat, § 23 I Nr. 1 KUG lässt die Veröffentlichung von Bildnissen „aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ auch ohne Einwilligung des Abgebildeten zu.</p>
<p>Die Grenzen der Kritik im politischen Meinungsstreit sind weit zu ziehen, bestätigte bereits das BVerG bereits, vgl. BVerfG Beschluss vom 19.12.2021 – 1 BvR 1073/20 = NJW 2022, 680 Rn. 29 ff. Frau L. ist „die Querdenkerin im Bundesvorstand“ der Partei „die Basis“. Mit dem ursprünglichen Video hatte sie sich nicht als eine Privatperson an die Öffentlichkeit begeben, sondern als eine Politikerin des Bundesvorstands und erklärt, warum wählen so wichtig sei und warum man grade die Partei „die Basis“ wählen sollte. Das Video unterfällt daher der Meinungs- und Satirefreiheit.</p>
<p>Die Fallbesprechung mit meinem Mandanten sehen Sie <a href="https://www.youtube.com/watch?v=mC9vfwc3R7I" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
</div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/buvo-funghi-scheidenpilz-vor-dem-olg-koeln/">BuVO Funghi – Scheidenpilz vor dem OLG Köln</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwalt-pankalla.de">Rechtsanwalt Pankalla</a>.</p>
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		<title>Satire Posting über Ricarda Lang – Strafverfahren eingestellt</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/satire-posting-ueber-ricarda-lang-strafverfahren-eingestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 09:17:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kürzlich hatte ich einen Fall auf dem Tisch, bei dem die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt/ Main zunächst einen Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung wegen einem Satirebild von Frau Ricarda Lang bejahen wollte. Bei dem Posting auf „X“ sah man eine leicht bekleidete Frau Lang auf dem Schoß von Robert Habeck, mit dem Kommentar: „ich hatte einen  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-6 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-5 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-4" style="--awb-content-alignment:justify;"><p><strong>Kürzlich hatte ich einen Fall auf dem Tisch, bei dem die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt/ Main zunächst einen Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung wegen einem Satirebild von Frau Ricarda Lang bejahen wollte. Bei dem Posting auf „X“ sah man eine leicht bekleidete Frau Lang auf dem Schoß von Robert Habeck, mit dem Kommentar: „ich hatte einen ganz schlimmen Alptraum“.</strong></p>
<p>Die Kölner StA wollte die Frankfurter unterstützen, weil diese einen sog. Aktionstag gegen Frauenhass geplant hatte. Trotz des offensichtlichem „Verfolgungsdrangs“ der StA Köln, reagierte die Geschädigte Ricarda Lang nicht und stellte eben keinen Strafantrag, damit wäre die Akte im Normalfall zuzuklappen gewesen, da weder ein Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung vorlag und der erforderliche Strafantrag für eine Beleidigung fehlte.</p>
<p>Wie sie sich denken können, gab sich die Kölner StA damit aber nicht zufrieden. Ein „Trick“ der Staatsanwälte ist es, dass sie, wenn keine Strafanzeige vorliegt, sie nach dem (neuen) § 188 StGB vorgehen wollen, für den kein Antrag erforderlich ist.</p>
<p>§ 188 StGB richtet sich an „im politischen Leben des Volkes stehende Personen“. Dabei ist der geänderte § 188 StGB seit seiner Einführung rechtspolitisch umstritten. Eingeführt um vor allem Kommunalpolitiker zu schüzen und zwar vor sog. „Fake News“, wird § 188 StGB nun vornehmlich auch für Bundespolitikern wie Habeck, Strack-Zimmermann und Co. „in Anspruch“ genommen, dies war aber gar nicht die Intension des Gesetzgebers.</p>
<p>§ 188 StGB stellt keine Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB unter Strafe. Es geht vielmehr um üble Nachreden oder Verleumdungen im Sinne von §§ 186, 187 StGB. Bei diesen Paragrafen wird in einem Kommunikationszusammenhang mit Dritten dem Opfer eine ehrenrührige Tatsache zugeschrieben. Im Gegensatz zu § 185 StGB (Beleidigung), bei dem der Täter eigene Missachtung ausdrückt, schürt der Täter bei § 186 StGB also eine fremde Missachtung.</p>
<p>Und damit es auch die StA in Frankfurt/ Main und die StA Köln verstehen: es ist zwar gemein, wenn man in einem satirischem Post, jemanden wegen seiner Körperfülle durch den Kakao zieht, strafbar ist dies jedenfalls nach § 188 StGB nicht – denn unverkennbar ist Frau Lang eben dick!</p>
<p>Was soll daran aber eine Fake-News sein soll, außer, dass es für Anhänger der Grünen vielleicht ärgerlich ist, erschließt sich mir nicht. Man kann dies sicherlich als eine Geschmacklosigkeit bewerten, aber eben nicht als strafbar.</p>
<p>Die nächste Frage wäre dann ja auch noch, wie ein solches Satire-Posting tatsächlich dazu geeignet sein soll, das öffentliche Wirken der Frau Ricarda Lang erheblich zu erschweren, wie § 188 StGB dies voraussetzt. Mit dieser butterweichen Formulierung ist Tür und Tor für eine Gesinnungsjustiz eröffnet, oder wie Dr. Alexander Heinze &#8211; Akademischer Rat a.Z. am Institut für Kriminalwissenschaften in der Abteilung für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Göttingen – es ausdrückt:</p>
<p>Gerade bei Ehrverletzungen über die Medien entbehrt diese Entwicklung nicht einer gewissen Ironie, war der Reiz einer &#8222;Bestrafung&#8220; über das Zivilrecht doch darauf zurückzuführen, dass strafrechtliche Novellen zum Schutz vor Medienmissbrauch in der Vergangenheit am Widerstand der Medien und öffentlichen Meinung scheiterten.</p>
<p>Warnungen von Experten und Sachverständigen aus der Wissenschaft werden in Gesetzgebungsprozessen zwar gehört, im Ergebnis aber oft ignoriert. Natürlich ist es dem Gesetzgeber unbenommen, auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren. Und der Ruf nach einer frischer Gesetzgebung ist letztlich auch das Resultat offen formulierter Strafnormen. Doch handelt es sich, erstens, bei vielen gesetzgeberischen Debatten um Scheingefechte, die fehlende Ressourcen bei der Strafverfolgung kaschieren sollen; wird, zweitens, die Rolle der Gerichte in diesen Debatten unterschätzt; und sind, drittens, systemwidrige Gesetzgebungsschritte zwar kaum vermeidbar, doch beherrschbar: indem der reflexartige Ruf nach frischer Strafgesetzgebung nicht auf einen Monolog der Rufenden reduziert wird, sondern zu einem Dialog mit dem Gesetzgeber wächst.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht betont zudem, dass &#8222;grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik&#8220; an der Bundesregierung rechtlich zulässig ist. Die Hürden für eine Untersagung der Äußerung liegen in dieser Konstellation höher als in einer privaten Auseinandersetzung, da die Grundrechte keinen Ehrschutz für den Staat gewähren, wie dies bei Bürgerinnen und Bürgern der Fall ist. In vorherigen Entscheidungen hat das BVerG bereits die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit hervorgehoben.</p>
