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	<title>Corona Spezial: die Corona Maßnahmen Krise rechtlich hinterfragt</title>
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	<title>Corona Spezial: die Corona Maßnahmen Krise rechtlich hinterfragt</title>
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		<title>Masken Revisionsverfahren in Hannover / Celle</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Oct 2025 05:22:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schon wieder muss ich gegen ein Urteil aus Hannover in die Revision gehen. Dabei hätten es die Richter diesmal doch besser wissen müssen, da ich schonmal in der Revision gegen ein Masken-Urteil aus Hannover gewonnen habe. Abermals machte man den Gerichtssaal zu einer Show-Bühne und lud den großen Angst-Experten Prof. Dr. Bandelow als Experten  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Schon wieder muss ich gegen ein Urteil aus Hannover in die Revision gehen. Dabei hätten es die Richter diesmal doch besser wissen müssen, da ich schonmal in der Revision gegen ein Masken-Urteil aus Hannover gewonnen habe. Abermals machte man den Gerichtssaal zu einer Show-Bühne und lud den großen Angst-Experten Prof. Dr. Bandelow als Experten ein – warum bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.</p>
<p><strong>Experte Prof. Bandelow redete am Beweisthema vorbei</strong><br />
Es ging um die Frage, ob sich meine Mandantin sich wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnis (Masken-Attest) strafbar gemacht hatte. Darüber wurde aber gar nicht verhandelt, sondern es wurde in den Fokus gestellt, unter welchen Umständen ein Arzt ein Attest ausstellen darf. Hierzu hatte man den großen Angst-Experten Prof. Bandelow geladen, der eine ganz eigene Theorie aufstellte.</p>
<p>Der Arzt müsse abwiegen, ob das Wohl seines Patienten im Vordergrund stehe, oder das Wohl der Allgemeinheit. Da der Virus aber so gefährlich sei, hätte kein Arzt unter keinen Umständen jemals ein Attest ausstellen dürfen. Ganz zum Wohlwollen des Gerichts, welche von dem Experten begeistert war. Dabei ist eine solche Theorie allenfalls die persönliche Meinung des Experten, denn der Gesetzgeber hat eine solche Abwägung bereits getroffen, und zwar in der Corona Verordnung selbst.</p>
<p><strong>Fragen an den Experten in der mündlichen Verhandlung</strong></p>
<p>Auf meine Nachfrage, wie hoch die Gefahr, denn damals im Jahre 2022 denn gewesen sei, meinte der „Experte“ Bandelow, dass es ohne die Corona Maßnahmen (Masken) über 120.000.000 Todesopfer gegeben hätte.</p>
<p>Auf Nachfrage, woher er dies nehmen würde, hatte er keine Antwort. Dabei sollte es auch nicht die Expertise eines Psychologen sein, sich zu Viruserkrankungen zu äußern. Jedenfalls gab er noch an, dass ein Mitglied seiner Familie an der Spanischen Grippe gestorben sei. Zudem sei der Virus zum Tatzeitpunkt, also im Jahre 2022, so gefährlich gewesen, dass kein Arzt unter keinen Umständen jemals dazu berechtigt gewesen wäre, ein Attest zur Maskenbefreiung auszustellen, da der Arzt abzuwägen habe, zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem Schutz des Einzelnen. Nach einer solchen Abwägung hätte kein Arzt jemals ein Attest ausstellen dürfen. Ansonsten hätten diese Menschen auch zuhause bleiben können.</p>
<p>Auf Nachfrage, wie viele Menschen, denn an dem Corona Virus gestorben seien und ob ihm bekannt sei, dass es im Jahre 2020 eine Untersterblichkeit gegeben habe, meinte der Sachverständige, dass er die Frage nicht verstehen würde. Der Hinweis an den Vorsitzenden, dass der Experte kein Virologe und insbesondere auch kein Epidemiologe sei und sich daher dazu gar nicht äußern könne, wurde schlicht ignoriert.</p>
<p>Wenn der Sachverständige Bandelow meint, dass ein Arzt eine Abwägung machen müsse, zwischen den Interessen des Patienten und der Allgemeinheit, dann aber keinerlei Kenntnis von Virologie und Epidemiologie besitzt, dann kann er eine solche vorzunehmenden Abwägung nicht mal selbst beurteilen, wie sollten dann also die Mediziner, die der Angeklagten ein Attest ausgestellt habe, der Theorie der Experten Bandelow folgend eine solche Abwägung treffen können.</p>
<p>Genau deshalb hatte ich das Landgericht Hannover um die Ladung der Sachverständigen Prof. Ines Kappstein gebeten, was ohne sachliche Begründung abgelehnt wurde. Mit der Frage, wann ein Attest anzuerkennen ist, hat sich bereits das OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2022 &#8211; 2 Ss 58/22, auseinandergesetzt. Der Beschluss sagt aber rein gar nichts dazu aus, in welcher Form eine Untersuchung stattgefunden haben muss und welche genauen Untersuchungen für die Ausstellung eines Attests erforderlich sind. Hierzu konnte auch der Sachverständige nichts beitragen.</p>
<p>Die „Abwägungstheorie“ des Sachverständigen zwischen der Gesundheit der Allgemeinheit und der Gesundheit der Maskenträgerin hat der Gesetzgeber bereits in der Corona-VO getroffen und darf daher vom Sachverständigen nicht im abweichenden Sinne getroffen werden. Der Sachverständige hat sich nicht zur normativen Abwägung, sondern zu den medizinischen Fakten zu äußern. Es kommt hinzu, dass der Dr. Bandelow auch keine Fachkunde von Immunologie besitzt.</p>
<p>Bereits in der Vergangenheit hatte sich Bandelow in unglaublicher Weise geäußert, so dass nicht davon auszugehen war, dass er ein unabhängiger Experte ist. So äußerte sich Bandelow in der Zeitschrift Focus und propagierte dort die verfassungswidrige 2G+ Regelung: „Ich würde eher sagen, dass sich die Geimpften sicher fühlen. Durch die 2G oder 2G+-Regelungen ist das Risiko deutlich reduziert. Klar kann man sich auch in einer Bar mit Geimpften anstecken, aber wahrscheinlich trifft uns die Erkrankung dann nicht in voller Härte. Wir gehen also ein kalkulierbares Risiko ein, so wie wir das auch sonst machen, wenn wir bei dichtem Verkehr auf die Autobahn fahren. Zunehmend gewöhnen wir uns an Gefahren und handeln nachlässiger“. Und: „Man kann die Nichtgeimpften zwar nicht abführen oder zwangsimpfen, aber wir können sie von allen Möglichkeiten ausschließen und uns so vor ihnen schützen.“</p>
<p><strong>Diagnosen im Attest und erforderliche Untersuchungen</strong></p>
<p>Richtig ist, dass wenn keine Untersuchung stattgefunden hätte, das Attest als rechtlich als falsch zu bewerten gewesen wäre. Genau diese Feststellung konnte eben nicht getroffen werden. Dabei ist es auch kein Indiz dafür, dass das Attest „falsch“ sein können, dass die Angeklagte für den Prozess im Arbeitsrecht ihren Arzt gebeten hatte Diagnosen in das Attest aufzunehmen.</p>
<p>Dies belegt vielmehr die gegenteilige Annahme, dass sie unter freiwilliger Aufgabe des Daten- und Patientenschutzes dazu bereit gewesen ist, ihre Diagnosen offenzulegen, da für den Prozess im Arbeitsrecht die Offenlegung der Diagnose erforderlich war.</p>
<p>Diesbezüglich ist zu unterscheiden bezüglich dem „normalen“ Alltagsattest (auch Community Attest genannt), für das eben keine Offenlegung der Diagnosen erforderlich ist und ein Attest im Arbeitsrecht, bei dem eine Diagnose nach herrschender Auffassung der Rechtsprechung offenzulegen sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 – 13 B 1368/20 -, juris Rn. 11ff.</p>
<p>Ein weit verbreiteter Irrtum, der auch immer wieder auf den Demos zu beobachten war, auf denen die Polizei den Demonstranten das Attest einfach wegnahm und behauptete, dieses sei falsch – weil es keine Diagnose enthalte.</p>
<p>Ob Untersuchungen und feststehenden Befunde ausreichend für die Ausstellung eines Attests sind, entzieht sich schlicht der richterlichen Bewertung, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2022 &#8211; 2 Ss 58/22. Dem Gericht steht es gar nicht zu, eine ärztliche Expertise einfach als „falsch“ einzustufen. Vielmehr noch: Das Gericht hat – ohne selbst eine Fachkunde zu besitzen – das Untersuchungsergebnis von Ärzten ohne weitere Begründung als „falsch“ bzw. ein „Gefälligkeitsattest“ postuliert. Eine solche Bewertung steht dem Gericht nicht zu. Es kommt für die Frage, ob ein (Masken-) Attest richtig oder falsch ist, lediglich darauf an, ob eine körperliche Untersuchung stattgefunden hat (vgl. bei Fischer StGB, § 278 Rn.).</p>
<p>Eine solche körperliche Untersuchung fand jedoch, wie das Gericht selbst festgestellt hat von beiden Ärzten statt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich eben nicht um einen körperliche, sondern um eine psychologische Beeinträchtigung handelt, welche als eine Ausnahme in der Corona Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass die Angeklagte auch nur irgendwelche falschen Angaben zu ihrer Gesundheit machte.</p>
<p>Welche Form der Untersuchung erforderlich und so konkludent miterklärt wird, ist einzelfallabhängig und nach medizinischen bzw. medizinrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, LG Freiburg (Breisgau) 2. Große Strafkammer, Beschluss vom 05.08.2021 &#8211; 2 Qs 36/21. Es gibt Krankheitsfälle, in denen es sich entweder nach der Art der Erkrankung oder der seelischen Verfassung des Patienten für den gewissenhaften Arzt verbietet, eine körperliche Untersuchung oder eine persönliche Befragung des Patienten vorzunehmen. In solchen Fällen genügt der Arzt der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht auch im Rahmen des § 278 StGB, wenn er vor der Ausstellung des Gesundheitszeugnisses sich auf andere Weise zuverlässig über den Gesundheitszustand des Patienten unterrichtet, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 &#8211; 1 Ss 24/05 -, juris Rn. 24.</p>
<p><strong>Vorsatz zum Gebrauch eines falschen Attests konnte nicht belegt werden</strong></p>
<p>Jedenfalls konnte meiner Mandantin auch kein Vorsatz nachgewiesen werden, dass sie ein falsches Attest im Rechtsverkehr gebraucht hatte. Dass sie von der Richtigkeit des Attest ausgegangen ist, zeigt vielmehr, dass sie selbst es war, die die Polizei gerufen hatte, als sie in einem Geschäft nicht bedient wurde. Demnach kann man nicht von einem Vorsatz ausgehen, vgl. hierzu auch AG München (824 Cs 234 Js 109736/21).</p>
<p>Eine Täuschung muss auf das Hervorrufen der Fehlvorstellung über die Echtheit der Urkunde gerichtet sein, vgl. MüKo, § 267 Rn. 204. Außerdem muss die Täuschung darauf gerichtet sein, den Täuschungsadressaten zu einem rechtserheblichen Verhalten zu veranlassen, vgl. AnwaltsKommentar, § 277 Rn. 14. Dies muss der Täter als sicher voraussetzen oder wissen, AnwaltsKommentar, § 267 Rn. 30.</p>