<p><strong>Sich über den Staat und auch über Politiker lustig zu machen, gehört zu einer Demokratie dazu. Verallberungen müssen daher auch möglich sein, ansonsten haben wir Verhältnisse wie in der DDR, wenn Machtkritik nicht mehr erlaubt sein darf. Das in Frage stehende Posting über Ricarda Lang unterfällt damit der Meinungs- bzw. Satirefreiheit. Dass es sich offensichtlich um Satire handelt, kann jeder erkennen – auch wenn nicht jeder darüber lachen kann, oder muss.</strong></p>
<p>Was allerdings im Sinne von § 188 StGB daran eine Fake News sein soll, und dies ist ja die Zielrichtung des § 188 StGB ist ebenfalls nicht ersichtlich. Da Frau Lang selbst auch keinen Strafantrag gestellt hat, wäre das Verfahren an der Stelle einzustelllen gewesen, anstatt eine Strafbarkeit nach dem § 188 StGB konstruieren zu wollen.</p>
<p>Von Seiten der StA sollte also auch darauf geachtet werden, dass hier über den § 188 StGB nicht ein „zwei Klassen-Strafrecht“ aufgemacht wird. Auf der einen Seite der normale Bürger, der keinen Strafantrag gestellt hat, wenn er meint in seiner Ehre verletzt worden zu sein und auf der anderen Seite dann Bundespolitikerinnen, für die man dann auch noch aktiv ermittelt, die keine Strafanzeige gestellt haben, dann aber angeblich in ihrem politischen Wirken beeinträchtigt wurden. Das Recht auf Meinungsfreiheit gehe darauf zurück, auch Machtkritik äußern zu können, führte das Verfassungsgericht aus. Die Kritik an der Bundesregierung sei auch dann geschützt, wenn sich dabei Tatsachen und Meinungen vermengten.</p>
<p>Sich über dicke Frauen, aber auch über dicke Männer lustig zu machen, ist sicherlich geschmacklos. Es ist aber nicht strafbar und es stellt eben keinen Fall des § 188 StGB dar. Wenn Satire derartig verfolgt werden würde, dann wäre dies nämlich zum Schaden der Demokratie und der Meinungs- und Satirefreiheit.</p>
<p><strong>Das Kölner Amtsgericht folgte meiner Argumentation und stellte das Verfahren gegen meinen Mandanten ein.</strong></p>
<p>Tatsache ist aber auch, dass sich Bürger inzwischen Gedanken darüber machen, was sie posten können oder nicht. Viele haben Angst in die Mühlen der Justiz zu geraten und „verzichten daher schon freiwillig“ darauf, ihre Meinung zu äußern. Auf der anderen Seite gibt es im Internet auch täglich tausende von Beleidigungen, die auch zu Recht vor dem Gericht landen. Wie die Justiz das richtige Maß findet damit umzugehen, bleibt abzuwarten. Anstelle von Gerichten aber private Organisationen einzusetzen, die darüber wachen sollen, was zulässig oder unzulässig in Sinne der Meinungsfreiheit ist, halte ich für falsch. Eine tendenzöse Einschätzung der freien Meinung ist dann Tür und Tor geöffent, je nach Mindset der Organisation. Der „X“ Eigentümer Elon Musk klagt seinerseits aktuell gegen die Herausgabe von Nutzerdaten an solche Organisationen, da er ihnen nicht vertraut …</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Kriegstreiberin: Freispruch vor dem Straf- und Zivilgericht</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/kriegstreiberin-formalbeleidigung-oder-meinungsfreiheit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jun 2024 05:12:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ stellt die FDP Politikerin Agnes Strack-Zimmermann monatlich 250 Strafanzeigen gegen ihre Kritiker. Bei der Beurteilung dieser Fälle, die sich ganz überwiegend auf Äußerungen auf der Plattform X (früher Twitter) beziehen, kommt es darauf an, ob es sich bei den Äußerungen um eine sog. Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt, oder  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-7 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-6 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-5" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ stellt die FDP Politikerin Agnes Strack-Zimmermann monatlich 250 Strafanzeigen gegen ihre Kritiker. Bei der Beurteilung dieser Fälle, die sich ganz überwiegend auf Äußerungen auf der Plattform X (früher Twitter) beziehen, kommt es darauf an, ob es sich bei den Äußerungen um eine sog. Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt, oder ob die Aussagen der Meinungsfreiheit nach Art.5 Grundgesetz unterfallen.</p>
<p>Dabei stellt Frau Agnes Strack-Zimmermann zunächst Strafanzeige, um anschließend vor dem Zivilgericht auch noch Schmerzensgeld einklagen zu können. Nun stand am 29.05.2024 eine meiner Mandantinnen in Düsseldorf vor dem Strafgericht, weil sie Strack-Zimmermann als eine „Kriegstreiberin“ bezeichnet hatte. <strong>Das Verfahren endete mit einem Freispruch</strong>, weil es sich bei der Bezeichnung um eine Äußerung im politischen Meinungskampf gehandelt hatte.</p>
<p><strong>UPDATE: Gestern, am 20.06.2024, erhielten wir nun das Urteil vom Zivilgericht aus Rheine und auch dieses Verfahren haben wir gewonnen! Der Antrag auf Unterlassung der Meinungsäußerung und der Schadensersatz, welchen Strack-Zimmermann haben wollte, wurde abgelehnt. </strong></p>
<p>In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Mainz, geht es um die Bezeichnung als eine „widerliche korrupte Kriegstreiberin“. Dies ging dem Landgericht Mainz zu weit. Die Äußerung der Antragstellerin stellt sich im vorliegenden Fall, in dem sie in einem völlig davon losgelösten Kontext geäußert wird, jedoch nicht mehr als zulässige, überspitzte Kritik an den Mitgliedschaften der Antragsgegnerin in der Deutschen Atlantischen Gesellschaft, dem Förderkreis Deutsches Heer und der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik dar.</p>
<p>Das Mainzer Landgericht sah diese Äußerung jedoch nicht als generell unzulässig an, sondern insbesondere nur deshalb, weil die Äußerung in einem Zusammenhang gefallen war, mit dem Thema Krieg nichts zu tun hatte. Die Äußerung wurde nämlich als Reaktion auf einen Tweet von Frau Strack-Zimmermann zur Wahlrechtsreform sowie der Positionierung einzelner politischer Parteien zu diesem Gesetz, abgesetzt und hatte daher nichts mit einer Diskussion zum Thema Waffenlieferungen zu tun.</p>
<p>Generell gilt: weichenstellend für die Prüfung einer Grundrechtsverletzung ist die Erfassung des Inhalts der beanstandeten Äußerung, insbesondere die Klärung, in welcher Hinsicht sie ihrem objektiven Sinn nach das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen beeinträchtigt. Ziel der Deutung ist die Ermittlung des objektiven Sinns einer Äußerung. Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden, noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat.</p>
<p>Die Bezeichnung als Kriegstreiberin ist aus Sicht des Durchschnittslesers erkennbar darauf gerichtet, dass das Verhalten der Antragsgegnerin von der Antragstellerin in eine bestimmte Richtung hin gewertet wird. Der Durchschnittsleser entnimmt der Wertung der Antragstellerin, dass die Antragsgegnerin gegenüber Kriegen eine bestimmte &#8211; ggf. befürwortende &#8211; Position einnimmt, wobei dies aus der Sicht des Durchschnittslesers erkennbar überspitzt ist. Bei der Bezeichnung als Kriegstreiberin musste die Antragstellerin auch nicht diejenigen Tatsachen mitteilen, auf die sie ihre Bewertung möglicherweise stützt (vgl. BGH, NJW 1974, 1762).</p>
<p><strong>Formalbeleidigung oder Meinungsfreiheit</strong></p>
<p>Ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, ist aufgrund einer Abwägung des Rechts der Antragsgegnerin auf Schutz ihres Persönlichkeitsrechtes nach Art. 1, 2 Abs. 1 GG mit dem in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten Rechts der Antragstellerin auf Meinungsfreiheit zu entscheiden. Denn wegen der Eigenart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Rahmenrecht liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind.</p>
<p>Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 20. April 2010 &#8211; VI ZR 245/08 &#8211; juris, Rand-Nr. 12 m.w.N.). Welche Maßstäbe für diese Abwägung gelten, hängt grundsätzlich vom Aussagegehalt der Äußerung ab, also von deren Einstufung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung. Diese Unterscheidung ist deshalb grundsätzlich geboten, weil der Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz bei Meinungsäußerungen regelmäßig stärker ausgeprägt ist als bei Tatsachenbehauptungen (BGH, Urteil vom 05. Dezember 2006 &#8211; VI ZR 45/05 &#8211; juris, Rand-Nr. 14 m.w.N.). Bei wertenden Äußerungen treten die Belange des Persönlichkeitsschutzes gegenüber der Meinungsfreiheit grundsätzlich zurück, es sei denn, die in Frage stehende Äußerung stellt sich als Schmähkritik oder Formalbeleidigung dar.</p>
<p>Dies bedeutet: Äußerungen die einfach nur dazu gedacht eine Person fertig zu machen und diese in ihrer Ehre herabzusetzen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Äußerungen die aber in einem politischen Meinungskampf getätigt werden, wie auch Kriegstreiberin, sind erlaubt, aber auch nur dann, wenn es um eine Diskussion in der Sache geht. In dem Mainzer Fall war dies nach Ansicht des Landgerichts Mainz nicht so, da es hier nicht um das Thema Krieg ging, sondern um die Wahlrechtsreform. Der Beschluss aus Mainz hat trotzdem positive Aspekte, denn erstens stellt das Gericht klar, dass das Landgericht für diese Streitigkeiten zuständig ist, da der Streitwert mit über 5.000 Euro zu bemessen ist, was ich auch ständig beim Amtsgericht in Rheine vorgetragen habe und dort bisher auf taube Ohren gestoßen ist und zweitens, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro für die Aussage „widerliche korrupte Kriegstreiberin“ als überzogen angesehen wird &#8211; angemessen sei aber ein Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro.</p>
<p>Wichtig ist politischen Meinungskampf auf sozialen Netzwerken ist also: bleiben sich sachlich! Sie können zwar hart in der Sache diskutieren, aber sparen Sie sich dabei Kraftausdrücke, die als Formalbeleidigung bewertet werden – sie möchte wollen ja selbst auch nicht mit Schimpfwörtern überzogen werden! Bevor sie also in der Emotion zurückschrieben, lehnen sie sich zurück und überlegen genau, was sie meinen und wie sie dies auch sachlich zum Ausdruck bringen können – dann bekommen sie auch keinen gelben Brief vom Gericht.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Corona Polizei: erst gefoltert dann verurteilt</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/von-der-corona-polizei-gefoltert-und-verurteilt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Apr 2024 11:26:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mein Mandant Thomas G. ging für das Grundgesetz und eine freie Impfentscheidung an Ostern 2021 in Berlin auf die Straße. Im Tiergarten wurde er festgenommen, ohne dass man ihm sagte was er getan hatte. Nun wurde Thomas G. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen vom Berliner Amtsgericht verurteilt – wegen angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-8 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-7 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-6" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Mein Mandant Thomas G. ging für das Grundgesetz und eine freie Impfentscheidung an Ostern 2021 in Berlin auf die Straße. Im Tiergarten wurde er festgenommen, ohne dass man ihm sagte was er getan hatte. Nun wurde Thomas G. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen vom Berliner Amtsgericht verurteilt – wegen angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dass der Glauben an Demokratie und Rechtsstaat auf der Strecke bliebt, ist allzu verständlich. Nun schilderte mein Mandant, was ihm passiert ist, machen sie sich selber ein Bild, ob nicht der falsche auf der Anklagebank gelandet wir:</p>
<p>Ich war im Tiergarten. Meine Frau und eine Freundin (Karin) saßen auf dem Boden im Tiergarten, beiden hatten kurz vorher eine Ladung Tränengas abgekommen. Ich hockte neben den beiden auf dem Boden. Ich saß, dass schwarz uniformierte Truppen in meine Richtung kamen. Als diese auf meiner Höhe waren, stand ich auf und fragte was er denn wolle. Ohne weiteres packte mich der Polizeibeamte am linken Arm und zwicke mich in dem Oberarm. Im Nachhinein denke ich, dass dies eine bewusste Provokation gewesen ist, da man eine Reaktion hervorrufen wollte, um das was dann kam rechtfertigen zu können.</p>