<p>Die Angeklagte hat sich zu Recht auf die Einschätzung ihrer Ärzte verlassen. Zudem war es die Angeklagte selbst, die die Polizei rief, als Zweifel an dem Attest geltend gemacht wurden. Genau dies zeigt, dass die Angeklagte an die Richtigkeit ihres Attests glaubte. Einen besseren Beleg dafür, dass die Angeklagte eben keinen Vorsatz für den Gebrauch eines angeblich falschen Attest hatte, gibt es doch gar nicht. Kein Mensch würde selbst die Polizei rufen, wenn er bzw. sie denken würde, dass das Attest nicht wirksam bzw. falsch wäre.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Corona Impfung eine Körperverletzung?</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/corona-impfung-eine-koerperverletzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Oct 2025 05:22:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir haben ein Klageerzwingsverfahren wegen schweren Nebenwirkungen einer Corona Impfung eingericht, der Vorwurf: Körperverletzung durch die Corona Impfung. Im vorliegenden Fall wurde die Anzeige meiner Mandantin eingestellt, da keine ausreichenden Ermittlungen stattgefunden haben. Die Frage ist also, ob die Anzeigenerstatterin (Katharina Koenig) in die Impfung eingewilligt hat und wenn ja, wie behauptet wird, eine  [...]</p>
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<p>Im vorliegenden Fall wurde die Anzeige meiner Mandantin eingestellt, da keine ausreichenden Ermittlungen stattgefunden haben. Die Frage ist also, ob die Anzeigenerstatterin (Katharina Koenig) in die Impfung eingewilligt hat und wenn ja, wie behauptet wird, eine solche Einwilligung auch wirksam gewesen ist. Hierzu hat dich die StA aber keinerlei Gedanken gemacht. Eine Aufklärung über die Impfung hätte von dem Impfarzt erfolgen müssen. Das ist aber nicht passiert. Erst nach der Impfung stellte die Geschädigte fest, dass es Risiken gegeben hat. Wenn der Impfarzt diese nicht kannte, hätte er zumindest darauf hinweisen müssen, dass der Impfstoff nicht genügend erforscht ist.</p>
<p>Die öffentlich behauptete Sicherheit der Impfstoffe war von Beginn der Impfkampagne an nicht gegeben. Vielmehr waren von Anfang an schwere und schwerste Nebenwirkungen der Impfstoffe bis hin zum Tod bekannt, so dass hier eine bewusste Täuschung über die Sicherheit der Impfstoffe bzw. eine Empfehlung wider besseres Wissen erfolgte. Warum keine Ermittlungen stattfinden, ist offenbar politisch motiviert, was nicht sein darf, darf eben nicht sein. Von Seite der StA soll diesen Dinge nicht nachgegangen werden, obwohl ganz offenkundig ein Anfangsverdacht vorliegt.</p>
<p>Es stellt sich bis heute die Frage: wie gefährlich war Covid-19 wirklich? Hier bedarf es einer Reihe von Differenzierungen, z.B. nach Altersgruppen und Regionen. In Deutschland starben nach Angaben des RKI seit 1985 in insgesamt neun Jahren jeweils zwischen 20.000 und 30.000 Menschen an der Grippe. Covid-19 betrifft vor allem Menschen, die bereits die durchschnittliche Lebenserwartung erreicht haben und – rein statistisch gesehen – täglich an Altersschwäche sterben könnten.</p>
<p>Professor John Ioannidis von der Universität Stanford bezifferte die Mortalität in einer frühen Untersuchung mit 0,125 %, in einer weiteren im Oktober 2020 auf 0,23% und in einer dritten, verbesserten Studie Anfang 2021 auf 0,15 % – das sind von der Grippe nicht weit entfernte Werte. Ungeachtet dieser Erkenntnisse sprach Christian Drosten noch im September 2020 von einem Faktor 16 gegenüber der Grippe, auf Basis einer einzigen Studie aus den USA.</p>
<p>Das Klageerzwingsverfahen war nicht erfolgreich. Lapidar wurde festgestellt, die Impfung sei doch überwiegend gut gewesen, ohne dass weitere Ermittlungen angestellt wurde. Obwohl keine ausreichende Aufklärung vor der Impfung stattgefunden hat, würde angeblich nicht mal ein Anfangsverdacht bestehen.  Fazit: man will in den Corona Fällen (bis heute) nicht ermittelt. Das Politikum Corona soll  rechtlich nicht hinterfragt werden!</p>
</div><div class="fusion-separator fusion-full-width-sep" style="align-self: center;margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:12px;margin-bottom:24px;width:100%;"><div class="fusion-separator-border sep-single sep-solid" style="--awb-height:20px;--awb-amount:20px;--awb-sep-color:var(--awb-color5);border-color:var(--awb-color5);border-top-width:1px;"></div></div><div class="fusion-text fusion-text-3" style="--awb-font-size:18px;--awb-text-color:var(--awb-color5);"><p><strong>Video mit meiner Mandantin Katharina Koenig</strong></p>
</div></div></div></div></div><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling fusion-no-small-visibility" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-video fusion-youtube" style="--awb-max-width:800px;--awb-max-height:450px;--awb-align-self:center;--awb-width:100%;--awb-margin-top:36px;"><div class="video-shortcode"><div class="fluid-width-video-wrapper" style="padding-top:56.25%;" ><iframe class="fusion-hidden" data-privacy-type="youtube" src="" title="YouTube video player 1" data-privacy-src="https://www.youtube.com/embed/D_jTuZH-3gc?wmode=transparent&autoplay=0" width="800" height="450" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture;"></iframe><div class="fusion-privacy-placeholder" style="width:800px; height:450px;" data-privacy-type="youtube"><div class="fusion-privacy-placeholder-content"><div class="fusion-privacy-label">Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt YouTube Ihre Einwilligung um geladen zu werden.</div><button data-privacy-type="youtube" class="fusion-button button-default fusion-button-default-size button fusion-privacy-consent">Akzeptieren</button></div></div></div></div></div></div></div></div></div><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-4 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling fusion-no-medium-visibility fusion-no-large-visibility" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-3 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-video fusion-youtube" style="--awb-max-width:600px;--awb-max-height:360px;--awb-align-self:center;--awb-width:100%;--awb-margin-top:36px;"><div class="video-shortcode"><div class="fluid-width-video-wrapper" style="padding-top:60%;" ><iframe class="fusion-hidden" data-privacy-type="youtube" src="" title="YouTube video player 2" data-privacy-src="https://www.youtube.com/embed/D_jTuZH-3gc?wmode=transparent&autoplay=0" width="600" height="360" allowfullscreen allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture;"></iframe><div class="fusion-privacy-placeholder" style="width:600px; height:360px;" data-privacy-type="youtube"><div class="fusion-privacy-placeholder-content"><div class="fusion-privacy-label">Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt YouTube Ihre Einwilligung um geladen zu werden.</div><button data-privacy-type="youtube" class="fusion-button button-default fusion-button-default-size button fusion-privacy-consent">Akzeptieren</button></div></div></div></div></div></div></div></div></div>
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		<title>Corona Fehlurteile und kein Ende in Sicht</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/corona-fehlurteile/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jul 2025 09:40:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahre 2020 habe ich ein Verfahren vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 28 O 219/21) verloren. Hintergrund war die Löschung eines Videos, welches ich mit der Kollegin Beate Bahner aufgenommen hatte und in Kollegin Bahner meinte, dass der PCR-Test ein Betrug sei, da ein positiver Test jedenfalls keine Krankheit nachweisen  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-5 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-4 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-4" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Im Jahre 2020 habe ich ein Verfahren vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 28 O 219/21) verloren. Hintergrund war die Löschung eines Videos, welches ich mit der Kollegin Beate Bahner aufgenommen hatte und in Kollegin Bahner meinte, dass der PCR-Test ein Betrug sei, da ein positiver Test jedenfalls keine Krankheit nachweisen könne. Das Landgericht Köln führte damals dazu aus, dass es vermutlich an einem Verfügungsanspruch fehlen würde, da die Äußerung, dass der PCR-Test der größte Betrug in der Medizingeschichte sei und keine Corona-Infektion nachweisen könne, durchaus eine medizinische Fehlinformation darstellen dürfte.</p>
<p><strong>Ein positiver PCR Test wurde vom Gericht mit einer Infektion gleichgesetzt</strong></p>
<p>Auch das OLG Köln hat damals einen Verfügungsgrund abgelehnt und einen positiven PCR-Test mit der &#8222;Corona Krankheit&#8220; gleichgesetzt. Dabei lagen genug Information vor, dass der PCR eben keine Infektion nachweisen kann. Bereits in der Ausgabe 48 des Ärzteblattes aus dem Jahre 2020 finden wir dazu einen Artikel von Dr. med. Hans Jürgen Scheurle.</p>
<p>Dort heißt es: „In Nachrichten und Medien wird die Zahl positiv PCR-Getesteter als „neue Coronafälle“ oder „Neuinfektionen“ bezeichnet. Bedeutet ihr Ansteigen eine besondere Gefahr? Nein! PCR-Tests sagen weder etwas darüber aus, ob ein Mensch krank noch ob er infektiös ist, d. h. andere mit COVID-19 anstecken kann. Sie stützen allein die Diagnostik bei bereits bestehender Erkrankung. Da ein positiver Test weder gleich Infektion noch gleich Erkrankung ist, müsste es in den Medien „positiv PCR-Getestete“ heißen. Angaben wie „20.000 neue Coronafälle“ oder „Neuinfektionen“ sind falsch.“, so Dr. med. Hans Jürgen Scheurle.</p>
<p>Und weiter: „Wir Ärzte sind verpflichtet, uns gegen unsinnige, schädliche Regierungsmaßnahmen zu wenden und dem auf PCR-Tests gegründeten Shutdown, der kulturellen Isolation und dem wirtschaftlichen Niedergang zu begegnen“ …</p>
<p>„Laienpresse und Politiker setzen positive PCR-Tests mit Infektion oder Krankheit gleich. Die drei Begriffe haben jedoch unterschiedliche medizinische Bedeutung. Über 80 % der positiv Getesteten sind gesund und können ihrer Arbeit nachgehen. Über 15 % haben mittlere Grippesymptome. 1–2 % sind schwerer krank oder intensivpflichtig, Todesfälle bewegen sich je nach Quelle um 0,2 %“, meinte Dr. med. Hans Jürgen Scheurle.</p>
<p><strong>Neue Erkenntnisse werden von den Gerichten bis heute ignoriert</strong></p>
<p>Aus meiner Sicht beruhte die Corona Rechtsprechung auf einer ganzen Reihe von Fehlinformationen durch die Medien. Gerichte haben sich auch nicht ansatzweise die Mühe gemacht, die Informationen zu hinterfragen und ansonsten ausschließlich auf das RKI verwiesen, dessen Einschätzungen wie wir heute wissen – nach den RKI-Protokollen – rein politisch motiviert waren.</p>