<p>Ein Polizist umfasste meinen gesamten Oberarm und quetschte mir das gesamte Fleisch am linken Arm ein, was ein tierischer Schmerzreiz war. Daraufhin riss ich den Arm im Reflex hoch und rief und reif: „lass das“. Dies wurde mir als ein Widerstand gegen die Polizei ausgelegt, wobei die Provokation gewollt war – wenn man jemanden so in den Arm zwickt, hierfür bestand keinerlei Anlass. Dann merkte ich dass gleich zahlreiche Beamte mich packten, ich habe nur gemerkt, dass ich auf der rechten Seite gepackt wurde. Dann hat ein Beamter meinen linken Arm nach oben geführt und weiterer Beamter schlug mit mit einem taktischen Handschuh mit voller Wucht in die Rippen, in Herznähe. Daraufhin wurde mir schwarz vor Augen, ich sackte zusammen und wurde kurz ohnmächtig.</p>
<p>Ich kam wieder zu mir und wusste gar nicht warum dies alles passierte. Meine Frau Susanne kam auf mich zu und versuchte mich zu halten, da sie Angst um mich hatte. Wir sind dann zusammen zu Boden gegangen. Aus Angst vor weiterer Gewalt hielten wir uns aneinander fest. Dann merke ich an sämtlich Körperteilen etwas. Da ich meine Frau festgehalten habe, weil wir beide in Angst und Panik waren und gar nicht wussten was passiert, merkte ich auf einmal, dass mich jemand an der Hand griff und meinen Finger nach oben gebogen hat. Ich merkte auch dass es geknackt hat und offenbar mein Finger mit Gewalt gebrochen wurde. Dann kam ein weiterer Polizist von hinten und drückte mir seine Finger in die Augen.</p>
<p>Ich bekam Panik und Angst, dass meine Augen kaputt gehen, ich schrie: hört auf, hört auf, meine Augen. Ich hatte in dem Moment Angst zu erblinden. Meine Frau rief, hört auf, wir ergeben uns, wir ergeben uns. Dann habe ich meine Frau losgelassen. Wir wurden getrennt, ich wurde im Kreuzgriff aus dem Tiergarten getragen, dabei hat man mir auch die Hose zerrissen.</p>
<p>Dann kam es zum „Abtransport“, wobei mir die Hose in den Knien gehangen hat und ich rief: „was habe ich gemacht“, ich hatte für das ganze brutale Vorgehen keine Erklärung und mir was auch völlig unklar, was mir vorgeworfen wurde. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Begründung dafür, was ein solches Vorgehen gegen einen am Boden sitzenden Menschen überhaupt rechtfertigte. Ich war natürlich deshalb wütend und hatte auch Angst, daher rief ich dann wohl auch Sachen wie: „ihr seit Söldner …“ und weitere Sachen. Ich muss sagen, dass ich fassungslos war, wie man so mit friedlichen Bürgern umgehen kann.</p>
<p>Das ist für mich keine normale Polizeiarbeit, wie ich sie in einem Rechtsstaat erwarten kann. Ich hatte zudem starke Schmerzen, meine Rippe war angebrochen oder geprellt, dies konnte nachher nicht mehr genau festgestellt werden. Mein Finger war gebrochen, mir hing die Hose in den Knien .. und bat darum, dass ich wenigstens die Hosen hochziehen dürfe, dies wurde mir verweigert, mit der Aussage: dies hättest du dir früher überlegen müssen. Ein Polizist schlug mich auch dem Weg dann auch noch von der Seite ins Gesicht. Ich bin fassungslos, dass so etwas in Deutschland möglich ist.</p>
<p>Von einer objektiven Polizeiarbeit bei den Corona Demos kann nicht mehr ausgegangen werden. Die Berliner Polizei, dürfte als Maßnahmen Befürworter, grade bei der Demo im Tiergarten 2021 ihrem Frust und ihre Wut über die Demonstranten freien Lauf gelassen haben – auch körperlich. Jemanden mit den Fingern in die Augen zu drücken, so dass mein Mandant dachte zu erblinden und ohnmächtig wurde, ist eine brutale und völlig überzogene Polizeigewalt und eine anerkannte Foltermethode der CIA. Wegen der Vorfällen im Berliner Tiergarten ermittelte sogar der UN-Menschenrechtsbeauftragte Nils Melzer.</p>
<p>Er habe die Bundesregierung um eine Statistik gebeten, wie viele Polizistinnen wegen unverhältnismäßiger Gewalt belangt würden, sagte Melzer. Die Antwort sei gewesen: In zwei Jahren sei es ein einziger gewesen und in mehreren Bundesländern gebe es gar keine Statistiken. &#8222;Das ist kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern von Systemversagen&#8220;, sagte Melzer. &#8222;Die Behördensehen gar nicht, wie blind sie sind.&#8220;</p>
<p>Während Demonstrierende teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden,würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, &#8222;bis niemand mehr hinschaut&#8220;. Sein Fazit: &#8222;Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.&#8220; Arroganz sei gefährlich, sagte Melzer: &#8222;Das zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.&#8220; Der Fall von Thomas G. bestätigt was auch Nils Melzer sagt, unsere Anzeigen gegen die Polizisten wurden eingestellt, angeblich bestand nicht mal ein Tatverdacht. Auch mein Mandant hat den Glauben an den Rechtsstaat verloren, für den er auf die Straße gegangen war &#8230; und mir als Anwalt geht es genauso.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Teures Fischbrötchen</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/teures-fischbroetchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2024 09:23:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bianca Paffenholz ist eine der mutigsten Frauen Kölns, jedenfalls wenn es um den Erhalt des Grundgesetzes auch in Pandemie-Zeiten geht. Mit „Köln ist aktiv“ organisierte sie hunderte von Demos und Mahnwachen, um darauf aufmerksam zu machen, dass auch in der großen Corona Pandemie die Grundrechte gelten und zwar ohne, dass man sich diese zunächst  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-9 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-8 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-7" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Bianca Paffenholz ist eine der mutigsten Frauen Kölns, jedenfalls wenn es um den Erhalt des Grundgesetzes auch in Pandemie-Zeiten geht. Mit „Köln ist aktiv“ organisierte sie hunderte von Demos und Mahnwachen, um darauf aufmerksam zu machen, dass auch in der großen Corona Pandemie die Grundrechte gelten und zwar ohne, dass man sich diese zunächst mit einer Gen-Spritze zu verdienen hätte.</p>
<p>Ihr Einsatz für das Recht brachte der Spanierin jedoch viel Ärger ein, mit dem Gesetz, aber auch auf der Straße, so wurde unter anderem Ihr Fahrzeug beschädigt und – wie könnte es anders sein – sie als Nazi beschimpft. Nun war Bianca Paffenholz mal wieder angeklagt – wegen dem Biss in ein Fischbrötchen. Eine der unsinnigen Corona Regeln war es damals, dass man erst 50 Meter vom Lokal entfernt seine Speisen verzerren durfte. Ob die Frau Paffenholz auf dem Weg zum Fahrrad schon mal abgebissen hat … Die Ordnungshüter schlugen zu und schrieben gleich eine Anzeige: höchste Gefahr, wie kann man nur so hungrig sein, wenn es um den Erhalt der Volksgesundheit geht. Auf unsere Nachfrage bei Gericht, ob man dieses Verfahren nicht einstellen könne, erhielten wir eine klare Ansage: nehmen sie den Einspruch gegen den Strafbefehl besser zurück, sonst wird es noch teurer, wenn das Gericht die Zeugen läd.</p>
<p><strong>Hier die Rücknahme des Einspruchs an das Kölner Strafgericht:</strong></p>
<p>In dem Verfahren gegen die Frau Paffenholz teile ich mit, dass ich nach dem richterlichen Hinweis und nach Rücksprache mit der Mandantin, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehme. Gegen den Bußgeldbescheid vom 12.04.2023, nehme ich in Vollmacht meiner Mandantin, Bianca Paffenholz, den Einspruch zurück. Ich bitte um kurzfristige Abladung für den Termin am 20.03.2024.</p>
<p>Zu den Gründen: für das Gericht scheint es ja bereits festzustehen, dass die Beschuldigte in das Fischbrötchen gebissen hat. Das Gericht sieht es zu dem offenkundig als belegt an, dass die Rechtsverordnung auf der das Bußgeld basiert, auch rechtmäßig ist. Nach zahlreichen Verfahren gegen die Corona Verordnungen, muss ich leider feststellen, dass bisher kein einziger Richter dazu bereit gewesen wäre – die Rechtmäßigkeit der Verordnungen nur ansatzweise in Zweifel zu stellen – warum eigentlich nicht? Hierzu ein Hinweis: bis heute klagt der Unterzeichner gegen die Kölner Ausgangssperre vor dem Verwaltungsgericht Köln. Der zuständige Richter sieht sich aber auch nach drei Jahren Bearbeitungszeit nicht in der Lage den Fall zu entscheiden – nicht mal eine Beweiserhebung hat bis heute stattgefunden.</p>
<p>Im WDR2 wird dagegen schon vermeldet, die Ausgangssperre sei rechtmäßig gewesen, wie das VG Köln festgestellt habe. Eine Falschmeldung, angesichts des bis heute anhängigen Verfahrens gegen die Ausgangssperre. Wichtig scheint hier also nur der öffentliche Glaube zu sein, der sicherlich auch beim Amtsgericht / Strafgericht Köln besteht. Dies bedeutet: obwohl diese Rechtsverordnungen bis heute nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wurden, werden Bürger der Stadt Köln deshalb strafrechtlich verurteilt – ohne das zumindest in den Strafverfahren auch nur über die mögliche Rechtswidrigkeit der Verordnung nachgedacht wird. Viele nennen dieses Vorgehen auch eine Corona Justiz. Hinsichtlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verordnungen habe ich in den letzten drei Jahren bereits die unterschiedlichsten „Ausreden“ gehört. Zu den besten richterlichen Aussagen gehört sicherlich: die Corona Verordnungen habe die Bundesregierung so beschlossen, oder fahren Sie doch nach Karlsruhe.</p>
<p>Wenn der Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn öffentlich für Verzeihung wirbt, dann frage ich mich, warum er auf mein Anschreiben hinsichtlich des „Fischbrötchen Prozess“ nicht reagiert hat. Die oft ohne jede Evidenz beschlossen Verordnung werden bis heute als Grundlage auch für eine strafrechtliche Verurteilung genutzt – mit einer Verzeihung hat dies wenig zu tun. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, haben 99,9% aller Corona Infektionen in Innenräumen stattgefunden und deshalb soll meine Mandantin nun wegen dem Biss in ein Fischbrötchen an der frischen Luft zu einer „milden Strafe“ verurteilt werden. Für Menschen die von Bürgergeld leben und die zwei kleine Kinder haben, ist ein Fischbrötchen was dann noch 100 EURO Strafe mit sich bringt viel Geld.</p>
<p>Zu beachten wäre sicherlich auch, der internationale Ratio im Hinblick auf die Mortalität des Corona Virus SARS-CoV-2, die lag nämlich nach dem Prof. für Medizin und Epidemiologie von der Stanford University, John Ioannidis, bei 0,15% in der Bevölkerung – durchschnittliches Todesalter 83 Jahre. Aber diese Argumente zählen bei Gericht ja nicht, auch nicht drei Jahre nach der großen Pandemie, bei der es von Anfang an hieß: nur die Impfung ist der Ausweg aus der Pandemie, so beschlossen in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, bereits am 15. April 2020.</p>
<p>Dass der Heilsbringer „die Gen-Spritze“ dann letztlich gar nicht darauf ausgelegt war, Infektionen zu verhindern (2G Maßnahmen) spielt nach wie vor keine Rolle. Wichtig ist leider bis heute allein der Gehorsam der Bürger – der auch heute noch für einen Biss in ein Brötchen bestraft werden soll und dessen Grundrechte ja nur noch dann gelten sollen, wenn er sich zuvor ein unerprobten Gen-Theapie unterzogen hat – oder wie der Kanzler Scholz es genannt hat, als Versuchskaninchen bei der großen Pandemie mitmachen sollte.</p>
<p>Da wir also offensichtlich bis heute keinerlei Chance vor Gericht haben, dass auch die Hintergrunde der Pandemie hinterfragt werden, nehmen wir den Einspruch zurück. Da wir im Bußgeldverfahren keine Chance auf eine weitere Instanz haben, die bei einer Beschwerde ja nur aus wichtigen Gründen der richterlichen Fortbildung statthaft ist, nehmen wir die Strafe so hin – denn die oben dargelegten Gründe sind für deutsche Strafgerichte nie ein Grund für die Fortbildung des Rechts – warum eigentlich nicht? Ich denke für eine Aufarbeitung der Corona Krise, die auch eine Krise für diesen Rechtsstaat darstellt, ist es einfach noch zu früh. Schade, denn meine Mandantin und ich dachten wirklich, dass es auch Jens Spahn mit der Verzeihung ernst gemeint hätte. Warum es im Jahre 2020 eine Untersterblichkeit gab und die Betten in den Kölner Krankenhäusern leer standen, aber dann nach Einführung der Gen-Spritze es zu einer Übersterblichkeit gekommen ist – kann dir auch keiner sagen. Dies bleibt wohl das große Geheimnis der Mainstream Medien.</p>
<p>Ebenso, wie die Tatsache, dass meine Mandantin, die sicherlich hunderte von Demos und Mahnwachen in Köln veranstaltet hat, es nie in den WDR geschafft hat, und deren Veranstaltungen von der WDR Lokalzeit als rechts bezeichnet wurden – während dann aber die Gegendemo mit „Antifa“ als eine solidarische Veranstaltung gelobt wurde und sich sogar der Intendant Tom Buhrow (ganz neutral) für diese Gegendemo ausgesprochen hatte, ebenso wie die Bürgermeisterin Reker. Bleibt noch die Frage an den Rechtsstaat, wie kann ein Ungeimpfter eigentlich einen unabhängige richterliche Entscheidung erwarten, wenn alle Richter*innen und Staatsanwälte sich haben impfen lassen „müssen“ … dürfen wir nach Ihrem Impfstatus fragen, Herr Vorsitzende. Wäre der Impfstatus nicht sogar ein Grund für einen Befangenheitsantrag? Dass ein solcher Antrag natürlich abgelehnt werden würde, liegt auf der Hand – daher haben wir uns die Mühe auch gespart.</p>