<p>Es wurden aber auch juristische Handwerksmittel nicht mehr eingehalten, wie der Kollege Sebastian Lucenti in der NJW herausgearbeitet hat, mit seinem hervorragenden Artikel: „Keine „Lex-COVID-19“ für Corona-Maßnahmen“.</p>
<p>In den Sozialen Medien wurden &#8211; wie wir heute wissen &#8211; freie Informationen absichtlich unterdrückt, oder eben gelöscht. Aus den Ergebnisse des US-Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie, dass die Biden-Regierung undemokratische und sogar verfassungswidrige Methoden einsetzte – darunter den Druck auf Social-Media-Unternehmen, bestimmte COVID-19-Inhalte zu zensieren –, um das zu bekämpfen, was sie als Fehlinformation ansah.</p>
<p>Aber bis heute soll alles unter den Teppich gekehrt werden &#8211; kritische Menschen wurden als Nazis und Blinddarm der Gesellschaft bezeichnet, obwohl diese auch fachlich im Recht waren, und die Kosten für diese Verfahren bezahlen mussten, oder sogar im Gefängnis gelandet sind, wie Dr. Reiner Fuellmich und Michael Ballweg.</p>
<p><strong>So kann das Vertrauen der Menschen nicht zurückgewonnen werden</strong></p>
<p>Ich habe vor einigen Tagen auch mit einer Psychologin telefoniert, die mir sagte, dass man die Gesellschaft nie aus der Corona-Panik herausgeführt hat, stattdessen hat man gleich eine neue Panik aufgemacht: die Kriegsgefahr. Noch heute muss ich Verfahren führen, bei denen meinen Mandanten der Verstoß gegen die Maskenpflicht vorgeworfen wird, obwohl die US-Sonderkommission längst festgestellt hat, dass es für die Wirksamkeit von Masken nie wissenschaftliche Belege gab.</p>
<p>In dem Sonderbericht hieß es dazu: Es gab keine schlüssigen Beweise dafür, dass Masken die Amerikaner wirksam vor COVID-19 schützten. Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens äußerten sich uneinig über die Wirksamkeit von Masken, ohne den Amerikanern wissenschaftliche Daten zur Verfügung zu stellen – was zu einem massiven Anstieg des öffentlichen Misstrauens führte.</p>
<p>Masken und Corona Gläubige tun bis heute nichts dafür, dass das Vertrauen wiederhergestellt werden könnte, sie machen einfach so weiter, als gäbe es zu den unsinnigen Maßnahmen keine neuen Erkenntnisse. Der Staatsanwältin in Hannover hatte ich in dem Maskenverfahren angeboten den Bericht der US- Sonderkommission zu übermitteln. Diese lehnte freundlich ab, an neuen Erkenntnissen ist der Staat bis heute nicht interessiert, dann müsste man sich hinterfragen – aber genau das will man nicht.</p>
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		<title>Ergebnisse des US-Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/ergebnisse-des-us-sonderunterausschuss-zur-coronavirus-pandemie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Jul 2025 07:30:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach zwei Jahren legt der Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie des US-Repräsentantenhauses einen 500 Seiten starken Abschlussbericht zur Covid 19 vor. Daran wird festgestellt: COVID-19-Ursprung : COVID-19 stammt höchstwahrscheinlich aus einem Labor in Wuhan, China. Die fünf stärksten Argumente für die „Laborleck“-Theorie sind: 1. Das Virus verfügt über eine biologische Eigenschaft, die in der Natur nicht vorkommt.  [...]</p>
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<p>Daran wird festgestellt:</p>
<p>COVID-19-Ursprung : COVID-19 stammt höchstwahrscheinlich aus einem Labor in Wuhan, China. Die fünf stärksten Argumente für die „Laborleck“-Theorie sind:</p>
<p>1. Das Virus verfügt über eine biologische Eigenschaft, die in der Natur nicht vorkommt.<br />
2. Daten zeigen, dass alle COVID-19-Fälle auf eine einmalige Übertragung auf den Menschen zurückzuführen sind. Dies steht im Gegensatz zu früheren Pandemien, bei denen es zu mehreren Überlaufereignissen kam.<br />
3. In Wuhan befindet sich Chinas führendes SARS-Forschungslabor, das in der Vergangenheit Gain-of-Function-Forschung unter unzureichenden Biosicherheitsstandards durchgeführt hat.<br />
4. Forscher des Wuhan Institute of Virology (WIV) waren im Herbst 2019 an einem COVID-ähnlichen Virus erkrankt, Monate bevor COVID-19 auf dem Nassmarkt entdeckt wurde.<br />
5. Gäbe es Hinweise auf einen natürlichen Ursprung, wären diese nach fast allen Maßstäben der Wissenschaft bereits ans Licht gekommen.</p>
<p>Die Empfehlung, 1,80 Meter Abstand zu halten – die landesweit zur Schließung von Schulen und kleinen Unternehmen führte – war willkürlich und nicht wissenschaftlich fundiert. In einer nichtöffentlichen Anhörung sagte Dr. Fauci aus, die Empfehlung sei „einfach so aufgetaucht“.</p>
<p>Es gab keine schlüssigen Beweise dafür, dass Masken die Amerikaner wirksam vor COVID-19 schützten. Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens äußerten sich uneinig über die Wirksamkeit von Masken, ohne den Amerikanern wissenschaftliche Daten zur Verfügung zu stellen – was zu einem massiven Anstieg des öffentlichen Misstrauens führte.</p>
<p>Längere Lockdowns haben nicht nur der amerikanischen Wirtschaft, sondern auch der psychischen und physischen Gesundheit der Amerikaner unermesslichen Schaden zugefügt, insbesondere bei jüngeren Bürgern. Anstatt den Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu priorisieren, zwang die Politik der Bundes- und Landesregierungen Millionen von Amerikanern, auf wichtige Elemente eines gesunden und finanziell abgesicherten Lebens zu verzichten.</p>
<p>Die Biden-Regierung setzte undemokratische und wahrscheinlich verfassungswidrige Methoden ein – darunter den Druck auf Social-Media-Unternehmen, bestimmte COVID-19-Inhalte zu zensieren –, um das zu bekämpfen, was sie als Fehlinformation ansah.</p>
<p>COVID-19-IMPFSTOFF: Entgegen den Versprechungen konnte der COVID-19-Impfstoff die Ausbreitung oder Übertragung des Virus nicht stoppen. Impfvorschriften wurden wissenschaftlich nicht unterstützt und richteten mehr Schaden als Nutzen an.</p>
<p>Die Biden-Regierung zwang gesunde Amerikaner zur Einhaltung von COVID-19-Impfvorschriften, die die individuellen Freiheiten mit Füßen traten, die militärische Einsatzbereitschaft beeinträchtigten und die medizinische Freiheit missachteten, um Millionen von Amerikanern einen neuartigen Impfstoff aufzuzwingen, ohne dass es ausreichende Beweise für ihre politischen Entscheidungen gab.</p>
<p>Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens haben bei der Entwicklung von Impfrichtlinien und -vorschriften eine koordinierte Anstrengung unternommen, die natürliche Immunität – die durch eine frühere COVID-19-Infektion erworben wird – zu ignorieren.</p>
<p>Meldesysteme für Impfschäden sorgten für Verwirrung, informierten die amerikanische Öffentlichkeit nicht ausreichend über Impfschäden und untergruben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit von Impfstoffen während der COVID-19-Pandemie. Der Regierung gelingt es nicht, Ansprüche von COVID-19-Impfgeschädigten effizient, fair und transparent zu beurteilen.</p>
<p>Bundes- und Landesregierungen verhängten obligatorische Lockdowns, die die Hauptursache für vorübergehende und dauerhafte Geschäftsschließungen waren. Mehr als 160.000 Unternehmen schlossen aufgrund der Pandemie – 60 % davon waren dauerhaft. Für die Unternehmen, die ihren Betrieb aufrechterhalten oder wiedereröffnet haben, verschärfte die mangelnde Vielfalt in den Lieferketten die Herausforderungen der Pandemie und vertiefte bestehende Ungleichheiten.</p>
<p>Das amerikanische Gesundheitssystem wurde durch die COVID-19-Pandemie schwer geschädigt. Patienten erlebten eine verminderte Versorgungsqualität, längere Wartezeiten, kürzere Arzttermine und Fehldiagnosen.</p>
<p>Die Arbeitslosenquoten stiegen auf ein Niveau, das seit der Weltwirtschaftskrise nicht mehr erreicht wurde. Zu weitreichende Maßnahmen – darunter die inzwischen widerlegte Abstandsregel von 1,80 Metern – trafen Branchen mit Geringverdienern überproportional.</p>
<p>Die „Wissenschaft“ rechtfertigte längere Schulschließungen nie. Es war unwahrscheinlich, dass Kinder zur Verbreitung von COVID-19 beitrugen oder schwer erkrankten oder starben. Stattdessen erlitten Kinder infolge der Schulschließungen historische Lernverluste, häufiger psychische Belastungen und ein verschlechtertes körperliches Wohlbefinden.</p>
<p>Standardisierte Testergebnisse zeigen, dass Kinder aufgrund der COVID-19-bedingten Schulschließungen jahrzehntelange schulische Fortschritte verloren haben. Auch psychische und physische Gesundheitsprobleme nahmen sprunghaft zu – die Selbstmordversuche von Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren stiegen um 51 %.</p>
<p>Dr. Faucis leitender Berater, Dr. David Morens, hat die Untersuchung des Sonderunterausschusses absichtlich behindert, den Kongress wahrscheinlich mehrfach belogen, und bundesstaatliche COVID-19-Aufzeichnungen unrechtmäßig gelöscht.</p>
<p>Quelle: https://oversight.house.gov/release/final-report-covid-select-concludes-2-year-investigation-issues-500-page-final-report-on-lessons-learned-and-the-path-forward/</p>
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		<title>Die Corona Brandmauer vor den Gerichten</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/die-corona-brandmauer-vor-den-gerichten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Feb 2025 15:11:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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<p>Als die Polizei die Demoteilnehmer dann einkesselte, war dies wohl mit Genehmigung des Corona Virus „nicht anzugreifen“, denn wie sonst wäre eine solche unsinnige Maßnahme erklärbar. Der Umzug könne nur dann stattfinden, wenn die Menschen eine Maske anziehen würden, hieß es. Dies war aber gar keine Demo-Auflage gewesen, so Ludwig. Schließlich wurde das Protest-Camp abgesagt, und zwar wegen der schlechten Erfahrungen mit den Querdenkern. Das Hygiene Konzept habe nicht ausgereicht, aber warum hat man dann nicht Nachbesserung gefordert, anstatt gleich abzusagen.</p>
<p><strong>Berliner Gericht mit Wissensstand aus dem Jahre 2020</strong></p>
<p>All dies wollen Ludwig und Ballweg jetzt nochmals vor dem Verwaltungsgericht in Berlin überprüft wissen. Ebenso wie meine Klage vor dem VG Köln wegen der Ausgangssperre, überprüft das Gericht aber nicht nach dem aktuellen Wissensstand, sondern aufgrund der Kenntnisse zum Zeitpunkt der Maßnahmen.</p>