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		<title>Lobbypuppe der Tötungsindustrie</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/lobbypuppe-der-toetungsindustrie/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Mar 2024 15:48:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lobbypuppe der Tötungsindustrie - – eine Beleidigung? Agnes Strack-Zimmermann (FDP) erstattet monatlich nicht nur hunderte Strafanzeigen, sondern verklagt ihre Kritiker zusätzlich auf Schmerzensgeld. Zu diesem Zweck hat der Rechtsanwalt Alexander Brockmeier (ebenfalls FDP) aus Rheine eine Firma gegründet, die angebliche Beleidigungen für Strack-Zimmermann recherchiert. Brockmeier schickt dann die gesammelten „Beleidigungen“ als „Sammel-Strafanzeige“ an die  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-10 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-9 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-8"><p><strong>Lobbypuppe der Tötungsindustrie &#8211; – eine Beleidigung?</strong></p>
<p>Agnes Strack-Zimmermann (FDP) erstattet monatlich nicht nur hunderte Strafanzeigen, sondern verklagt ihre Kritiker zusätzlich auf Schmerzensgeld. Zu diesem Zweck hat der Rechtsanwalt Alexander Brockmeier (ebenfalls FDP) aus Rheine eine Firma gegründet, die angebliche Beleidigungen für Strack-Zimmermann recherchiert.</p>
<p>Brockmeier schickt dann die gesammelten „Beleidigungen“ als „Sammel-Strafanzeige“ an die Kölner Staatsanwaltschaft, die für den Anwalt als Adress-Ermittlungs-Service tätig wird. Mit hohem Personalaufwand werden so mit Hilfe des Staatsschutzes die Namen und Anschriften auf Staatskosten ermittelt. Seinen Briefkopf hat Brockmeier inzwischen um den Spruch: „Hass im Netz beenden“ ergänzt.</p>
<p><strong>Falscher Streitwert und Unzuständigkeit</strong></p>
<p>Brockmeiers Abmahnschreiben sind dabei grundsätzlich immer gleich aufgebaut und neben einem Schmerzensgeld macht Strack-Zimmermann auch noch einen Unterlassungsanspruch geltend. Nachdem ich dem Kollegen mitgeteilt hatte, dass der Streitwert für diese Unterlassungen wohl kaum mit 1.000 Euro zu beziffern ist, hat er im letzten von mir bearbeiteten Fall, den Streitwert nun tatsächlich auf 5.000 Euro hochgesetzt und damit konkludent zugestanden, dass der bisherige Streitwert zu niedrig angesetzt war. Dies hat zur Folge, dass das Amtsgericht in Rheine für diese Klagen in Zukunft nicht mehr zuständig ist, sondern das Landgericht in Münster.</p>
<p>Warum ist das so wichtig? Anhand des Streitwerts werden auch die Gerichtskosten bemessen, und wer absichtlich einen zu geringen Streitwert angibt, der kann sich auch wegen Betrugs zu Lasten der Staatskasse strafbar machen, da dem Staat dann Gerichtskosten durch die Lappen gehen – so befand jedenfalls das Oberlandesgericht Düsseldorf 10. Mai 2011, 2 W 15/11, Abruf-Nr. 113724.</p>
<p>Mit der Streitwertbestimmung bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) ausführlich befasst, mit der Entscheidung vom 17. November 2015. Dabei hat der BGH festgestellt, dass bei völlig fehlenden Ansatzpunkten auf den Rückfallwert von 5.000 Euro in Paragraf 23, Absatz 3, Satz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu rekurrieren ist (Beschluss vom 17. November 2015 – II ZB 8/14). Da es sich bei der Klägerin aber um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, wäre hier ein noch höherer Streitwert und zwar von 10.000 Euro allein für die Unterlassung anzusetzen, was ebenfalls zur sachlichen Unzuständigkeit des Amtsgerichts in Rheine führt.</p>
<p>Das habe ich auch dem Landgericht in Münster im Rahmen der Berufung gegen ein „Rheine-Urteil“ mitgeteilt. Aber neben der fehlenden sachlichen Zuständigkeit, dürften die Urteile aus Rheine auch inhaltlich einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.</p>
<p><strong>Fehlurteile aus Rheine</strong></p>
<p>Grund hierfür ist, dass ein Schmerzensgeld bei Beleidigungen nur ausnahmsweise zugestanden wird, nämlich dann, wenn die angebliche Persönlichkeitsverletzung nicht „auf andere Weise“ ausgeglichen werden kann. Dieses Kriterium ist eine erhebliche Einschränkung. So wird eben kein Schmerzensgeld mehr gezahlt, wenn der Täter bereits strafrechtliche Sanktionen erleidet. Da die Staatsanwaltschaft ebenfalls gegen die Täter vorgeht und es oft noch gar nicht feststeht, ob „die Täter“ nicht auch wegen Beleidigung verurteilt werden, ist es eben kaum sachgerecht, dass zusätzlich noch ein Schmerzensgeld zugestanden wird, wenn eine Kompensation des Schadens (Beleidigung) bereits durch das Strafgericht erfolgte. Dies ergibt sich auch aus der Idee, dass eine Bestrafung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) auch immer eine Sühnefunktion erfüllt.</p>
<p>Die Täter werden aber doppelt bestraft, einerseits durch das Strafgericht, anderseits durch die Zahlung eines Schmerzensgeldes an Strack-Zimmermann. Hinzu kommt, dass die Aussagen der Täter oft gar keine Beleidigung darstellen. Die erforderliche Abwägung zwischen Meinungsfreiheit auf der einen Seite und der Ehrverletzung auf der anderen Seite, wurde vom Amtsgericht in Rheine gar nicht durchgeführt, sondern es hat den Klageantrag schlicht bestätigt. Im aktuellen Berufungsfall geht es um die Aussage meines Mandanten, Strack-Zimmermann sei eine „Lobbypuppe der Tötungsindustrie“. Diese Aussage ist zwar „deftig“, dürfte aber unter die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz (GG) fallen.</p>
<p><strong>Sind die Klagen sogar rechtsmissbräuchlich?</strong></p>
<p>Ein Rechtsmissbrauch wird dadurch indiziert, dass beim Handeln der Klägerin nicht die Durchsetzung berechtigter Ansprüche im Vordergrund steht, sondern schlicht die Generierung von Geldern. Ob sich Strack-Zimmermann durch die Aussagen – in der Regel auf der Plattform X – wirklich beleidigt fühlt, kann bezweifelt werden. Denn erstens stellt ihr Anwalt Sammelanzeigen – und so ist fraglich, ob Strack-Zimmermann überhaupt persönlich Kenntnis von den angeblichen Beleidigungen hat –, und zweitens erklärte die FDP-Politikern in Interviews, dass ihr die Bezeichnung als zum Beispiel „Kriegstreiberin“ im Grunde egal sei. So heißt es in einem Interview, das die Klägerin dem Magazin Spiegel gab: „Sarah Wagenknecht nennt Sie sogar Waffenlobbyistin.“ Darauf antwortete Strack-Zimmermann: „Das kommt aus der rechten Ecke, das wird immer getriggert, ich sei Lobbyistin … aber irgendwie ist es mir auch egal.“</p>