<p>Das Ergebnis ist immer gleich: man konnte es damals doch nicht besser wissen, daher werden die Klagen alle abgewiesen. Falsch! Denn man konnte es schon im Jahre 2020 besser wissen, allerdings haben die Gerichte nichts dafür getan sich besser zu informieren – stets hieß es: aber das RKI hat doch gesagt … Mehr Infos wollte man gar nicht haben und entgegen dem Amtsermittlungsgrundsatz, entschied man immer pro Maßnahmen und pro Regierung. Die Einseitigkeit der richterlichen Entscheidung ist derartig auffällig, wenn ich mir von einer Richterin tatsächlich noch anhören musste: „wenn die Regierung sagt, wir tragen eine Maske – dann tun wir das auch“.</p>
<p>Diese Richter haben ihren Job offensichtlich nicht verstanden und bis heute halten sie trotz aller Informationen, die zu Tage gekommen sind an ihrer sturen Haltung fest. Deshalb besteht die Corona Brandmauer, die die Gerichte seit 2020 hochgezogen hatten, auch noch bis heute.</p>
<p>Der Wissenstand der Richter scheint dabei im Jahre 2020 stehengeblieben zu sein, wenn das Berliner Gericht nun bei der Urteilsverkündung meinte: man hätte eben vorsichtig sein müssen, weil es damals keine Impfung gab. Trotz aller Informationen dazu, dass die „Impfung“ eben keinerlei Fremdschutz geboten hatte, wie immer behauptet wurde, um die Maßnahmen zu rechtfertigen. Bis heute halten die Richter aber an ihren falschen Narrativen fest. Die Prozess-Beobachter in Berlin verließen daraufhin den Saal, weil sie sich diesen Unsinn nicht weiter anhören wollten.</p>
<p><strong>Journalistische und juristische Aufarbeitung des Handelns der Staatsgewalten<br />
</strong><br />
Mein Kollege, der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti, hatte bereits im Jahre 2023 einen zweiteiligen Online-Aufsatz zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert. Er kam zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl der Coronaschutzmaßnahmen aus einer Ex-ante-Sicht und bei einer umfassenden Sachverhaltsauswertung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhalten würden.</p>
<p>Das gilt umso mehr bei einer sorgfältig durchgeführten gerichtlichen Beweisaufnahme. Der Jurist kritisiert dabei nicht nur die einseitige Beraterauswahl und die nicht unabhängigen Besetzung des Krisenstabes, sondern auch, die fehleranfällige Modellberechnungen und insbesondere den PCR-Test, der lediglich die Existenz einer isolierten Gensequenz eines Erregers nachweisen kann, nicht jedoch, ob es sich hierbei um einen vermehrungs- beziehungsweise „lebensfähigen“ Erreger handelt.</p>
<p>Wie das RKI aber spätestens seit September 2020 selbst einräumt, hätte neben fachgerecht durchgeführten PCR-Tests und weitergehenden diagnostischen Untersuchungen, insbesondere auch eine erfolgreiche Virusanzucht aus dem Nasen-Rachenabstrich in Zellkultur, stattfinden müssen. Hiervon wollen die Gerichte aber nie etwas hören, ich selbst habe eine Klage vor dem OLG Köln verloren, bei der es genau um diese Frage ging, ob der PCR-Test für sich allein eine Infektion nachweisen kann.</p>
<p>Resümierend fordert Lucenti daher, eine umfassende journalistische und juristische Aufarbeitung des Handelns der drei Staatsgewalten sowie der Medien in der Corona-Maßnahmen-Krise in Erfüllung eines dringlichen Verfassungsauftrags für den Erhalt von Rechtsstaat und Demokratie.</p>
<p><strong>Fakten-Checker als Meinungshüter der Politik</strong></p>
<p>Die aktuelle Diskussion, ob andere politische Meinungen noch demokratisch sind, oder nicht schon Nazi, ist meiner Ansicht nach ebenfalls eine direkte Folge der Corona-Politik und der Corona-Justiz. Viele Menschen haben den Glauben an Politik, Medien und die Justiz inzwischen verloren. Angeblich neutrale Fakten-Checker haben sich inzwischen als von der Politik gekaufte Meinungswächter herausgestellt.</p>
<p>Und so spricht auch der Kollege Ralf Ludwig vor dem Gericht genau dies an, lohnt es sich wirklich noch gerichtlich gegen die Corona-Maßnahmen vorzugehen, oder sollte man nicht dort ansetzen, wo das Problem entstanden ist, bei der Politik, da auch die Richter nicht unabhängig gehandelt hätten, sondern sich „in den Dienst der Sache“ gestellt hätten, was auch der Kollege Lucenti bestätigt und meinen Erfahrungen aus den gerichtlichen Corona-Verfahren entspricht.</p>
<p>Ludwig betont nach dem Demo-Prozess, dass er es für bedenklich hält, was das Berliner Gericht entschieden habe, weil es sich um eine politische Begründung gehandelt habe. Wenn ein Richter selbst heute noch meint, die Maßnahmen damit begründen zu können, dass es damals noch keine Impfung gab, dann würde dies tief blicken lassen, denn dass die sogenannte Impfung selbst nach Expertenmeinung niemals vor einer Übertragung hätte schützen könnten, steht inzwischen fest. Nichtsdestotrotz hat der Richter auch im Jahre 2025 dies aber noch als ein Argument gebraucht – dies macht schon traurig, meint Ralf Ludwig.</p>
<p>Das Wesentliche sei aber, dass das Gericht im Prinzip gesagt habe, die Polizei hat völlig freie Hand bei der Einschätzung, ob eine Gefahrenlage vorliegt. Es brauche keine genaueren Erkenntnisse und es muss auch nichts überprüft werden, berichtet Ludwig gefrustet nach der Verhandlung. Aber die Tatsache, dass man nicht nachgefragt habe, rettet doch die Polizei nicht davor, dass sie das Wissen was das RKI schon im Jahre 2020 hatte sich nicht geholt habe, dies sei ein Skandal, betont der Querdenken Anwalt.</p>
<p>Hätte auch nur eine einzige Behörde beim RKI nachgefragt, ob man unter freiem Himmel eine Maske hätte tragen müssen, so hätte das RKI geantwortet: nein, sagt Ludwig. Allein der gesunde Menschenverstand hätte genügt, um zu erkennen, dass der Maskenzwang unter freiem Himmel unsinnig ist, denn die großen Querdenken Demos waren doch der beste Beweis dafür, dass sich das Virus danach eben nicht rasant ausgebreitet hat, trotz der unsinnigen Einkesselung der Querdenker durch die Polizei.</p>
<p><strong>Politische Entscheidungen – in den USA hat sich der Wind gedreht</strong></p>
<p>Ob Ludwig und Ballweg gegen das Urteil noch in Berufung gehen wollen, wissen sie noch nicht, denn es handele sich um politische Entscheidungen. Die Frage ist daher, ob man gegen politische Entscheidungen noch juristisch vorgeht, insbesondere in Deutschland, oder ob es nicht sinnvoller wäre Prozesse gegen die Menschlichkeit vor internationalen Gerichten zu führen, fragt sich Ralf Ludwig.</p>
<p>Die Voraussetzung dafür sein, dass die Justiz eines Landes, in dem Falle Deutschlands, nicht willens oder in der Lage ist, die Dinge aufzuklären und wenn man dies heute erlebt habe, dann muss man sagen: die deutschen Gerichte sind nicht willens aufzuklären. Dem schließe ich mich persönlich an. Hoffnung macht jedoch, dass am gleichen Tag dieses Urteils gegen die Querdenker Demos, in den USA ein Mann zum Gesundheitsminister ernannt wurde, der am 29.08.2000 noch auf der Berliner Querdenken Demo gesprochen hatte: Robert F. Kennedy Jr.</p>
<p>In den USA hat nach der Wahl von Trump der politische Wind gedreht, in Deutschland hingegen nicht, weder politisch noch vor den Gerichten. Auch die Medien, die man nur als einen Totalausfall in der Corona-Maßnahmen-Krise bezeichnen kann, machen nahtlos weiter, wo sie aufgehört haben, und warnen vor dem Impfgegner Kennedy, selbst Familienangehörige hätten sich bereits gegen ihn ausgesprochen. Ich schätze mal, dass es diejenigen Familienangehörigen waren, die schon seit 2020 auf die Medienpropaganda reingefallen sind.</p>
<p>Und so wird uns das Thema Corona auch in den nächsten Jahren nicht loslassen, denn es geht um nichts Geringeres als um unsere Demokratie und die Frage, wie es zu diesem Totalausfall in allen Bereichen der Gesellschaft kommen konnte und wie es sein kann, dass sogar die Gerichte eine Brandmauer vor den Kritikern hochziehen konnten und bis heute nicht dazu bereits sind, ihr Fehlverhalten zumindest zuzugestehen, aber sie wissen auch ganz genau, was dies bedeuten würde. Nicht nur sie selbst müssten ihre Posten räumen, der Schaden für den Rechtsstaat wäre so enorm, dass das Vertrauen in den Staat praktisch zerstört wäre, und daher wird die juristische Brandmauer vor der Corona Politik bestehen bleiben, wie Ralf Ludwig und Michael Ballweg heute leider wieder feststellen mussten.</p>
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		<title>Kölner Verwaltungsgericht bestätigt Ausgangssperre</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2024 09:08:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kölner Verwaltungsgericht bestätigt Ausgangssperre mit wirrem Urteil, Aktenzeichen: 7 K 2169/21 Über drei Jahre habe ich auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Kölner Ausgangssperre gewartet. Das ich den Prozess verlieren würde, war mir von Anfang an klar – ich war nur auf die kreative Begründung vom Richter Fleischfresser gespannt. Dass die Oberbürgermeisterin Henriette  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-8 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-7 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-7" style="--awb-content-alignment:justify;"><p><strong>Kölner Verwaltungsgericht bestätigt Ausgangssperre mit wirrem Urteil, Aktenzeichen: 7 K 2169/21</strong></p>
<p>Über drei Jahre habe ich auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Kölner Ausgangssperre gewartet. Das ich den Prozess verlieren würde, war mir von Anfang an klar – ich war nur auf die kreative Begründung vom Richter Fleischfresser gespannt. Dass die Oberbürgermeisterin Henriette Reker (67, parteilos) überhaupt dazu befugt ist, in Köln eine Ausgangssperre zu verhängen, ist nach der herrschenden Meinung gar nicht möglich, dies sah das Kölner Verwaltungsgericht natürlich anders.</p>
<p><strong>PCR Test als ungeprüfter Gold-Standard</strong></p>
<p>Auch sei die Ausgangssperre verhältnismäßig gewesen, die Verordnung diente jedenfalls der Gefahrenabwehr. Trotz zahlreichen Beweisanträgen, wurde selbstredend kein Beweis erhoben, dies sei gar nicht erforderlich gewesen. Zwar wurde der Frage nicht nachgegangen, wie verlässlich der PCR-Test überhaupt ist, dies stehe zur Überzeugung des Gerichts aber fest. Der PCR Test bleibt also der Gold-Standard,  ob ein positiver Test allerdings bedeutet, dass Menschen ansteckend sind, wurde vom Gericht nicht überprüft. Brauchte der Richter Fleischfresser auch gar nicht feststellen, da die Behörde nach dem BverfG einen Einschätzungsspielraum habe. Gegenfrage, hätte die Behörde dann auch einen Luftballon-Test machen können, wer aufblasen kann, der hat kein Corona? Ob der Test was kann oder nicht, spielt also keine Rolle, solange die Behörde nur an den Test glaubt – ich dachte Glauben wäre was für die Kirche, aber nicht für eine Verwaltung. Welche Tests benutzt wurden, wie hoch die CT Werte waren, dass dann noch tausenden von Schulkindern zu „Test-Opfern“ gemacht wurden, spielte alles keine Rolle.</p>