<p>Wenn jemanden die Bezeichnung als Waffenlobbyistin egal ist, wie kann man dann in seiner Ehre so gekränkt sein, dass man sogar ein Schmerzensgeld für eine Bezeichnung haben möchte. Das passt gar nicht zusammen und zeigt auf, dass es gar nicht um die gekränkte Persönlichkeit der streitlustigen FDP-Politikerin geht, sondern schlicht ums Geldverdienen. Zudem ist auch zu beachten, dass Strack-Zimmermann im politischen Meinungskampf selbst mit kräftigen Ansagen stark polarisiert und sich daher wohl kaum darüber wundern muss, wenn sie „Hater“ auf den Plan ruft.</p>
<p>Selbst dem Koalitionspartner SPD sind die Aussagen zu viel geworden, da Strack-Zimmermann ständig den Bundeskanzler Olaf Scholz angreift, der wie die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Lieferung weiterer Waffen wie dem Taurus-System ist. Strack-Zimmermann trägt inzwischen sogar T-Shirts, um die Lieferung von Marschflugkörpern zu bewerben. Man kann also gespannt sein, wie das Landgericht in Münster den Fall bewertet und ob die Aussage „Lobbypuppe der Tötungsindustrie“ tatsächlich eine Beleidigung darstellt.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Strafanzeige gegen Nancy Faeser eingestellt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Mar 2024 15:46:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich hatte eine Strafanzeige gegen die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erstattet, da diese aus meiner Sicht sich nach § 130 Abs.3 StGB strafbar gemacht hat und zwar wegen der Verharmlosung der schrecklichen NS-Taten. Faeser fühlte sich durch das kürzlich bekannt gewordene Treffen von Rechtsradikalen in Potsdam an die Wannseekonferenz der Nationalsozialisten erinnert. »Das weckt  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-11 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-10 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-9" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Ich hatte eine Strafanzeige gegen die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erstattet, da diese aus meiner Sicht sich nach § 130 Abs.3 StGB strafbar gemacht hat und zwar wegen der Verharmlosung der schrecklichen NS-Taten.</p>
<p>Faeser fühlte sich durch das kürzlich bekannt gewordene Treffen von Rechtsradikalen in Potsdam an die Wannseekonferenz der Nationalsozialisten erinnert. »Das weckt unwillkürlich Erinnerungen an die furchtbare Wannseekonferenz«, sagte die SPD-Politikerin der Funke Mediengruppe. Zwar wolle sie beides nicht miteinander gleichsetzen, »aber was hinter harmlos klingenden Begriffen wie ›Remigration‹ versteckt wird, ist die Vorstellung, Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer politischen Haltung massenhaft zu vertreiben und zu deportieren.«</p>
<p>Bei der Wannseekonferenz wurde die „Endlösung der Judenfrage“ beschlossen. Zwar sagt Faeser, sie wolle dies nicht miteinander vergleichen, aber in Wirklichkeit stellt sie mit dieser Aussage doch genau diesen Vergleich an und verharmlost die Graultaten der Nazis – so jedenfalls meine Auffassung.</p>
<p>Dies sah die Staatsanwaltschaft (StA) in Berlin anders und stellte das Verfahren gegen Faeser mangels Tatsverdachts ein. Die Begründung der StA: Eine polemische Gleichsetzung und damit eine Verharmlosung in Form eines relativierenden Vergleich liegt im Gesamtkontext der Aussage der Angezeigten grade nicht vor. Sie stellt vielmehr durch die Aussage, sie wolle beides nicht miteinander gleichsetzen, klar, dass das nicht ihre Intension ist. Aus ihrer Aussage geht hervor, dass Erinnerungen an die Wannseekonferenz geweckt würden, bei der es auch um massenhafte Vertreibungen von Bevölkerungsteilen ging, wobei sie die Wannseekonferenz mit ihren Folgen als „furchbar“ beschreibt – so die Staatsanwaltschaft aus Berlin.</p>
<p>Verharmlosung auch wenn man einen Vergleich abstreitet</p>
<p>Aus meiner Sicht ist dies eine falsche Bewertung des Sachverhalts, aber Juristen haben eben oft unterschiedliche Auffassungen. Man kann zwar sagen, ich vergleiche nicht, es dann aber trotzdem tun und genauso bewerte ich diese Aussage. Wenn wir jedes Treffen, oder angebliches „Geheimtreffen“, wie es auch bezeichnet wurde, gleich mit der Endlösung der Judenfrage vergleichen, dann verharmlost man aus meiner Sicht die Geschichte – denn bei dem in den Medien viel diskutiertem Treffen in einem Hotel mit Politiker von AfD, CSU und dem Aktivisten Martin Sellner, ging es ganz sicherlich nicht darum, dass über eine „Endlösung“ gesprochen wurde, dass also darüber beschlossen wurde, dass Menschen in Konzentrationslager verbracht werden sollen und dort umgebracht werden sollen.</p>
<p>Wer einen solchen Vergleich anstellt, der verharmlost aus meiner Sicht die geschichtlichen Ereignisse und dies ist eine Straftat nach § 130 StGB. In der Konsequenz führt eine solche Aussage nämlich dazu, dass ein Treffen in einem Hotel gleichgesetzt wird mit der Wannseekonferenz und damit verharmlost man die geschichtlichen Fakten und dies führt dann dazu, dass solche Aussagen inflationär im politischen Meinungskampf eingesetzt werden und zwar in einer Weise, die das Unrecht der Naziherrschaft dann irgendwann als eine Normalität erscheinen lässt.</p>
<p>Mir erscheint dies als eine politische Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die an dieser Stelle mutlos agiert, da die Beschuldigte ein politisches Schwergewicht ist. Hätte jemand anderes diese Aussage getroffen, wären die Ermittlungen meines Erachtens nicht eingestellt worden, sondern hätten zu einer Anklage geführt.</p>
<p>Alles was nicht links ist, ist für Faeser gleich Nazi<br />
Man kann bei Frau Faeser durchaus den Eindruck gewinnen, dass sie der Ansicht ist, dass alles was nicht links ist und was nicht ihrer Ansicht entspricht, in ihren Augen gleich Naziherrschaft bedeutet.</p>
<p>So ist Faeser nun auch mit ihrem „Demokratiefördergesetz“ gescheitert – ein Gesetz welches bereits mit dem Namen die Demokratie verhöhnt, da es schlicht darum geht, den demokratischen Diskussionsraum einzuschränken und zwar nach den Vorstellungen einer Frau die einst für ein linksradikales Blatt der Antifa schrieb. Kritiker störten sich vor allem daran, daß das geplante Gesetz Artikel 5 und Artikel 11 des Grundgesetzes widerspricht, in denen die Meinungsfreiheit garantiert wird. Dort ist ausdrücklich davon die Rede, dass das Recht jedem „ohne behördliche Eingriffe“ zustehe.</p>