<p><strong>Impfschutz Narrativ ungeprüft bestätigt</strong></p>
<p>Entgegen der inzwischen bekannten Erkenntnis, dass eine Impfung keinen Fremdschutz bietet, behauptet das Kölner Verwaltungsgericht stur: die Ausgangssperre sei zu einem Zeitpunkt gemacht worden, als noch zu wenig Menschen geimpft gewesen waren und sich der Impfschutz erst nach und nach intensiviert habe. Den Erfolg der Maßnahme, die ja nur eine von zahlreichen Maßnahmen gewesen sei, schätzt man auf 10%. Echte Erkenntnisse dafür gibt es aber nicht und die Frage, wenn die Ausgangssperre doch das „ultima ratio“ gewesen ist, um die Bevölkerung zu retten, ja wenn das alles sooo schlimm gewesen ist, wie die Stadt Köln geglaubt hat – warum dürfte man dann tagsüber zur Arbeit gehen?</p>
<p><strong>Abends wird der Virus gefährlich</strong></p>
<p>Der schlaue C-Virus scheint also in der Abenddämmerung besonders gefährlich und angriffslustig zu sein – davon hat das Robert Koch Institut aber meiner Kenntnis nach gar nichts berichtet. Vielleicht war es ja auch eine spezielle Kölner Variante des Virus, die eine Ausgangssperre eine Stunde früher als im Rest der BRD erforderlich gemacht hat – &#8222;Corona Colonia&#8220;, oder auch die „Henriettchen Variante“ genannt.</p>
<p><strong>Woher die Gefahr kommt ist egal</strong></p>
<p>Aber wenn dies alles nicht unsinnig genug sein sollte, dann setzt das Kölner Verwaltungsgericht bei der Gefahrenabwehr wegen der Krankenhausüberlastung noch eins oben drauf. Nach meinem Verweis auf die Zahlen des Bundesrechnungshofes, dass also mitten in der schlimmsten Pandemie aller Zeiten auch noch Betten abgebaut wurden, setzt das Kölner Verwaltungsgericht entgegen, es habe aber nach den Zahlen des Rettungsdienstes mehr Anrufe gegeben – diese Notrufe könnten ja nur wegen Corona gewesen sein. Alles natürlich reine Spekulation und ohne jeden Beleg, dem setze ich entgegen, dass im Haushalt am häufigsten Unfälle passieren und dass der Rettungsdienst vielleicht deshalb angerufen wurde, weil die Menschen nicht raus konnten, was stimmt, weiß man nicht.</p>
<p>Aber dies würde letztlich auch keine Rolle spielen, meint das VG Köln, denn es könnte dahingestellt bleiben, denn: „<em>Ob hierzu ein Bettenabbau beitrug – wofür wenig spricht – kann letztlich dahinstehen, da es für die Rechtmäßigkeit der anzustellenden Gefahrenprognose darauf nicht ankommen kann. Denn Ziel der Entscheidung ist die Gefahrenabwehr, auf die Frage, weshalb die Gefahr entstanden ist, kommt es nicht an“,</em> so das VG Köln.</p>
<p>Moment mal, habe ich das nun richtig verstanden, woher die Gefahr kommt, darauf kommt es also gar nicht an? Das kann ja nur bedeuten, wenn durch den Bettenabbau die Gefahr erst entstanden ist, dann sei dies egal, man hat also selbst eine Gefahr geschaffen und dann zu dieser selbst geschaffenen Gefahr eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr erlassen? Echt, jetzt?</p>
<p>Entschuldigung, liebes Kölner Verwaltungsgericht – aber das ist doch Wahnsinn! Die Verordnung sollte also allen ernstes dazu dienen, dass man durch den Bettenabbau geschaffene Gefahren dann dadurch abwenden kann, dass man den Menschen befielt zuhause zu bleiben? Habe ich das richtig verstanden, auch wenn man selbst für eine Gefahr (Bettenabbau) verantwortlich ist, kann man dann die Bevölkerung dazu nötigen, das Haus abends nicht mehr zu verlassen? Ist das noch Jura, oder ist das schon Satire?</p>
<p><strong>Diese Maßnahmen dürfen niemals hinterfragt werden</strong></p>
<p>Fazit: eine Entscheidung, bei der man es geschafft hat, keinen einzigen Beweis zu erheben, obwohl das Verwaltungsgericht dazu von Amts wegen verpflichtet ist. Sämtliche Beweisanträge wurden in drei Jahren nicht bearbeitet. Alles stand nur zur Überzeugung des Gerichts fest, festgestellt wurde gar nichts! Diese Entscheidung steht für die gesamte &#8222;Corona Justiz&#8220;, die niemals Maßnahmen der Politik hinterfragen wollte, sondern ganz nach Lothar Wieler agierte: „Diese Maßnahmen dürfen niemals hinterfragt werden“ &#8211; auch nicht von einem Gericht! Wir erinnern uns aber noch an die Begründung für den ersten Lockdown, damals hieß es doch: &#8222;<strong>flatten the curve</strong>&#8222;, man benötige die Zeit nun um mehr Krankenhausbetten aufzubauen. Aber nun meint man, auch wenn man die Betten abgebaut hat, könne man eine Maßnahme der Gefahrenabwehr damit begründen, weil man selbst die Gefahr geschaffen hat &#8211; da fühle ich mich als Jurist und Bürger verarscht.</p>
<p>Bildquelle: Henriette Reker, Twitter (X)</p>
<p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=rnMFn9L-v7c" target="_blank" rel="noopener">Video zu diesem Artikel anschauen</a></p>
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		<title>Corona Polizei: erst gefoltert dann verurteilt</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/von-der-corona-polizei-gefoltert-und-verurteilt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Apr 2024 11:26:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mein Mandant Thomas G. ging für das Grundgesetz und eine freie Impfentscheidung an Ostern 2021 in Berlin auf die Straße. Im Tiergarten wurde er festgenommen, ohne dass man ihm sagte was er getan hatte. Nun wurde Thomas G. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen vom Berliner Amtsgericht verurteilt – wegen angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.  [...]</p>
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<p>Ich war im Tiergarten. Meine Frau und eine Freundin (Karin) saßen auf dem Boden im Tiergarten, beiden hatten kurz vorher eine Ladung Tränengas abgekommen. Ich hockte neben den beiden auf dem Boden. Ich saß, dass schwarz uniformierte Truppen in meine Richtung kamen. Als diese auf meiner Höhe waren, stand ich auf und fragte was er denn wolle. Ohne weiteres packte mich der Polizeibeamte am linken Arm und zwicke mich in dem Oberarm. Im Nachhinein denke ich, dass dies eine bewusste Provokation gewesen ist, da man eine Reaktion hervorrufen wollte, um das was dann kam rechtfertigen zu können.</p>
<p>Ein Polizist umfasste meinen gesamten Oberarm und quetschte mir das gesamte Fleisch am linken Arm ein, was ein tierischer Schmerzreiz war. Daraufhin riss ich den Arm im Reflex hoch und rief und reif: „lass das“. Dies wurde mir als ein Widerstand gegen die Polizei ausgelegt, wobei die Provokation gewollt war – wenn man jemanden so in den Arm zwickt, hierfür bestand keinerlei Anlass. Dann merkte ich dass gleich zahlreiche Beamte mich packten, ich habe nur gemerkt, dass ich auf der rechten Seite gepackt wurde. Dann hat ein Beamter meinen linken Arm nach oben geführt und weiterer Beamter schlug mit mit einem taktischen Handschuh mit voller Wucht in die Rippen, in Herznähe. Daraufhin wurde mir schwarz vor Augen, ich sackte zusammen und wurde kurz ohnmächtig.</p>
<p>Ich kam wieder zu mir und wusste gar nicht warum dies alles passierte. Meine Frau Susanne kam auf mich zu und versuchte mich zu halten, da sie Angst um mich hatte. Wir sind dann zusammen zu Boden gegangen. Aus Angst vor weiterer Gewalt hielten wir uns aneinander fest. Dann merke ich an sämtlich Körperteilen etwas. Da ich meine Frau festgehalten habe, weil wir beide in Angst und Panik waren und gar nicht wussten was passiert, merkte ich auf einmal, dass mich jemand an der Hand griff und meinen Finger nach oben gebogen hat. Ich merkte auch dass es geknackt hat und offenbar mein Finger mit Gewalt gebrochen wurde. Dann kam ein weiterer Polizist von hinten und drückte mir seine Finger in die Augen.</p>
<p>Ich bekam Panik und Angst, dass meine Augen kaputt gehen, ich schrie: hört auf, hört auf, meine Augen. Ich hatte in dem Moment Angst zu erblinden. Meine Frau rief, hört auf, wir ergeben uns, wir ergeben uns. Dann habe ich meine Frau losgelassen. Wir wurden getrennt, ich wurde im Kreuzgriff aus dem Tiergarten getragen, dabei hat man mir auch die Hose zerrissen.</p>
<p>Dann kam es zum „Abtransport“, wobei mir die Hose in den Knien gehangen hat und ich rief: „was habe ich gemacht“, ich hatte für das ganze brutale Vorgehen keine Erklärung und mir was auch völlig unklar, was mir vorgeworfen wurde. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Begründung dafür, was ein solches Vorgehen gegen einen am Boden sitzenden Menschen überhaupt rechtfertigte. Ich war natürlich deshalb wütend und hatte auch Angst, daher rief ich dann wohl auch Sachen wie: „ihr seit Söldner …“ und weitere Sachen. Ich muss sagen, dass ich fassungslos war, wie man so mit friedlichen Bürgern umgehen kann.</p>
<p>Das ist für mich keine normale Polizeiarbeit, wie ich sie in einem Rechtsstaat erwarten kann. Ich hatte zudem starke Schmerzen, meine Rippe war angebrochen oder geprellt, dies konnte nachher nicht mehr genau festgestellt werden. Mein Finger war gebrochen, mir hing die Hose in den Knien .. und bat darum, dass ich wenigstens die Hosen hochziehen dürfe, dies wurde mir verweigert, mit der Aussage: dies hättest du dir früher überlegen müssen. Ein Polizist schlug mich auch dem Weg dann auch noch von der Seite ins Gesicht. Ich bin fassungslos, dass so etwas in Deutschland möglich ist.</p>
<p>Von einer objektiven Polizeiarbeit bei den Corona Demos kann nicht mehr ausgegangen werden. Die Berliner Polizei, dürfte als Maßnahmen Befürworter, grade bei der Demo im Tiergarten 2021 ihrem Frust und ihre Wut über die Demonstranten freien Lauf gelassen haben – auch körperlich. Jemanden mit den Fingern in die Augen zu drücken, so dass mein Mandant dachte zu erblinden und ohnmächtig wurde, ist eine brutale und völlig überzogene Polizeigewalt und eine anerkannte Foltermethode der CIA. Wegen der Vorfällen im Berliner Tiergarten ermittelte sogar der UN-Menschenrechtsbeauftragte Nils Melzer.</p>
<p>Er habe die Bundesregierung um eine Statistik gebeten, wie viele Polizistinnen wegen unverhältnismäßiger Gewalt belangt würden, sagte Melzer. Die Antwort sei gewesen: In zwei Jahren sei es ein einziger gewesen und in mehreren Bundesländern gebe es gar keine Statistiken. &#8222;Das ist kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern von Systemversagen&#8220;, sagte Melzer. &#8222;Die Behördensehen gar nicht, wie blind sie sind.&#8220;</p>
<p>Während Demonstrierende teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden,würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, &#8222;bis niemand mehr hinschaut&#8220;. Sein Fazit: &#8222;Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.&#8220; Arroganz sei gefährlich, sagte Melzer: &#8222;Das zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.&#8220; Der Fall von Thomas G. bestätigt was auch Nils Melzer sagt, unsere Anzeigen gegen die Polizisten wurden eingestellt, angeblich bestand nicht mal ein Tatverdacht. Auch mein Mandant hat den Glauben an den Rechtsstaat verloren, für den er auf die Straße gegangen war &#8230; und mir als Anwalt geht es genauso.</p>
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		<title>Teures Fischbrötchen</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/teures-fischbroetchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2024 09:23:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bianca Paffenholz ist eine der mutigsten Frauen Kölns, jedenfalls wenn es um den Erhalt des Grundgesetzes auch in Pandemie-Zeiten geht. Mit „Köln ist aktiv“ organisierte sie hunderte von Demos und Mahnwachen, um darauf aufmerksam zu machen, dass auch in der großen Corona Pandemie die Grundrechte gelten und zwar ohne, dass man sich diese zunächst  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-10 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-9 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-9" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Bianca Paffenholz ist eine der mutigsten Frauen Kölns, jedenfalls wenn es um den Erhalt des Grundgesetzes auch in Pandemie-Zeiten geht. Mit „Köln ist aktiv“ organisierte sie hunderte von Demos und Mahnwachen, um darauf aufmerksam zu machen, dass auch in der großen Corona Pandemie die Grundrechte gelten und zwar ohne, dass man sich diese zunächst mit einer Gen-Spritze zu verdienen hätte.</p>
<p>Ihr Einsatz für das Recht brachte der Spanierin jedoch viel Ärger ein, mit dem Gesetz, aber auch auf der Straße, so wurde unter anderem Ihr Fahrzeug beschädigt und – wie könnte es anders sein – sie als Nazi beschimpft. Nun war Bianca Paffenholz mal wieder angeklagt – wegen dem Biss in ein Fischbrötchen. Eine der unsinnigen Corona Regeln war es damals, dass man erst 50 Meter vom Lokal entfernt seine Speisen verzerren durfte. Ob die Frau Paffenholz auf dem Weg zum Fahrrad schon mal abgebissen hat … Die Ordnungshüter schlugen zu und schrieben gleich eine Anzeige: höchste Gefahr, wie kann man nur so hungrig sein, wenn es um den Erhalt der Volksgesundheit geht. Auf unsere Nachfrage bei Gericht, ob man dieses Verfahren nicht einstellen könne, erhielten wir eine klare Ansage: nehmen sie den Einspruch gegen den Strafbefehl besser zurück, sonst wird es noch teurer, wenn das Gericht die Zeugen läd.</p>
<p><strong>Hier die Rücknahme des Einspruchs an das Kölner Strafgericht:</strong></p>
<p>In dem Verfahren gegen die Frau Paffenholz teile ich mit, dass ich nach dem richterlichen Hinweis und nach Rücksprache mit der Mandantin, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehme. Gegen den Bußgeldbescheid vom 12.04.2023, nehme ich in Vollmacht meiner Mandantin, Bianca Paffenholz, den Einspruch zurück. Ich bitte um kurzfristige Abladung für den Termin am 20.03.2024.</p>
<p>Zu den Gründen: für das Gericht scheint es ja bereits festzustehen, dass die Beschuldigte in das Fischbrötchen gebissen hat. Das Gericht sieht es zu dem offenkundig als belegt an, dass die Rechtsverordnung auf der das Bußgeld basiert, auch rechtmäßig ist. Nach zahlreichen Verfahren gegen die Corona Verordnungen, muss ich leider feststellen, dass bisher kein einziger Richter dazu bereit gewesen wäre – die Rechtmäßigkeit der Verordnungen nur ansatzweise in Zweifel zu stellen – warum eigentlich nicht? Hierzu ein Hinweis: bis heute klagt der Unterzeichner gegen die Kölner Ausgangssperre vor dem Verwaltungsgericht Köln. Der zuständige Richter sieht sich aber auch nach drei Jahren Bearbeitungszeit nicht in der Lage den Fall zu entscheiden – nicht mal eine Beweiserhebung hat bis heute stattgefunden.</p>
<p>Im WDR2 wird dagegen schon vermeldet, die Ausgangssperre sei rechtmäßig gewesen, wie das VG Köln festgestellt habe. Eine Falschmeldung, angesichts des bis heute anhängigen Verfahrens gegen die Ausgangssperre. Wichtig scheint hier also nur der öffentliche Glaube zu sein, der sicherlich auch beim Amtsgericht / Strafgericht Köln besteht. Dies bedeutet: obwohl diese Rechtsverordnungen bis heute nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wurden, werden Bürger der Stadt Köln deshalb strafrechtlich verurteilt – ohne das zumindest in den Strafverfahren auch nur über die mögliche Rechtswidrigkeit der Verordnung nachgedacht wird. Viele nennen dieses Vorgehen auch eine Corona Justiz. Hinsichtlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verordnungen habe ich in den letzten drei Jahren bereits die unterschiedlichsten „Ausreden“ gehört. Zu den besten richterlichen Aussagen gehört sicherlich: die Corona Verordnungen habe die Bundesregierung so beschlossen, oder fahren Sie doch nach Karlsruhe.</p>
<p>Wenn der Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn öffentlich für Verzeihung wirbt, dann frage ich mich, warum er auf mein Anschreiben hinsichtlich des „Fischbrötchen Prozess“ nicht reagiert hat. Die oft ohne jede Evidenz beschlossen Verordnung werden bis heute als Grundlage auch für eine strafrechtliche Verurteilung genutzt – mit einer Verzeihung hat dies wenig zu tun. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, haben 99,9% aller Corona Infektionen in Innenräumen stattgefunden und deshalb soll meine Mandantin nun wegen dem Biss in ein Fischbrötchen an der frischen Luft zu einer „milden Strafe“ verurteilt werden. Für Menschen die von Bürgergeld leben und die zwei kleine Kinder haben, ist ein Fischbrötchen was dann noch 100 EURO Strafe mit sich bringt viel Geld.</p>
<p>Zu beachten wäre sicherlich auch, der internationale Ratio im Hinblick auf die Mortalität des Corona Virus SARS-CoV-2, die lag nämlich nach dem Prof. für Medizin und Epidemiologie von der Stanford University, John Ioannidis, bei 0,15% in der Bevölkerung – durchschnittliches Todesalter 83 Jahre. Aber diese Argumente zählen bei Gericht ja nicht, auch nicht drei Jahre nach der großen Pandemie, bei der es von Anfang an hieß: nur die Impfung ist der Ausweg aus der Pandemie, so beschlossen in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, bereits am 15. April 2020.</p>
<p>Dass der Heilsbringer „die Gen-Spritze“ dann letztlich gar nicht darauf ausgelegt war, Infektionen zu verhindern (2G Maßnahmen) spielt nach wie vor keine Rolle. Wichtig ist leider bis heute allein der Gehorsam der Bürger – der auch heute noch für einen Biss in ein Brötchen bestraft werden soll und dessen Grundrechte ja nur noch dann gelten sollen, wenn er sich zuvor ein unerprobten Gen-Theapie unterzogen hat – oder wie der Kanzler Scholz es genannt hat, als Versuchskaninchen bei der großen Pandemie mitmachen sollte.</p>
<p>Da wir also offensichtlich bis heute keinerlei Chance vor Gericht haben, dass auch die Hintergrunde der Pandemie hinterfragt werden, nehmen wir den Einspruch zurück. Da wir im Bußgeldverfahren keine Chance auf eine weitere Instanz haben, die bei einer Beschwerde ja nur aus wichtigen Gründen der richterlichen Fortbildung statthaft ist, nehmen wir die Strafe so hin – denn die oben dargelegten Gründe sind für deutsche Strafgerichte nie ein Grund für die Fortbildung des Rechts – warum eigentlich nicht? Ich denke für eine Aufarbeitung der Corona Krise, die auch eine Krise für diesen Rechtsstaat darstellt, ist es einfach noch zu früh. Schade, denn meine Mandantin und ich dachten wirklich, dass es auch Jens Spahn mit der Verzeihung ernst gemeint hätte. Warum es im Jahre 2020 eine Untersterblichkeit gab und die Betten in den Kölner Krankenhäusern leer standen, aber dann nach Einführung der Gen-Spritze es zu einer Übersterblichkeit gekommen ist – kann dir auch keiner sagen. Dies bleibt wohl das große Geheimnis der Mainstream Medien.</p>
<p>Ebenso, wie die Tatsache, dass meine Mandantin, die sicherlich hunderte von Demos und Mahnwachen in Köln veranstaltet hat, es nie in den WDR geschafft hat, und deren Veranstaltungen von der WDR Lokalzeit als rechts bezeichnet wurden – während dann aber die Gegendemo mit „Antifa“ als eine solidarische Veranstaltung gelobt wurde und sich sogar der Intendant Tom Buhrow (ganz neutral) für diese Gegendemo ausgesprochen hatte, ebenso wie die Bürgermeisterin Reker. Bleibt noch die Frage an den Rechtsstaat, wie kann ein Ungeimpfter eigentlich einen unabhängige richterliche Entscheidung erwarten, wenn alle Richter*innen und Staatsanwälte sich haben impfen lassen „müssen“ … dürfen wir nach Ihrem Impfstatus fragen, Herr Vorsitzende. Wäre der Impfstatus nicht sogar ein Grund für einen Befangenheitsantrag? Dass ein solcher Antrag natürlich abgelehnt werden würde, liegt auf der Hand – daher haben wir uns die Mühe auch gespart.</p>
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		<title>Maskenatteste in der Berufung</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/maskenatteste-in-der-berufung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Aug 2023 08:30:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich habe schon viele Corona Verfahren erlebt, aber das was nun Hannover stattgefunden hat, schlug dem Fass den Boden aus. Mein Mandant, Robert S., leidet nachweislich an schweren Krankheiten, ist 60% schwerbehindert, braucht ein Hörgerät, hat Asthma, Bronchitis und COPD. Robert S. hat aber ein Problem, er hatte die „falsche Ärztin“ - Dr. Carola  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/maskenatteste-in-der-berufung/">Maskenatteste in der Berufung</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwalt-pankalla.de">Rechtsanwalt Pankalla</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-11 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-10 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-10" style="--awb-content-alignment:justify;"><p>Ich habe schon viele Corona Verfahren erlebt, aber das was nun Hannover stattgefunden hat, schlug dem Fass den Boden aus. Mein Mandant, Robert S., leidet nachweislich an schweren Krankheiten, ist 60% schwerbehindert, braucht ein Hörgerät, hat Asthma, Bronchitis und COPD. Robert S. hat aber ein Problem, er hatte die „falsche Ärztin“ &#8211; Dr. Carola Javid Kistel. Eine Ärztin, die im Gegensatz zu Roberts Lungenarzt überhaupt noch dazu bereit war Atteste auszustellen.</p>