<p>Die Juristen der Wissenschaftlichen Dienste zweifeln die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes an. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfte der Bund ein solches Gesetz nur verabschieden, wenn zum Beispiel landesgesetzliche Regelungen ausgeschlossen seien.</p>
<p>Das Demokratiefördergesetz soll laut Bundesfamilienministerien Lisa Paus (Grüne) „zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen, verlässlich fördern“. Gemeint sind aber sicherlich nur solche Projekte, die zu der politischen Haltung der jeweiligen (linken) Regierung passen, eine Meinungsvielfalt damit untergraben werden. Ich nenne dies daher Anti-Demokratie-Gesetz, was Faeser (SPD) und Lisa Paus (Grüne) da auf den Weg bringen wollten.</p>
<p>Zudem ist es überhaupt nicht die Aufgabe des Bundes, solche „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ zu fördern. Welche Organisationen damit gemeint sind, sollte indes klar sein – die Blätter für die Faeser einst geschrieben hat.</p>
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		<title>Revision im Fall Ganserer gewonnen</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/revision-in-berlin-und-celle-erfolgreich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Feb 2024 17:03:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In zwei Verfahren, über die ich bereits berichtet habe, gegen Robert S. aus Hannover (Maskenattest) und gegen den Aktivist Mann in Berlin (gegen Tessa Ganserer), mussten wir bis ins Revisionsverfahren gehen und siehe da - beide Verfahren wurden nun gewonnen. Der Aktivist Mann, Mateo Westfal, hatte vor dem Reichstag Tessa Ganserer angesprochen und gefilmt  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-12 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-11 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-10" style="--awb-content-alignment:justify;"><p><strong>In zwei Verfahren, über die ich bereits berichtet habe, gegen Robert S. aus Hannover (Maskenattest) und gegen den Aktivist Mann in Berlin (gegen Tessa Ganserer), mussten wir bis ins Revisionsverfahren gehen und siehe da &#8211; beide Verfahren wurden nun gewonnen. </strong></p>
<p>Der Aktivist Mann, Mateo Westfal, hatte vor dem Reichstag Tessa Ganserer angesprochen und gefilmt – dies nennt sich „Gonzo Journalismus“. Dabei fielen die Worte: „Mann bleibst Mann und Frau bleibt Frau“ und „es fühlt sich als Frau“. Diese Aussagen sind unser Ansicht nach straflos und unterfallen der Meinungsfreiheit und sind eben keine Beleidigung. Dies sah das Amtsgericht in Berlin nicht so und verurteilte Westfal zu einer Geldstrafe. Die zuständige Richterin hatte mir bei der Verhandlung auch noch gesagt, dass sie ja jeden Mann verstehen könne, der heutzutage lieber eine Frau wäre.</p>
<p>Die anschließende Berufung und Revision beim OLG Berlin haben wir gewonnen, da die Aussagen dem politischen Meinungskampf unterfallen und von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt sind. Eine Besonderheit in dem Fall war auch, dass die Presseabteilung der Berliner Polizei den „Aktivist Mann“ bereits als Straftäter vorverurteilt hatte und in einer Pressemeldung davon sprach, dass er sich der Beleidigung strafbar gemacht habe. Eine Aussage die einer Presseabteilung gar nicht zusteht und dann gleich von allen großen Zeitungen übernommen wurden. Auch heute können wir dort noch lesen, dass die Aussagen strafbar seien – was nicht der Fall ist. Aber so funktioniert eben PR mit tatkräftiger Hilfe der Berliner Polizei.</p>
<p>Was bei dem Verfahren nachher herausgekommen ist, scheint für die Journalisten des Tagesspiegel gar nicht mehr wichtig zu sein. Hauptsache man hat seine Botschaft schon mal verbreitet und eine breite Öffentlichkeit faktisch falsch informiert. Auch die Neue Westfälische Zeitung (NW) ist wohl weniger an Wahrheiten, als an PR interessiert. Hier macht man sich über eine Hausdurchsuchung bei Westfal lustig. Eine Hausdurchsuchung, die gar nicht hätte stattfinden dürfen, da es in dem Fall um eine sogenannte öffentliche Straftat ging (Aufruf zu Straftaten), zu der keinerlei weiteren Beweise erforderlich gewesen sind und das Verfahren nachher auch sang und klanglos eingestellt worden ist. Ebenso wie das Verfahren gegen Westfal wegen filmen auf der Demo in Düsseldorf, oder das Verfahren wegen filmen vor dem Reichtstag, was man Westfal zunächst als einen Sturm auf den Reichstag und als Landfriedensbruch auslegte. Alles wurde eingestellt, oder gerichtlich als nicht haltbar und straffrei festgestellt, wie nun in der Revision gegen Tessa Ganserer.</p>
<p>Alleine das Internet und die Mainstream Medien, verkünden bis heute die vermeindlichen Wahrheiten von gestern – ich nenne das Rufmord an Kritikern. Der Redakteur bei der NW, Frank Hartmann, hatte sich schon mal gewünscht, dass Westfal am besten auf eine einsame Insel ziehen sollte oder in die Wüste – dass bei solchen Aussagen ein objektiver Journalismus nicht mehr besteht, sollte jedem klar sein.</p>
<p>Auch in Celle war ich im Revisionverfahren gegen Robert S., ein Patient von Dr. Carola Javid-Kistel, erfolgreich. Hier rief mich eines morgens ein Richter vom OLG Celle an und meinte, dass man das Verfahren gegen Robert S. nun einstellen wolle, mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft. Es bestand auch kein Grund für eine Verurteilung, den mein Mandant wurde körperlich untersucht und die Ansicht der Richterin aus Hannover, diese Untersuchung sei nicht ausreichend gewesen, natürlich nicht haltbar. Seid wann wissen Richterinnen mehr von Medizin, als eine Ärztin? Auch in Hannover musste ich mir eine unfassbare Aussage der Richterin anhören, die vor der Verkündigung des Urteils noch bemerkte: „Wenn die Regierung sagt, dass wir eine Maske tragen sollen, dann tun wir das auch“. Meiner Ansicht nach ist es immer noch die Aufgabe der Justiz die Entscheidungen der Legislative rechtlich zu hinterfragen, anstatt diese kritiklos zu befürworten.</p>
<p>Erfreulich ist es jedoch, dass nun zwei obere Gerichte, das OLG Berlin und das OLG Celle, tatsächlich Recht gesprochen haben und damit bei mir den Glauben an den Rechtsstaat teilweise wieder hergestellt haben. Es gibt also doch noch Richterinnen, die ihre Aufgabe ernst nehmen und nach rechtlichen Aspekten entscheiden und nicht nach einer Gesinnung – ob Corona Gläubigkeit oder Genderwahnsinn.</p>
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