<p><a title="Hollywood im Gerichtssaal" href="https://www.anwalt-pankalla.de/news-urteile/hollywood-im-gerichtssaal/">Über den Verfahrensverlauf hatte ich bereits berichtet</a>. Und es ging auch so weiter. Nicht nur, dass völlig überflüssige Zeugen geladen wurden, weil diese zu den rechtlich erheblichen Fragen gar nichts beitragen konnten und ich deshalb dazu „genötigt“ wurde gleich drei Mal nach Hannover zu fahren, auch meine Krankmeldung wurde von der vorsitzenden Richterin nicht anerkannt. Ein Verstoß gegen ein faires Verfahren, so etwas habe ich in 20 Jahren Juristerei noch nicht erlebt.</p>
<p>Bei Durchsicht der Akte fiel mir gleich auf, dass die einzig relevante Aussage der Zeugin Dana S. nicht im Protokoll vermerkt wurde. Im erstinstanzlichen Urteil war noch die Rede davon, dass die Ärztin, welche das Attest ausgestellt hat (Dr. Carola Javid Kistel), ihre Zulassung verloren habe. Zu dieser falschen und unbelegten These wurde die Polizeibeamte befragt und diese teilte mit, dass die Quelle der falschen Erkenntnis eine Suchanfrage bei Google gewesen sei.</p>
<p>Für die Beurteilung, ob es sich bei einem Maskenattest um ein unrichtiges Gesundheitszeugnis handelt, scheint es sich um einen bei Gericht weit verbreiteten Irrtum zu handeln, dass eine Richterin feststellen könne, aus welchem Grund eine Diagnose erfolgt ist und so wurden dann auch Befunde meines Mandanten vor aller Öffentlichkeit vorgelesen &#8211; der Gerichtssaal wurde zum Behandlungszimmer. Dass dies so natürlich nicht geht, hatte mir bereits der Kölner Richter in dem Maskenverfahren gegen einen Kölner HNO Arzt bestätigt – das Strafverfahren habe ich daher damals auch eingestellt bekommen.</p>
<p>Zu keiner Zeit war es so, dass ein Gericht an einem Urkundenbeweis (beispielsweise bei Krankschreibungen im Arbeitsrecht) jemals gezweifelt hätte, es sei denn, dass ganz offensichtliche Belege dafür vorgelegen haben, dass ein Attest zu Unrecht erteilt wurde. Solche offensichtlichen Zweifel an der Richtigkeit des Attest lagen hingegen nicht vor. Dass die „Gesinnung“ der Ärztin der erstinstanzlichen Richterin als Anlass diente glauben entscheiden zu können, dass ein richtiges oder eben „unrichtiges“ Gesundheitszeugnis vorliegen würde, ist schlicht absurd. Zu prüfen war lediglich, ob eine Untersuchung stattgefunden hat, was unzweifelhaft der Fall gewesen ist. Eine weitere inhaltliche medizinische Beurteilung steht einem Gericht nicht zu. Hierzu wäre allenfalls ein Sachverständiger in der Lage, nicht aber eine Richterin ohne medizinische Vorkenntnisse.</p>
<p>Der Gerichtssaal ist eben kein Behandlungszimmer, auch wenn die Vorsitzende Richterin in der Berufung ebenfalls versucht hat, den Gerichtssaal zum Behandlungszimmer zu machen, indem sie die persönlichen Krankheiten des Angeklagten vorgelesen hat. Unrichtig i.S. von § 278 StGB ist ein Gesundheitszeugnis nur dann, wenn die mit erklärten Grundlagen der Beurteilung in einem wesentlichen Punkt nicht der Wahrheit entsprechen. Dies ist i.d.R. gegeben, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde.</p>
<p>Nachweislich wurde mein Mandant aber von seiner Ärztin untersucht und seine Krankheiten sind unbestreitbar, wie bereits die Vorinstanz festgestellt hatte. Gleichwohl wollte man dies nicht anerkennen und bezog sich dann auf eine Entscheidung des OLG Celle. In dieser Entscheidung ging es aber daran, dass gar keine Untersuchung stattgefunden hatte, was mit dem Verfahren gegen Robert S. insofern also gar nicht vergleichbar ist. Höchstrichterliche Rechtsprechung vom Obersten Bayrischen Gerichtshof wurde dabei schlicht ignoriert und so begründet man dann die Verurteilung meines Mandanten dann damit, dass die Untersuchungen nicht ausreichend waren.</p>
<p>Das Attest meines Mandanten ist aber schlicht richtig und nicht falsch, da es keine falschen Angaben über den Gesundheitszustand enthält. Auch hatte Robert S. keinen Vorsatz über seinen Gesundheitszustand zu täuschen, weil er der Diagnose seiner Ärztin vertraut hat. Diesbezüglich unterstellte das Gericht Robert S. aber, dass er hätte erkennen müssen, dass auch noch weitere Untersuchungen erforderlich gewesen seien. Zudem würde er seine Ärztin, welche sich kritisch zu den Corona Maßnahmen geäußert hatte, ja auch kennen. Wenn der Verordnungsgeber sagt, wir sollen eine Maske tragen, dann machen wir das auch – bemerkte die vorsitzende Richterin noch zu Abschluss. Ich bin gespannt, wenn der Gesundheitsminister Karl Lauterbach zum Hitzeschutz demnächst eine Sonnenhut Verordnung herausbringt, ob die Richter in Hannover dann künftig auch Sonnenhut tragen werden &#8211; wenn es die Regierung ihnen befiehlt. Ich dachte immer, dass Gerichte dazu da sind, unsinnige Regelungen und Verordnungen zu hinterfragen, anstatt sie mit unsinnigen Argumenten auch noch zu bestätigen.</p>
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		<title>Verhältnismäßigkeit in der Corona Krise</title>
		<link>https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/verhaeltnismaessigkeit-in-der-corona-krise/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gordon Pankalla]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 May 2023 11:49:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Podcast anhören   Das Wort „Verhältnismäßigkeit“ war zum Schlüsselbegriff der Covid-19-Krise geworden. Um die Verhältnismäßigkeit beurteilen zu können, bedarf es aber eines umfassenden Gesamtblicks auf das Krisengeschehen, und nicht nur einer einseitige virologische Perspektive. Es bedarf einer kritischen Wissenschaft, die hinterfragt werden muss, anstatt unumstößliche Wahrheiten zu verkünden und Panik zu verbreiten. Bei  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/verhaeltnismaessigkeit-in-der-corona-krise/">Verhältnismäßigkeit in der Corona Krise</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwalt-pankalla.de">Rechtsanwalt Pankalla</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-12 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1248px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-11 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div style="text-align:left;"><a class="fusion-button button-flat fusion-button-default-size button-default fusion-button-default button-1 fusion-button-default-span fusion-button-default-type" target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://podcasters.spotify.com/pod/show/gordon-pankalla/episodes/014-Verhltnismig-unverhltnismig-e20at2j/a-a58em4"><span class="fusion-button-text awb-button__text awb-button__text--default">Als Podcast anhören</span></a></div><div class="fusion-separator fusion-full-width-sep" style="align-self: center;margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:12px;margin-bottom:12px;width:100%;"></div><div class="fusion-text fusion-text-11" style="--awb-content-alignment:justify;"><p><strong>Das Wort „Verhältnismäßigkeit“ war zum Schlüsselbegriff der Covid-19-Krise geworden. Um die Verhältnismäßigkeit beurteilen zu können, bedarf es aber eines umfassenden Gesamtblicks auf das Krisengeschehen, und nicht nur einer einseitige virologische Perspektive. Es bedarf einer kritischen Wissenschaft, die hinterfragt werden muss, anstatt unumstößliche Wahrheiten zu verkünden und Panik zu verbreiten.</strong></p>
<p>Bei einer rechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung kommt es neben der Klärung der Erforderlichkeit einer Maßnahme, bei der die wissenschaftliche Evidenz in Bezug auf den Beitrag einer Maßnahme zur Zielerreichung berücksichtigt wird, insbesondere auf eine Rechtsgüterabwägung an. Dies bedeutet, dass eine Kosten-Nutzen-Rechnung anzustellen ist, bei der die potenziellen Schäden durch die Maßnahme den potenziellen Schäden ohne die Maßnahmen hätten gegenübergestellt werden müssen. Um es vorwegzunehmen, eine solche Güterabwägung fand nie statt, der Schaden für die Demokratie ist hingegen groß.</p>
<p><strong>Die größte Krise nach dem Zweiten Weltkrieg</strong><br />
Was in der Corona Krise passierte, war eben keine sachliche Abwägung, sondern es sollte Panik verbreitet werden. Am 18. März 2020 beschwor Alt-Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Rede die Solidarität der Deutschen gegen Corona – es sei die größte Krise nach dem Zweiten Weltkrieg. Anschließend sahen wir Bilder aus Bergamo, wo Lastwagen bei Nacht und Nebel Verstorbene abtransportierten. Bereits zu diesem Zeitpunkt konnte von einer sachlichen Abwägung keine Rede mehr sein – es regierte die Panik und ein Hauch von Sagrotan lag in der Luft, schließlich war man sich nicht sicher, wie lange der Virus auch auf Oberflächen haften konnte. Der Kontakt mit dem Virus schien dabei nur eine logische Konsequenz zu haben: Fieber, Atemnot und anschließend unweigerlich der Corona Tod.</p>
<p>Merkel sprach damals von geteiltem Wissen und Mitwirkung und davon, dass Freiheitsbeschränkungen in einer Demokratie nie leichtfertig und nur temporär beschlossen werden sollten. Es folgten jahrelange Demo-Verbote, Lockdowns, die Schließung von Arbeitsplätzen und Schulen, aus einem Schal wurde die Maske drinnen und dann draußen, bis hin zu Ausgangssperren – alles zum Schutz der Bevölkerung. Zum Schluss ging es um eine Herden-Immunität und ein Gesetz zum Impfzwang für alle Bürger, nachdem man monatelang mit 2G und 3G Maßnahmen die Ungeimpften ausgeschlossen hatte und Kritiker übel beschimpfte.</p>
<p><strong>Keine sachliche Abwägung der Gefahr</strong><br />
In komplexen Situationen wie der Corona Krise gilt es, das Mittelmaß zu finden: die „Verhältnismäßigkeit“ einzubehalten. Doch genau diese Verhältnismäßigkeit ist in der Pandemie verloren gegangen: bei Politik, Medien, in großen Teilen der Gesellschaft und nicht zuletzt auch bei den Gerichten. Bei Angstpatienten ist die erste Frage die man stellen muss, wie groß ist die Gefahr eigentlich wirklich auf einer Skala von 1 bis 10, um zu einer realistischen Einschätzung zu kommen.</p>
<p>Prof. John Ioannidis von der Universität Stanford gab die „IFR“ (Infection Fatality Rate, das sind Todesfälle je 1000 Infektionen) nach der Analyse von 61 Studien mit 0,23% in der Bevölkerung an. Fest steht ebenfalls: bei Kindern ist die Grippe deutlich gefährlicher als Covid-19. In 92 untersuchten Ländern sterben jährlich bis zu 105.000 Kinder bis fünf Jahre an der Grippe.</p>
<p><strong>Die Maske und die Corona Religion</strong><br />
Die Maskenpflicht war anfangs so umstritten, dass sie in den meisten Staaten erst nach der ersten Welle im August 2020 kam. Die WHO hatte Ende März 2020 noch keine Empfehlung für generelles Maskentragen gegeben. Erst im Juni 2020 schwenkte sie auf eine Empfehlung um, allerdings mit Fokus auf Risikogruppen. Das Nature Magazin untersuchte im Oktober 2020 die bisherige Evidenz und kam zu dem Ergebnis: Masken funktionieren, aber sie sind nicht unfehlbar. Abgesehen von der zweifelhaften Schutzfunktion hatte die Maske gesellschaftlich eine ganz andere und viel wichtigere Funktion: das Bekenntnis zur Corona Religion, oder wie wäre es sonst zu erklären, dass man einsame Maskenträger im Park, im Auto, oder an der Bushaltestelle beobachten konnte. Der Maskenglaube ging einher mit dem Corona-Glauben und stand für nichts anderes als: ich werde zu den Maßnahmen nichts sagen und du solltest besser auch den Mund halten und mitmachen. Der Maskenzwang, eingeführt mit dem Argument des Fremdschutzes, wurde dann unter dem Motto des Eigenschutzes fortgeführt – bis nun auch Karl Lauterbach (SPD) erkennen musste, dass er sich nur noch lächerlich macht, wenn er weiterhin mit dem „Maullappen“ durch die Gegend läuft.</p>
<p><strong>Impfstoff als Schlüssel zu Rückkehr zum normalen Alltag</strong><br />
Das Impf-Narrativ stand hingegen von Anfang an fest, als die Ex-Kanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs in der Telefonkonferenz bereits am 15. April 2020 beschloss: „eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.</p>
<p><strong>Verhältnismäßig unverhältnismäßig</strong><br />
Diese Telefonkonferenz vom 15. April 2020 ist für mich auch der Beleg dafür, dass man von Anfang an die Durchimpfung der Bevölkerung geplant hatte und eine andere Lösung daher gar nicht mehr in Frage kommen sollte. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung wurde jedenfalls niemals aufgemacht, eine sachliche Betrachtung der Gefahrenlage – Stichwort Prof. John Ioannidis Studie – unterblieb ebenso, wie eine wirkliche wissenschaftliche Diskussion, auch zur angeblichen Herkunft des Virus vom Fischmarkt in Wuhan.</p>
<p>Angesichts dieser tatsächlichen Bedrohungslage empfanden viele Menschen, die allesamt als rechte Querdenker verunglimpft wurden, die drastischen Maßnahmen, insbesondere den Entzug von Grundrechten, die Ausgangsbeschränkungen, die Schließung von Arbeitsstätten und Schulen sowie den Lockdown insgesamt, aber auch die Maskenpflicht, die Abstands- und Hygieneregeln oder die rigorosen Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen als überzogen und unverhältnismäßig.</p>
<p>Wenn eine Kanzlerin zusammen mit den Länderchefs aber von Anfang an die Parole ausgibt, nur die Impfung bringt die Rückkehr zum normalen Alltag, wie wahrscheinlich ist es dann, dass sich genau diese Leute an eine Ausgewogenheit und Verhältnismäßigkeit überhaupt halten wollen. Wenn nur die Impfung die Rettung bedeuten kann, dann muss ich vermuten, dass sich diese Leute eben nicht mehr sachlich und objektiv engagieren möchten, sondern im Gegenteil, ihren vorgefertigten Plan in der Konsequenz auch durchziehen wollen – koste es was es wolle.</p>
<p><strong>Ein Reset ist kein echter Wandel</strong><strong><br />
</strong>Die Frage des warum brauchte es Corona bliebt bis heute offen, aber ich glaube, dass es zahlreiche Gründe gab, warum sich Staaten entschlossen hatten so zu agieren, wie dies geschehen ist. Was Europa anbelangt, kann man festhalten, dass der Corona Virus genau in dem Moment gefährlich wurde, als die italienischen Banken drohten völlig zusammen zu brechen. Fällt der Euro, so fällt auch Europa (gemeint ist die EU) und diese konnte aufgrund der „Naturkatastrophe“ Covid-19, gemäß § 222 AEU Vertrag nun wieder fröhlich weiter Geld drucken und die sog. Corona Bonds einführen, die Ausnahme von der No-Bail-Out Klausel, wir haften nicht für andere Staaten, auch nicht für Italien, wo der Virus in Bergamo wohl genauso verheerend war, wie der Zustand der italienischen Geldhäuser.</p>
<p>Was die USA anbelangt, war Corona auch eine Chance für die damals sich in der Opposition befindlichen Demokraten, den verhassten Präsidenten Trump doch noch loszuwerden, der bis zu diesem Zeitpunkt eine äußerst erfolgreiche Wirtschaftspolitik betrieben hatte. Der amerikanische Bürger hatte jedenfalls wenig auszusetzen und die Menschen hatten wieder mehr Geld in der Tasche als zuvor, die Wiederwahl Trumps war praktisch schon beschlossene Sache.</p>
<p>Wer die Geschäfte offen lässt und die Produktion nicht einstellt, der ist allerdings ein Massenmörder und so blieb Trump gar nichts anderes übrig, als „den Laden dicht zu machen“, wollte er nicht medial vor der Wahl zerrissen werden. Was für ein Zufall aber auch, dass promt nach der Wahl von Joe Biden, die neuartigen Vaccine auf den Markt kamen, ärgerte sich Trump nachträglich. Wirklich ein bloßer Zufall, oder der Teil eines Gesamtplans, der ganz sachlich betrachtet, die Wiederwahl von Trump verhinderte – hätte es den Virus nicht gegeben.</p>
<p>Auf der anderen Seite muss den Eliten aber schon klar gewesen sein, dass es nicht auf Dauer funktionieren kann den Turbo-Kapitalismus weiter durchzuziehen, denn wenn die Blase – das Geldsystem – platzt, dann würde man den Regierenden die Schuld dafür in die Schuhe schieben, dann käme es vielleicht zu einem wirklichen Umbruch, anstatt zu einen „Great Reset“. Wie der Name schon besagt, wollte man nämlich keine wirkliche Veränderung, sondern nur einen Reset des Systems, auf dass es in der Zukunft so weiter gehen kann, garniert mit ein paar netten Ideologien zur Weltrettung und Teilhabe für alle Menschen.</p>
<p><strong>Schaden für den Rechtsstaat und die Demokratie</strong><br />
Eine aufrichtige Entschuldigung für die Fehleinschätzung und die unterbliebene sachliche Abwägung erfolgte nie. Konsequenzen für die Macher und Mitläufer der Pandemie gibt es bis heute nicht, einzig verzeihen sollte man ihnen, warum überhaupt? Was bleibt ist ein tiefes Misstrauen gegenüber Rechtsstaat und Demokratie, solange keine echte Aufarbeitung der Pandemie erfolgt. Doch davon sind wir leider genauso weit entfernt, wie von einem Frieden in der Ukraine, oder der Aufklärung des Pipeline Anschlags auf die Gasversorgung unseres Landes.</p>
<p>Deshalb wundert es mich auch gar nicht, dass in Zeiten des Vertrauensverlustes, immer mehr Menschen alles in Zweifel stellen: gibt es überhaupt Viren, haben wir überhaupt eine Verfassung, ist die Welt rund, haben die Amis es wirklich auf den Mond geschafft. Dies verhilft den Verschwörungs-Praktikern aber wiederum dazu, darauf hinzuweisen, dass die „Corona-Ungläubigen“ doch allesamt nur Verschwörungs-Theoretiker und Schwurbler gewesen sein müssen und sie selbst alles richtig gemacht haben.</p>
<p>Eine Alternative wäre es gewesen, dass man in demokratischen Gesellschaften Führungskulturen entwickeln sollte, die Angst abbauen und Vertrauen ausbauen, anstatt mit Verboten und Strafen die eigene Bevölkerung „beschützen“ zu wollen. Hilfe zur Selbsthilfe, statt bevormundende oder überwachende Fremdkontrolle. Auch den Tod könnten wir stärker als natürlichen Bestandteil des Lebens anerkennen. Sterben in Würde (Artikel 1 GG) ist wichtiger, als das Leben (Artikel 2 GG) um jeden Preis zu verlängern.</p>
<p>Die Ex-Kanzlerin Angela Merkel, der man nachsagt bedächtig und vorausschauend zu sein, hätte auch diese Schäden für die Demokratie einbeziehen müssen, als sie sagte: „die Pandemie ist eine Zumutung für die Demokratie“. Dass der Virus aber zu einer Zumutung für die Demokratie wurde, war nicht die Schuld des Virus an sich, sondern die Schuld der Akteure in Politik und Medien, die nicht nur verhältnismäßig unverhältnismäßig handelten, sondern sogar verfassungswidrig.</p>
<p><strong>Das Erwachen der Macht</strong><br />
Was inzwischen an Vertrauen verspielt wurde, sieht man nicht zuletzt an den geringen Wahlbeteiligungen und den aktuellen Umfragen zur Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichem Rundfunks. Nachdem dem Bürger bis vor kurzem die Rückkehr zum normalen Alltag nicht wirklich gestattet wurde, rief der neue Kanzler Olaf Scholz umgehend eine Zeitenwende aus. Corona war also nur der Einstieg in einen neue Zeit – in eine Zeitenwende – eine Rückkehr zum normalen Alltag sollte es in Wirklichkeit nie geben, auch dies hatten die Kritiker bereits vorhergesehen.</p>
<p>Die Frage ist, ob man etwas hätte besser machen können. In drei Jahren Widerstand hat man es nicht geschafft, sich so aufzustellen, wie es erforderlich gewesen wäre, mit einer wirklichen Bürgerbewegung der Politik Paroli zu bieten. Zu viel Personenkult und wirtschaften in die eigene Tasche hat stattgefunden. Dafür gab es zu wenig nachhaltige Vernetzung und Strukturaufbau. Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte niemanden die Motivation nehmen, im Gegenteil, aber auch bei Stars Wars war es so, dass nach George Lucas „Eine neue Hoffnung“, es noch jahrelang dauerte, bis zum „Erwachen der Macht“. Ich hätte jedenfalls nichts dagegen, wenn nun aus Sarah Wagenknecht eine neue Prinzessin Leah werden würde, mit ihrem Manifest für den Frieden hat sie einen guten Anfang gemacht. Bis zum Erwachen der Macht, kann es aber noch einige Zeit dauern, denn wie in einer gescheiterten Beziehung, braucht der Mensch oft jahrelang, um die Kontrolle über das eigene Leben wieder zu übernehmen, weil er diese an einen anderen Menschen abgegeben hatte, im dem Vertrauen, der andere würde dies schon für ihn erledigen.</p>
<p>Wie groß war die Gefahr also wirklich, oder besser gesagt: wie groß war die Panik in der Bevölkerung und warum war dies so? Nachträglich musste man zugestehen: die Schließung der Schulen war ebenso eine „Fehleinschätzung“, wie eine angebliche Überlastung der Krankenhäuser. Überfüllte Krankenhäuser und Intensivstationen wurden seit Jahren in Kauf genommen, sogar Intensiv-Betten hatte man europaweit abgebaut. Aber anstatt diejenigen besser zu bezahlen, die an der „Betten-Front“ kämpften, gab es nur eine Lösung: die neuartigen mRNA „Impfstoffe“, dessen Wunderwirkung immer weiter relativiert werden musste, bis man sogar eingestehen musste, dass BioNTech und Co. nicht mal daraufhin getestet wurden, ob sie vor einer Ansteckung schützen. Dabei hatte man genau mit diesem Argument die Ungeimpften über Monate hinweg vom öffentlichem Leben ausgeschlossen, um sie zur Nadel zu treiben.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/verhaeltnismaessigkeit-in-der-corona-krise/">Verhältnismäßigkeit in der Corona Krise</a> erschien zuerst auf <a href="https://anwalt-pankalla.de">Rechtsanwalt Pankalla</a>.</p>
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